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Art.-Nr. 42285 | Exklusives Bildungspartner-Angebot

Personalwirtschaft mit DATEV im Unterricht - Referent

Personalwirtschaft mit DATEV im Unterricht

Lehrkonzept zur Einführung in die Lohn- und Gehaltsbuchführung mit DATEV im Unternehmen

Konzipiert für ca. 33 Unterrichtsstunden, je nach Lerntempo und gesetzten Schwerpunkten auch mehr

Relevant für die Online-Prüfung zum Zertifikat DATEV-Anwender Lohn und Gehalt

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Stand
April 2025

Das Lehrkonzept für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit DATEV ist vor allem für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für Mitarbeitende im Handwerk, Dienstleistungsgewerbe oder im Handel geeignet.

Lernende, die nach ihrer Ausbildung die DATEV-Lohnabrechnung im Unternehmen durchführen wollen, können in etwa 33 Unterrichtseinheiten a 45 min. Kenntnisse in der Personalwirtschaft erwerben und vertiefen.

Die Unterlage ist entsprechend den Handlungsschritten in der Praxis aufgebaut. Der durchgängige Musterfall umfasst ein komplettes Abrechnungsjahr und berücksichtigt Besonderheiten wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliche Altersvorsorge, geringfügige Beschäftigung u. v. m.

Das Zusammenspiel zwischen dem Unternehmen und dem/der steuerlichen Berater/Beraterin spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Arbeiten Sie mit lokal installierter Software, benötigen Sie die Datenbestände als Zusatzprodukt. Diese können hier separat bestellt werden.

Voraussetzungen / Schwierigkeitsgrad

  • Theoretische Kenntnisse der Lohnabrechnung erforderlich

Benötigte Software / EDV-Hinweis

  • DATEV Lohn und Gehalt
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Im Lehrkonzept behandelte Themen:

  • Die Steuerberaterin oder der Steuerberater als kompetente Kontaktperson des Unternehmens: Wie kann im Zusammenspiel mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater die Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellt werden?
  • Ablauf der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Institutions- und Stammdaten
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Grundlagen
  • Aufzeichnungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers
  • Lohnabrechnungen Januar bis Dezember mit Berücksichtigung u. a. von Freibeträgen, Überstunden, Krankengeld, pauschalversteuerten Fahrtkosten, Lohnfortzahlung, Einmalzahlungen, Mutterschaftsgeld, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen u. v. m.
  • Lohnsteuer-Jahresausgleich, Jahresabschlussarbeiten und Jahresauswertungen
  • Jahresentgeltmeldung
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