DATEV EÜR Steuern - funktionale Erweiterung

Status: Pilotierung läuft seit 10|2024, Freigabe mit den DATEV-Programmen 18.0 geplant

Mit der neuen Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern ist die Erstellung und elektronische Datenübermittlung der Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ für Einzelunternehmen (ohne land- und forstwirtschaftliche Betriebe) möglich.

Die Anlagen EÜR und AVEÜR werden mit einem Klick komfortabel aus Kanzlei-Rechnungswesen bestückt. Dabei werden die gebuchten Kontensalden und die Einzelinventare nach DATEV EÜR Steuern übergeben und nach Fertigstellung der Erklärung an die Finanzverwaltung übermittelt.

Der in DATEV EÜR Steuern ermittelte Gewinn bzw. Verlust kann in die Einkommensteuererklärung bzw. Gesonderte Feststellung übernommen werden.

Mit DATEV EÜR Steuern kann auch die Anlage EÜR für Vereine und Stiftungen erfasst und elektronisch übermittelt werden.

Im Jahr 2024 wird DATEV EÜR Steuern funktional erweitert.

Vorteile | neue Funktionen

Erweiterung von DATEV EÜR Steuern um die Personengesellschaften:

  • Datenweitergabe von Einzelkontensalden und Inventaren aus Kanzlei-Rechnungswesen in DATEV EÜR Steuern, sowohl für die Gesamthand als auch für die Beteiligten.
  • Datenübernahme aus DATEV EÜR Steuern in eine Gesonderte und einheitliche Feststellung für die Gesamthand und die Beteiligten.

Weitere Informationen | Hinweise

Die Freigabe für DATEV EÜR Steuern ist am 29.11.2023 für alle Kanzleien mit einem Vertrag für ESt classic/comfort oder KSt classic/comfort erfolgt. Weiterhin findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung bis zum kompletten Funktionsumfang statt.

Mehr Informationen finden Sie unter – DATEV-Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern: Überblick (Dok.-Nr. 1028394)

DATEV Meine Steuern und digitale Belege Steuern - funktionale Erweiterungen

DATEV Meine Steuern wird in 2024 um folgende Funktionen weiterentwickelt:

Referenzierung auf Belege
(Status: Pilotierung in Abhängigkeit mit der Finanzverwaltung für Q4|2024 geplant)

Bei der Erstellung der Steuererklärung können erforderliche Belege an der Formularzeile referenziert werden. Nach Übermittlung kann die Finanzverwaltung im Bedarfsfall die Belege direkt abrufen. Die Kanzlei entscheidet bei der Erstellung der Erklärung, welche Belege die Finanzverwaltung einsehen darf.

Dies ermöglicht effizientere Arbeitsabläufe für die Kanzlei und das Finanzamt und damit eine effizientere Bearbeitung einzelner (Steuer-)Erklärungen.

Suchfunktion in DATEV Meine Steuern
(Status: Freigabe für Q4|2024 geplant)

Das Portal DATEV Meine Steuern wird um eine Suchfunktion erweitert. Mithilfe der Suchfunktion kann das Portal DATEV Meine Steuern durchsucht und hochgeladene Dokumente gefunden werden. Die Funktion wird sowohl im Bereich Einkommensteuer als auch im Posteingang zur Verfügung stehen.

Dies erleichtert die Sortierung und Auffindbarkeit von hochgeladenen Dokumenten.

Digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung – Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Status: Pilotierung ausgeweitet

Die Pilotierung des Abrufs des Gewerbesteuerbescheids der Kommunen über DATEV-Software, die mit wenigen ausgewählten Piloten gestartet ist, wurde jetzt ausgeweitet. Der Zeitpunkt der Freigabe ist abhängig vom Verlauf der Pilotierung. Die Beantragung des digitalen Gewerbesteuerbescheids erfolgt (analog zum damaligen DIVA I-Verfahren bei ESt) in der Gewerbesteuererklärung. Eine Nutzung der Mechanismen von DIVA II (Beantragung über die Vollmachtsdatenbank) ist nicht möglich, da die Kommunen keinen Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank besitzen.

Vorteile | neue Funktionen

  • Die Grundlagenbescheide zur Gewerbesteuer und einige weitere Dokumenttypen werden in einigen Bundesländern bereits elektronisch bekanntgegeben ( Digitale Bescheide (DIVA II): Überblick - DATEV Hilfe-Center). Mit der elektronischen Bekanntgabe des GewSt-Bescheids der Kommune wird ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung gegangen.
  • Sie können den gewohnten Abrufprozess für digitale Bescheide/Dokumente nutzen.
  • Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid.
  • Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid liefern die Kommunen nicht nur das PDF, sondern auch die zugehörigen XML-Werte. Diese können perspektivisch für den Bescheidabgleich verwendet werden.

Weitere Informationen | Hinweise

Seit April 2023 kann über das ELSTER-Portal angegeben werden, dass der Bescheid elektronisch bekanntgegeben werden soll. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann, erstmalig als PDF mit maschinenlesbarem XML-Anhang, in das Postfach von "Mein Unternehmskonto" zugestellt, das bundesweite Unternehmensportal auf Basis von ELSTER. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bei der zuständigen Kommune die technischen Grundlagen dafür erfüllt sind. Aktuell gibt es noch keine verbindliche Information zur flächendeckenden Unterstützung durch die Kommunen.

DATEV Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO

Status: Pilotierung läuft seit 09|2024, Freigabe für Ende 2024 geplant

Inländische Steuerpflichtige haben ihrem zuständigen Finanzamt Sachverhalte mitzuteilen, die einen Bezug zum Ausland haben. Dazu gehört zum Beispiel die Gründung von ausländischen Betriebstätten oder der Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften.

Weitere Informationen | Hinweise

Über die Cloud-Anwendung „DATEV Kommunikation Finanzverwaltung“ kann o.g. Mitteilung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

DATEV Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung eines Vereins

Status: Freigabe für Anfang 2025 geplant

Zur Zuteilung einer Steuernummer für einen Verein oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG ist die Abgabe eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung notwendig.

Weitere Informationen | Hinweise

Über die Cloud-Anwendung „DATEV Kommunikation Finanzverwaltung“ kann der Fragebogen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

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