Wertaufbereitung von Fremddaten in Abschlussprüfung comfort / classic und DATEV Konsolidierung (Leistungsänderung)

Leistungsänderung zum 31.12.2025
Alternative: Fremddaten in Kanzlei-Rechnungswesen importieren

Einschränkung ab 31.12.2025

DATEV schränkt ab 31.12.2025 die Wertaufbereitung von Fremddaten und die Übermittlung E-Bilanz, DiFin und EHUG auf Basis von Zuordnungstabellen in folgenden Programmen ein:

  • Abschlussprüfung comfort, Art.-Nr. 40696
  • Abschlussprüfung classic, Art.-Nr. 40690
  • Abschlussprüfung Konsolidierung, Art.-Nr. 40452
  • Konsolidierung, Art.-Nr. 40514

Bitte beachten Sie

Der Import von Fremddaten in Abschlussprüfung classic und comfort sowie in DATEV Konsolidierung wird auch nach dem 31.12.2025 möglich sein.

Die Wertaufbereitung von Fremddaten in Abschlussprüfung sowie in DATEV Konsolidierung wird ausschließlich auf der Basis von Zuordnungstabellen durchgeführt. Durch die sukzessive Einstellung der Wartung und Bereitstellung von gesetzlich aktuellen Standardzuordnungstabellen ab dem Geschäftsjahr 2026 fehlt ab diesem Zeitpunkt die Grundlage zur gesetzlich aktuellen Wertaufbereitung der importierten Fremddaten.

Infolgedessen entstehen Einschränkungen bei der Übermittlung von Jahresabschlüssen auf Basis von Zuordnungstabellen:

  • Einschränkungen ab Geschäftsjahr 2026 (Wirtschaftsjahresbeginn ab 01.01.2026): Die Übermittlung der E-Bilanz und die Übermittlung des Digitalen Finanzberichts auf der Basis von Zuordnungstabellen ist nicht mehr möglich.
  • Einschränkungen ab Geschäftsjahr 2027 (Wirtschaftsjahresbeginn ab 01.01.2027): Die Übermittlung an das Unternehmensregister (EHUG) auf der Basis von Zuordnungstabellen ist nicht mehr möglich.

Ab dem Geschäftsjahr 2026 ist die Übermittlung des Jahresabschlusses ohne Einschränkung nur noch möglich, wenn die Fremddaten in Kanzlei-Rechnungswesen auf der Basis von Kontenzwecken aufbereitet werden.

Alternativen

Sie können Ihre Fremddaten in Kanzlei-Rechnungswesen, Art.-Nr. 95000, auf der Basis von Kontenzwecken importieren. So können Sie Jahresabschlüsse über die Schnittstellen E-Bilanz, Digitaler Finanzbericht und Offenlegung Unternehmensregister für alle Wirtschaftsjahre übermitteln.

Gründe für die Einstellung

  • Technische Restriktion durch die Einstellung der Wartung von Standardzuordnungstabellen.
  • DATEV unterstützt nur noch die einheitliche Wertaufbereitung auf Basis von Kontenzwecken und deren Übermittlung.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte einen Servicekontakt mit dem Betreff "Fremddaten" an Ihren Programmservice Abschlussprüfung oder Konsolidierung. Oder schreiben Sie eine E-Mail an abschlusspruefung@service.datev.de oder an konsolidierung@service.datev.de.

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