Druck einer Lohn-ID auf der Brutto/Nettoabrechnung mit LODAS (Leistungsänderung)
Leistungsänderung zum 30.06.2024
Alternative: keine
DATEV bietet Lösungen für ...
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Leistungsänderung zum 30.06.2024
Alternative: keine
DATEV stellt zum 30.06.2024 den Druck einer Lohn-ID auf der Brutto/Nettoabrechnung mit LODAS classic, Art.-Nr. 41877 und LODAS comfort, Art.-Nr. 41996 ein.
Die DATEV Lohn-ID kann ab dem 01.07.2024 nicht mehr als Sicherheitsmerkmal zur Prüfung, ob eine Gehaltsabrechnung mit LODAS erstellt wurde, genutzt werden.
Als Alternative zur Lohn-ID können Arbeitnehmende einen Einkommensnachweis des Arbeitgebers oder eine Schufa-Auskunft nutzen.
Nach fünf Jahren Partnerschaft zwischen DATEV und VeriTrust ziehen wir Resümee bei der Lohn-ID und verkünden aufgrund ausbleibender Marktakzeptanz die Abkündigung dieses Leistungsmerkmals in LODAS und damit verbunden die Auflösung der VeriTrust-Partnerschaft im Kontext der Lohnabrechnung zum 30.06.2024.
Nach mehreren Jahren am Markt hat sich gezeigt, dass zwar hohes Interesse im Bankensektor an einer Prüflösung von Gehaltsabrechnungen besteht, diese aber leider im größeren Maßstab nicht effizient umgesetzt werden kann.
In der Praxis zeigen sich sehr häufig unterschiedliche Ausprägungen von Medienbrüchen, die dazu führen, dass der Prüfprozess auf Basis der aktuellen Technologie am Ende auf Seiten der Banken nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
Das Angebot der VeriTrust-Prüflösung, welches für unsere DATEV-Mitglieder kostenfrei über datev.de zur Verfügung steht, wurde zudem in sehr geringen Maßen genutzt.
Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns bitte einen Servicekontakt mit dem Betreff „LODAS Lohn-ID".
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