DATEV EÜR Steuern (Leistungsänderung)
Einführung von DATEV EÜR Steuern mit neuer Leistungsbeschreibung voraussichtlich zum 4. Quartal 2023
DATEV bietet Lösungen für ...
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Einführung von DATEV EÜR Steuern mit neuer Leistungsbeschreibung voraussichtlich zum 4. Quartal 2023
DATEV EÜR Steuern ist eine DATEV-Cloud-Anwendung, mit der der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust per Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt werden kann.
Das Programm DATEV EÜR Steuern bietet Ihnen - verglichen mit der Anlage EÜR aus DATEV Einkommensteuer - zusätzliche Funktionen und Vorteile.
Hinweis: Der Leistungsumfang mit der Anlage EÜR aus DATEV Einkommensteuer bzw. Gesonderte einheitliche Feststellung ist davon nicht betroffen.
Nach der Freigabe von DATEV EÜR Steuern haben Sie die Wahl, ob Sie die Anlage EÜR, AVEÜR und SZ über die Einkommensteuer bzw. Gesonderte und einheitliche Feststellung oder über die neue Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern erstellen möchten.
Die Anwendung befindet sich derzeit noch in der Pilotierungsphase, eine Freigabe ist für das 4. Quartal 2023 geplant.
DATEV EÜR Steuern wird dann ein neuer Leistungsbestandteil in der Leistungsbeschreibung DATEV-Cloud-Lösungen Steuern.
Durch die oben genannte Leistungsänderung wird in den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen mit Freigabe von DATEV EÜR Steuern voraussichtlich im 4. Quartal 2023 auf die neue Leistungsbeschreibung DATEV-Cloud-Lösungen Steuern referenziert:
- DATEV Einkommensteuer classic (auch mit Fallzähler 25) (Art. 41973)
- DATEV Einkommensteuer comfort (Art. 40895)
Änderung der Leistungsbeschreibung ESt classic und ESt comfort.
In den vergangenen Jahren hat DATEV das Produktportfolio hinsichtlich der DATEV-Cloud-Lösungen Steuern kontinuierlich ausgebaut. Um weitere Transparenz zu schaffen, werden wir DATEV EÜR Steuern nach erfolgreichem Abschluss der Pilotierungsphase in die Leistungsbeschreibungen DATEV-Cloud-Lösungen Steuern integrieren.
Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte einen Servicekontakt mit dem Betreff "Leistungsbeschreibung EÜR Steuern" an Ihren Programmservice Steuern.
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