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Umsatzsteuererklärung: Frist beachten und pünktlich abgeben

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Buchhaltung für Einsteigerinnen und Einsteiger

Sofern Gewerbetreibende oder Freiberufler nicht aufgrund eines geringen Umsatzes von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) Gebrauch machen, sind sie verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Von Existenzgründerinnen und Existenzgründern verlangen die Behörden in den ersten zwei Jahren jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung. Diese Regelung wird zwischen 2021 und 2026 ausgesetzt, um die Kosten für Gründer zu senken.

Bleibt ein Neuunternehmen voraussichtlich unter 7.500 Euro Jahresumsatzsteuer, genügt eine quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung im ersten Jahr, im zweiten ist die tatsächliche Steuer des Vorjahres maßgeblich. Je nach Umsatz fordern die Beamten die Meldung von allen Unternehmen entweder monatlich (mehr als 7.500 Euro Jahresumsatzsteuer) oder quartalsweise (weniger als 7.500 Euro Jahresumsatzsteuer) ein. Durch diese unterjährige Abrechnung mit Vorauszahlung schützt sich der Staat, falls ein Unternehmen insolvent wird, vor entgangenen Steuereinnahmen am Jahresende.

Bei Umsätzen unter 1.000 € pro Jahr ist eine Befreiung von der Voranmeldung möglich, eine abschließende Erklärung pro Jahr bleibt allerdings Pflicht. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums einzureichen. Mit der Umsatzsteuererklärung erfolgt die endgültige Abrechnung für einen Bemessungszeitraum. Wichtig ist, dass Sie bei der Umsatzsteuererklärung die Frist zur Abgabe beachten.

Umsatzsteuerklärung: Frist für Unternehmen und Steuerberaterinnen und Steuerberater

Für die abschließende Umsatzsteuererklärung lässt der Staat Ihnen mehr Zeit als für die Umsatzsteuervoranmeldung. Dabei gelten für die Umsatzsteuererklärung verschiedene Fristen, abhängig davon, ob Sie als Unternehmer oder Unternehmerin die Erklärung mit eigener Steuersoftware wie z. B. DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen selbst erstellen oder ob Sie diese Aufgabe abgeben.

  • Umsatzsteuererklärung – Frist zur Abgabe für Unternehmen: Die Abgabenordnung nennt in § 149 AO die Fristen zur Abgabe der Umsatzsteuerklärung. Damit gilt z. B. für die Umsatzsteuererklärung im Veranlagungszeitraum 2022 die Frist 02.10.2023.
  • Umsatzsteuererklärung – Frist zur Abgabe für Steuerberaterinnen und Steuerberater: Übernimmt ein Steuerberater diese Aufgabe für Sie, endet die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung für den VZ 2022 am 31.07.2024.

FAQ

Wie muss ich die Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt übermitteln?
Umsatzsteuererklärung: Welche Frist gilt bei abweichendem Wirtschaftsjahr?
Welche Frist gilt für die Abschlagszahlung nach der Umsatzsteuererklärung?

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