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Steuer: Als Selbstständige rechtzeitig die nötigen Summen ansparen

Steuer als Selbstständiger rechtzeitig Summen ansparen

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Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeden Monat über die Lohnsteuer einen Teil der Einkommensteuer an das Finanzamt vorauszahlen, ermitteln Sie diese Steuer als Selbstständige erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt fordert allerdings von Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Vermietern vierteljährlich eine Vorauszahlung. Dazu kommen Belastungen durch weitere Steuern für Selbstständige und Unternehmen.

Steuer für Selbstständige: Diese Posten fallen an

Ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen auch Selbstständige die Einnahmen aus ihrer Arbeit nicht komplett behalten. Neben der Einkommensteuer sind weitere Abgaben zu leisten. Welche auf Sie zukommen, hängt unter anderem von der Höhe der Einnahmen sowie von der gewählten Unternehmensform ab.

Steuerabgaben für selbstständige Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen sowie Personengesellschaften

Als selbstständige Unternehmerin oder selbstständiger Unternehmer kommen verschiedene Steuerpflichten auf Sie zu. Hier erhalten Sie einen Überblick.

Einkommensteuer als Selbstständiger

Wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versteuern auch Selbstständige ihr Einkommen, lediglich die monatliche Vorauszahlung über die Lohnsteuer entfällt. Wichtig ist, die korrekte Höhe des Einkommens zu berechnen. Dazu ermitteln Sie Ihren Gewinn und mindern diesen um abzugsfähige Betriebsausgaben und bestimmte Sonderausgaben. Das heißt: Sie setzen unter anderem die Aufwendungen für Ihre Krankenversicherung, bestimmte Formen der Altersvorsorge, Fahrtkosten, Ausgaben für Waren, Personal und so weiter ab. Am besten funktioniert das mit einer kompletten Buchhaltungssoftware wie DATEV Mittelstand Faktura, die Sie sicher durch alle Buchungsvorgänge führt und Sie mit den nötigen Informationen versorgt. So erhalten Sie selbst oder Ihr Steuerberater alle Daten, die für die Steuererklärung erforderlich sind.

Ob Sie diese Steuer als Selbstständiger abführen, hängt von Ihren Einnahmen ab. Bleibt Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen unter dem steuerfreien Grundbetrag, fällt keine Einkommensteuer an. Der steuerfreie Grundfreibetrag liegt für Singles 2023 bei 10.908 Euro. Einkommensteuer für Selbstständige, die verheiratet sind, fällt an, wenn die Partner gemeinsam mehr als 21.816 Euro zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften. Diese Steuerart unterliegt in Deutschland der Progression. Das heißt, je höher Ihre Einnahmen sind, desto höher fällt auch der Steuersatz aus. Dieser beginnt bei 14 % (Eingangssteuersatz) und steigt bis auf 42 % an. Zu versteuernde Einkommen ab 277.826 Euro pro Jahr werden mit 45 % (Reichensteuer) belastet (Stand 2022).

Als Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche fällt als Steuer für Selbstständige für Sie auch die Kirchensteuer an. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 8 und 9 % Ihrer Einkommensteuerschuld.

Einkommensteuer aus selbstständiger Tätigkeit: Vorauszahlung

Damit am Ende des Jahres keine unbezahlbare Steuerschuld aufläuft und der Staat seine Forderungen nicht eintreiben kann, unterliegen Sie bei der Steuer als Selbstständiger einer Vorauszahlungspflicht. Die Einkommensteuervorauszahlung ist jeweils zu folgenden Stichtagen fällig:

  • 10.03.
  • 10.06.
  • 10.09.
  • 10.12.

Maßgeblich ist die Höhe der Einkommensteuer, die der Selbstständige im Vorjahr abführen musste. Fällt der Vorauszahlungsbescheid zu hoch aus, etwa wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern, können Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung stellen.

Steuer als Selbstständiger: Gewerbesteuer

Sofern Sie nicht als Freiberufler tätig sind, sondern Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt der Gemeinde anmelden mussten, fällt zusätzlich zur Einkommensteuer Gewerbesteuer an. Sie zahlen diese Steuer als selbstständiger Unternehmer, wenn Ihr Gewerbeertrag im Jahr 24.500 Euro übersteigt. Wie hoch die Abgabe ausfällt, hängt vom örtlichen Hebesatz ab, der zwischen 200 und 900 liegen kann. Die Formel lautet:
Gewerbeertrag – Freibetrag 24.500 € x 3,5 % x Hebesatz = Summe der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer mindert Ihre Einkommensteuer als Selbstständiger.

Steuer als Selbstständiger: Umsatzsteuer

Wenn Sie als Freiberufler oder Unternehmer nicht aufgrund geringer Umsätze die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen, sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und diese abzüglich der geleisteten Vorsteuer an das Finanzamt weiterzuleiten. Auch hier zahlt sich die Investition in hochwertige Software wie die DATEV Mittelstand Lösungen aus, um schnell und einfach alle Vorgänge zu bearbeiten.

Steuern bei Kapitalgesellschaften

Führen Sie Ihr Unternehmen als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG, AG), kommen neben Umsatzsteuer und Gewerbesteuer noch die Körperschaftssteuer sowie die Kapitalertragssteuer auf Sie zu.

Steuer als Selbstständiger mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Beschäftigen Sie Personal, führen Sie eine weitere Steuer als Selbstständiger an das Finanzamt ab: die Lohnsteuer. Diese stellt eine Sonderform der Einkommensteuer dar, für deren Vorauszahlung im Namen der Beschäftigten Sie als Arbeitgeber verantwortlich sind. Lassen Sie sich bei dieser Aufgabe von der DATEV Software LODAS classic unterstützen.

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