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Lohn & Gehalt
Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer, die Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber im Namen der jeweiligen Mitarbeitenden an das zuständige Finanzamt weiterleiten.
Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer, die Sie ermitteln, wenn Sie die Lohnabrechnung erstellen. Sie wird nur bei abhängig Beschäftigten erhoben und ihre Höhe ist an die Höhe des Lohns und die persönlichen Verhältnisse der jeweiligen Arbeitnehmenden angepasst.
Reicht der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin nach Ende des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, rechnet dieses die geleistete Lohnsteuer auf die endgültig ermittelte Höhe der Einkommensteuer an. Übersteigt die Steuerschuld die über die Lohnsteuer geleisteten Vorauszahlungen, sind Arbeitnehmende verpflichtet, die Restsumme nachzuzahlen. Fällt die Einkommensteuer niedriger aus als die Vorauszahlung über die Lohnsteuer, erhalten Arbeitnehmende die zu viel gezahlte Steuer zurück.
Um sich den Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer ganz einfach zu merken, könnte man also sagen, dass die Einkommensteuer jährlich und die Lohnsteuer monatlich zu entrichten ist.
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