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Lohn & Gehalt
Mitarbeitende, die ein Gehalt bekommen, verdienen jeden Monat die gleiche Summe. Ihre Vergütung richtet sich nicht nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Ob ein Monat 19 oder 23 Arbeitstage hat, ist dabei für die Auszahlung unerheblich.
Anders verhält es sich beim Lohn. Arbeitnehmende erhalten in diesem Fall eine leistungsabhängige Vergütung. Der monatliche Bruttolohn bemisst sich an den geleisteten Arbeitsstunden und eventuellen Zulagen (z. B. für Nacht- oder Sonntagsarbeit, erreichte Stückzahlen oder Qualitätsziele, etc.).
Auch ein Gehalt muss nicht immer zu 100 % gleich sein, wenn Sie eine
Gehaltsabrechnung erstellen.
Es kann vorkommen, dass es sich aus einem fixen Grundgehalt und Zulagen zusammensetzt, was für einen variablen Auszahlungsbetrag sorgt. Als Beispiel wären hier Schichtzulagen, wie beispielsweise im Pflegedienst, denkbar.
Auch leistungsabhängige Vergütungen wie Boni und ähnliches können dafür sorgen, dass der Auszahlungsbetrag des Gehalts variiert.
Im Unterschied zum Gehalt wird der Lohn nach den im Monat gearbeiteten Stunden berechnet und bezahlt. Auf der Abrechnung ist in diesem Fall ersichtlich, wie viele Stunden im Monat tatsächlich gearbeitet wurden. Alternativ zu den geleisteten Arbeitsstunden kann auch die im Monat produzierte Stückzahl der Berechnung des Lohns zugrunde gelegt werden. Dies wird als Stücklohn bezeichnet.
Wird ein Lohnempfänger krank, so muss ihm auch bei Akkord- oder Stücklohn das Entgeltweitergezahlt werden, das er ohne seine Krankheit erzielt hätte - alte Lohnabrechnungen können zur Berechnung herangezogen werden falls möglich. Im Zweifelsfall muss der Lohn eines vergleichbar Beschäftigten zugrunde gelegt werden.
Lohn und Gehalt werden gleich besteuert. Eine Ausnahme stellen Schichtzuschläge dar. Diese müssen bei Lohnempfängern nicht besteuert werden.
Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt besteht auch im Zahlungszeitpunkt. Das Gehalt kann theoretisch jederzeit während des Monats gezahlt werden, in dem es erarbeitet wurde. Lohn kann hingegen immer erst im Nachhinein gezahlt werden, da zunächst eine Berechnung erfolgen muss, wie viel der Arbeiter in diesem Monat gearbeitet hat.
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