Corona-Krise
Überbrückungshilfe
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Die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird bis zum 30.09.2024 verlängert. Der Deutsche Steuerberaterverband konnte hier im engen Schulterschluss mit Bundessteuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer und Bundesrechtsanwaltskammer auf einer kurzfristig einberufenen außerordentlichen Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam mit Bund und Ländern einen Durchbruch erzielen.
Für bereits beantragte Fristverlängerungen und ausstehende Schlussabrechnungsanträge von vorläufigen Bewilligungen, die bereits in einem Organisationsprofil im digitalen Antragsportal erfasst sind, muss die Einreichung nunmehr bis spätestens zum 30.09.2024 erfolgen. Sollten prüfende Dritte unverschuldet außer Stande sein, die Schlussabrechnung bis dahin einzureichen, können sie im Einzelfall bei den Bewilligungsstellen eine Einreichung nach Ablauf der Frist beantragen.
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