Neufassung der GoBD vom 28. November 2019
Das Bunderministerium für Finanzen (BMF) hat die seit 2014 geltenden GoBD aktualisiert. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1.1.2020, können freiwillig aber auch schon früher angewendet werden.
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Das Bunderministerium für Finanzen (BMF) hat die seit 2014 geltenden GoBD aktualisiert. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1.1.2020, können freiwillig aber auch schon früher angewendet werden.
Bereits im Juli 2019 hatte das BMF eine aktualisierte Fassung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) veröffentlicht, dieses Schreiben aber „aufgrund weiteren Abstimmungsbedarfs“ wieder zurückgezogen. Mit dem BMF-Schreiben vom 28.11.2019 wurden die geänderten GoBD nun offiziell neu gefasst.
Für die Steuerpflichtigen ergeben sich durch die GoBD-Überarbeitung fast ausschließlich Verbesserungen und Klarstellungen im Vergleich zum BMF-Schreiben aus dem Jahr 2014.
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