Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Im BMF-Schreiben vom 28. September 2011 ist geregelt, dass für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2015 enden, Sonder- bzw. Ergänzungsbilanzen je Gesellschafter als eigener E-Bilanz-Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt werden müssen. Damit enden die bislang geltenden Übergangsregelungen (Sonder- und Ergänzungsbilanzen als Freitext in der E-Bilanz-Gesamthand).