GoBD

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat sein Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aktualisiert.

Mit Schreiben vom 11.03.2024 passte das BMF sein Schreiben vom 28.11.2019 an. Die Änderungen ergeben sich aus der Umsetzung der als DAC7 bezeichneten EU-Richtline zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

In erster Linie äußert sich das BMF zum Umfang und zur Ausübung des Rechts auf Datenzugriff nach § 147 Absatz 6 AO sowie zur Verarbeitung und Aufbewahrung der Daten auf mobilen Datenverarbeitungssystemen der Finanzbehörden.

Die neuen Regelungen gelten seit dem 01.04.2024. Die Auswirkungen auf die DATEV-Programme analysieren wir derzeit.

GoBD – Ein Praxisleitfaden für Unternehmen (Version 2.2)

Der aktualisierte GoBD-Praxisleitfaden der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) unterstützt steuerliche Berater und Unternehmer dabei, die neuen GoBD-Regelungen möglichst rechtssicher anzuwenden.

Bitte beachten Sie: Die Änderungen vom 11. März 2024 sind im Leitfaden noch nicht enthalten.

DATEV-Rechnungswesen-Programme: Ordnungsmäßigkeit nach GoBD

In den Prüfberichten für Kanzlei-Rechnungswesen und die weiteren DATEV-Rechnungswesen-Programme wird die Ordnungsmäßigkeit der Programme nach GoBD bestätigt.

Die Prüfberichte finden Sie im Hilfe-Center: Dok.-Nr. 0903717

Festschreibung von Buchungsstapeln

Laut GoBD sollen Buchungsstapel "bis zum Ablauf des Folgemonats" festgeschrieben werden. In der Praxis bedeutet das: spätestens zum UStVA-Termin.

Für Wirtschaftsjahre ab 01.01.2016 kann die UStVA mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen standardmäßig nicht mehr übermittelt werden, wenn offene Buchungsstapel (aktuelle Periode oder Vorperioden) vorhanden sind.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1080636

Fragen zum Thema?

Bei Fragen zu den GoBD steht Ihnen der DATEV-Programmservice zur Verfügung.

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