ZUGFeRD

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat mit dem ZUGFeRD-Format ein einheitliches Rechnungsdatenformat für den elektronischen Rechnungsaustausch entwickelt.

Schmuckbild: E-Rechnung

DATEV hat als Mitglied des FeRD an der Entwicklung des Standardformats ZUGFeRD mitgewirkt, um die Prozesse für Steuerberater und deren Mandanten zu vereinfachen und damit effizienter zu gestalten.
Das ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide Forum elektronische Rechnung Deutschland) kombiniert das PDF-Dokument der Rechnung mit einer integrierten Rechnungsdatei im XML-Format. Dieses Rechnungsdatenformat ermöglicht ein standardisiertes Auslesen von Daten wie Rechnungsbetrag, Rechnungsnummer etc. und die damit verbundene Nutzung in nachgelagerten Prozessen. Ziel ist es, die medienbruchfreie Verarbeitung von Rechnungsdaten konsequent weiterzuentwickeln und langfristig die bisher übliche OCR-Erkennung (Optical Character Recognition) abzulösen.

So funktioniert es

ZUGFeRD integriert als hybrides Datenformat strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format in ein PDF-Dokument (PDF/A-3). Der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich in Form des PDF-Dokuments (= sichtbare Komponente der Rechnung), innerhalb dessen ein sogenanntes „inhaltsgleiches Mehrstück“ derselben Rechnung - in Form von XML-Daten - mitversendet wird. Beide Komponenten (PDF und XML) müssen in Bezug auf die Rechnungsangaben nach §§ 14, 14a UStG ein identisches Mehrstück darstellen. Konkret bedeutet dies, dass es keine inhaltlichen Abweichungen zwischen PDF und XML-Datei geben darf. Die inhaltlich identischen strukturierten Rechnungsdaten in Form der XML-Daten ermöglichen die elektronische Verarbeitung der Rechnung und damit eine Effizienzsteigerung in den Rechnungsverarbeitungsprozessen.

ZUGFeRD und E-Rechnung

Mit Blick auf die E-Rechnungsverpflichtung ab dem 01.01.2025:

ZUGFeRD ab Version 2.0 ist eine E-Rechnung, das Format erfüllt bereits die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der Norm EN 16931 zur elektronischen Rechnungsstellung. ZUGFeRD 1.0 entspricht den genannten Anforderungen nicht und ist damit keine E-Rechnung.

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