E-Rechnung

Gesetzliche Regelungen

Mit dem Wachstumschancengesetz kommt ab dem 1. Januar 2025 ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung: Die E-Rechnung wird für inländische B2B-Rechnungen zur Pflicht. Und das ist noch nicht alles! In Zukunft ist auch die Einführung eines Meldesystems geplant, um den Umsatzsteuerbetrug effektiv zu bekämpfen.

Wenn es um die gesetzlichen Regelungen zur E-Rechnung geht, kennen Sie sich aus?
Exzellent!

Falls nicht: Informieren Sie sich hier!

E-Rechnung: Gesetzliche Regelungen

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, wodurch eine elektronische Verarbeitung ermöglicht wird.

Eine elektronische Rechnung enthält die Daten einer Rechnung, die bisher als Papierrechnung oder auch als PDF erstellt und versendet wurde, als strukturierte elektronische Daten in einer XML-Datei.

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Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung

PDF-Rechnungen sind rein bildhafte Rechnungen. Sie entsprechen nicht der geforderten Norm. Klicken Sie auf das Bild für mehr Informationen zu konformen Formaten, die Sie kennen sollten.

Eine PDF-Rechnung wird in einem digitalen Format erstellt, übermittelt und empfangen.

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Wachstumschancengesetz und E-Rechnungspflicht

Das Wachstumschancengesetz will Unternehmen in Deutschland einen wirtschaftlichen Aufschwung geben. Investitions- und Innovationsanreize sollen Unternehmen fit machen für die Zukunft. Gleichzeitig soll es die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort fördern. Für mehr Infos klicken Sie auf das Bild.

Von der Pflicht zur E-Rechnung bis zu den Übergangsregelungen haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

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Was die E-Rechnung in der EU bedeutet

Auch auf europäischer Ebene gibt es eine Initiative zur Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich und eines Meldesystems, genannt ViDA. Ziel ist es, den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen.

ViDA nennt sich das Meldesystem, das eine Initiative auf EU-Ebene schaffen will. Es beinhaltet eine verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich. Ziel: Den Mehrwertsteuerbetrug effektiv bekämpfen.

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B2G: E-Rechnung schon heute gültig

In Deutschland gibt es derzeit keine einheitliche Regelung für den Empfang und die Erstellung von E-Rechnungen im B2G-Bereich (Business-to-Government). Warum? Weil jedes Bundesland und der Bund eigene Rechnungsverordnungen haben.

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Gesetzlicher Hintergrund

Die EU hat bereits 2014 den Rahmen für ein einheitliches Vorgehen festgelegt, wenn es um die Übermittlung von Rechnungen an öffentlichen Verwaltungen geht – und zwar in Richtlinie 2014/55/EU. Demnach müssen EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die öffentlichen Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnung entsprechen.

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