E-Rechnungspflicht

Gesetzliche Regelungen

Das Wachstumschancengesetz ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Damit wird die E-Rechnung für inländische B2B-Rechnungen verpflichtend eingeführt.

Und das ist noch nicht alles! In Zukunft ist auch die Einführung eines Meldesystems geplant, um den Umsatzsteuerbetrug effektiv zu bekämpfen.

Wenn es um die gesetzlichen Regelungen zur E-Rechnung geht, kennen Sie sich aus?
Exzellent!

Falls nicht: Informieren Sie sich hier!

E-Rechnung: Gesetzliche Regelungen

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, wodurch eine elektronische Verarbeitung ermöglicht wird.

Eine elektronische Rechnung enthält die Daten einer Rechnung, die bisher als Papierrechnung oder auch als PDF erstellt und versendet wurde, als strukturierte elektronische Daten in einer XML-Datei.

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Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung

PDF-Rechnungen sind rein bildhafte Rechnungen. Sie entsprechen nicht der geforderten Norm. Klicken Sie auf das Bild für mehr Informationen zu konformen Formaten, die Sie kennen sollten.

Eine PDF-Rechnung wird in einem digitalen Format erstellt, übermittelt und empfangen.

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Ein PDF ist keine E-Rechnung

Wachstumschancengesetz und E-Rechnungspflicht

Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen in Deutschland durch Investitions- und Innovationsanreize fit für die Zukunft machen. Gleichzeitig soll es die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort fördern.

Der Versand von E-Rechnungen gilt grundsätzlich für alle Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinunternehmern nach § 19 UStG) ab dem 1. Januar 2025, allerdings mit Übergangsregelungen. Betroffen: steuerbare und steuerpflichtige B2B-Rechnungen im Inland. (Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen und Fahrkarten). Für weitere Informationen bitte auf das Bild klicken.

Von der Pflicht zur E-Rechnung bis zu den Übergangsregelungen haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

Machen Sie sich mit DATEV bereit für die digitale Zukunft der Rechnungsstellung!

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Was die E-Rechnung in der EU bedeutet

Was ist ViDA und wozu dient es?

ViDA (VAT in the Digital Age) - Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ ist ein EU-Gesetzespaket, das EU-weit die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Mehrwertsteueranpassungen im Zuge der Digitalisierung für alle EU-Mitgliedstaaten regelt. Ziel von ViDA ist es, den Mehrwertsteuerbetrug EU-weit besser zu bekämpfen und die EU-Mitgliedstaaten fit für die digitale Zukunft zu machen.

Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig

Damit das Gesetzespaket verabschiedet werden kann, müssen alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen - eine Herausforderung, denn das neue Gesetz erfordert, dass alle Staaten ihre nationalen Systeme anpassen.
Am 5.11.2024 wurde dazu im EU-Rat eine sogenannte allgemeine Ausrichtung erzielt, also eine grundsätzliche Einigung, die der eigentlichen Verabschiedung eines Rechtstextes in der Regel vorausgeht. DATEV bringt sich im Rahmen der Gremienarbeit aktiv in den Gesetzgebungsprozess ein.

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B2G: E-Rechnung schon heute gültig

In Deutschland gibt es derzeit keine einheitliche Regelung für den Empfang und die Erstellung von E-Rechnungen im B2G-Bereich (Business-to-Government). Warum? Weil jedes Bundesland und der Bund eigene Rechnungsverordnungen haben.

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E-Rechnungspflicht: Gesetzlicher Hintergrund

Die EU hat bereits 2014 den Rahmen für ein einheitliches Vorgehen festgelegt, wenn es um die Übermittlung von Rechnungen an öffentlichen Verwaltungen geht – und zwar in Richtlinie 2014/55/EU. Demnach müssen EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die öffentlichen Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnung entsprechen.

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