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- Das besondere Steuerberaterpostfach
Anfang 2023 startete das besondere elektronische Steuerberaterpostfach – kurz beSt – der Bundessteuerberaterkammer. Mit Erhalt des Registrierungsbriefs sind Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften dazu verpflichtet, die zur Nutzung des Postfachs erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten. Auch eingehende Mitteilungen müssen darüber zur Kenntnis genommen werden. Außerdem besteht die Pflicht, das beSt für die gerichtliche Korrespondenz zu nutzen. Auf diesen Seiten informieren wir Sie fortlaufend zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs.
Informationen zur Registrierung
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Nutzung des beSt
Die entsprechenden Dokumente finden Sie im
DATEV Hilfe-Center.
Sie haben das beSt im DATEV-Umfeld eingebunden und wollen automatisch informiert werden, wenn Sie im beSt eine Nachricht erhalten? Dann richten Sie jetzt die E-Mail-Benachrichtigung ein.
Jetzt einrichtenDas beSt ermöglicht einen sicheren Datenaustausch sowie eine medienbruchfreie Zusammenarbeit mit Mandanten, Finanzverwaltung, Gerichten und Dritten. Das Postfach wird von der Bundessteuerberaterkammer bereitgestellt.
DATEV unterstützt Sie mit verschiedenen Informationsmaterialien und Veranstaltungen bei der Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs.
Auf dieser Seite informieren wir Sie unter anderem über die Nutzung des beSt und das Zusammenspiel mit DATEV-Software.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wesentlichen To-dos, die Sie vor der Einführung des beSt in Angriff nehmen sollten.
Mit Erhalt des Registrieungsbriefs besteht die Pflicht, Schriftsätze, Anträge und Erklärungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach an die Finanzgerichte zu übermitteln. Das wirkt sich auf die häufig genutze Unterschriftenmappe aus.
Auch im DATEV magazin halten wir Sie rund um das beSt auf dem Laufenden.
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