Steuerkonto online: Vier Schritte bis zum Abruf von Steuerkonten
Aktuelle Änderungen |
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28.02.2024 |
Kapitel 2 (Technische Voraussetzungen) aktualisiert. |
1 Über dieses Dokument
Wenn die technischen Voraussetzungen vorliegen, müssen Sie noch folgende Schritte durchführen, damit die Steuerkonten abgerufen werden können:
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DATEV SmartCard / DATEV mIDentity bestellen
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Eindeutige Authentifizierung durchführen
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Schriftliche Vollmacht für die Vollmachtsdatenbank (VDB) einholen oder die Abrufvollmacht über Mein ELSTER im Portal der Finanzverwaltung nutzen
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Beantragung der Berechtigung zum elektronischen Steuerkontoabruf über die VDB oder über Mein ELSTER im Portal der Finanzverwaltung
2 Technische Voraussetzungen
Folgende technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Sie Steuerkonto online nutzen können:
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Der Arbeitsplatz zur Nutzung von Steuerkonto online hat einen Internetzugang.
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Die DATEV-Plattform sowie DATEV Basis sind auf dem System installiert.
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Das Programm DATEV Steuerkonto online ist auf dem System installiert.
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Bei der Nutzung des Programms in einer WTS-Umgebung beachten Sie die Dokumente Sicherheitspaket installieren oder aktualisieren (Dok.-Nr. 1019613) und DATEV SmartCard in einer Terminalserver-Umgebung nutzen (Dok.-Nr. 1018142).
3 Vorgehen
3.1 Vier Schritte bis zum Abruf von Steuerkonten
3.1.1 DATEV SmartCard / DATEV mIDentity bestellen
Die DATEV SmartCard für Berufsträger (Scheckkartenformat) oder der DATEV mIDentity für Berufsträger (Format als USB-Stick) ist vorhanden.
Mitarbeiter, die Steuerkonto online nutzen sollen, benötigen eine eigene DATEV SmartCard (Scheckkartenformat) oder einen DATEV mIDentity (USB-Format).
Die DATEV SmartCard kann über den DATEV-Shop (Suchbegriff: SmartCard) bestellt werden.
3.1.2 Eindeutige Authentifizierung durchführen
Die eindeutige Authentifizierung der Person bzw. deren eingesetzter SmartCard ist über die "Identifizierung" bei DATEV mithilfe des Formulars Identifizierungs-Checkliste erfolgt. Diese Checkliste finden Sie als PDF-Datei im Dokument Identifizierung einer DATEV SmartCard / DATEV mIDentity und Freigabe der Verschlüsselungszertifikate zum Download (Dok.-Nr. 0908573).
Der Identifikationsstatus kann über den Link Kartenprüfung für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung im Hilfe-Dokument Identifikationsstatus einer DATEV SmartCard (Dok.-Nr. 1013483) geprüft werden.
3.1.3 Schriftliche Vollmacht für die Vollmachtsdatenbank (VDB) einholen oder die Abrufvollmacht über Mein ELSTER im Portal der Finanzverwaltung nutzen
Im Dokument Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen: Grundlegende Informationen (inkl. Vorlagen für Vollmachten und Anschreiben) (Dok.-Nr. 1070515) finden Sie die Vorlage der Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und Informationen zu folgenden Themen:
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Hinweise zur Vollmacht
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Begleitdokument zur Vollmacht
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Musteranschreiben an Mandanten
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Vollmachtsvorlage im Microsoft Word-Format und PDF-Format
Informationen dazu finden Sie im Dokument Vollmachtsdatenbank: Grundlegende Informationen (Dok.-Nr. 1080468) im Kapitel 6.
Informationen dazu finden Sie im Dokument Deaktivierung der Legitimationsdatenbank durch Finanzverwaltung im April 2023: Folgen für die Steuerkontoabfrage (Dok.-Nr. 1025719) im Kapitel 5 und 6.
3.1.4 Beantragung der Berechtigung zum elektronischen Steuerkontoabruf über die VDB oder über Mein ELSTER im Portal der Finanzverwaltung
Als Berufsträger ist die Beantragung der Berechtigung zum Abruf des Steuerkontos Ihrer Mandanten mit der Vollmachtsdatenbank (VDB) möglich.
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Weitere Informationen finden Sie im Dokument Vollmachtsdatenbank: Grundlegende Informationen (Dok.-Nr. 1080468).
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Für Mandanten mit Abfrageberechtigung durch die VDB Vollmachtsdatenbank starten Sie die Steuerkontoabfrage erstmalig über DATEV Steuerkonto online | Steuerkonto | Abfrage | Abfrage neuer Mandant.
Sobald Abfrageergebnisse zum Mandanten vorliegen, starten Sie weitere Abfragen über DATEV Steuerkonto online | Steuerkonto | Abfrage | Abfrage ausgewählter Mandant aus der Übersicht der Abfrageergebnisse.
Mandanten und Berufsträgern, die ihr eigenes Steuerkonto abfragen möchten, steht der Weg über die VDB nicht zur Verfügung. Hier muss die Abrufvollmacht über Mein ELSTER im Portal der Finanzverwaltung gestellt werden.
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Informationen dazu finden Sie im Dokument Deaktivierung der Legitimationsdatenbank durch Finanzverwaltung im April 2023: Folgen für die Steuerkontoabfrage (Dok.-Nr. 1025719) im Kapitel 5 und 6.