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Aktuelle Änderungen

13.11.2024

Neue Programm-Meldungen aktualisiert, wegen Freigabe der Übertragung von Zuständigkeiten in die DATEV-Cloud

1 Situationsbeschreibung

Stammdaten und Leistungsinformationen (Ordnungsbegriffe) werden an das DATEV-Rechenzentrum übermittelt.

2 Filtermöglichkeit auf Sicht DATEV-Cloud: Übertragungsstatus

Verfügbar mit Service-Release 24.11. V.13.31

Die Daten auf der Sicht DATEV-Cloud: Übertragungsstatus können nun über die Filterfunktion übersichtlicher dargestellt werden.

Die Übersicht zeigt alle Übertragungsaufträge. Jeder Auftrag zeigt dabei eine Leistungsinformation (Ordnungsbegriff). Prüfen Sie anhand der Übersicht, ob bei der Übertragung ggf. Fehler aufgetreten sind.

Status der Übertragungsaufträge

Offen

Der Übertragungsauftrag in die DATEV-Cloud ist noch nicht verarbeitet. Die Leistung ist noch nicht in der DATEV-Cloud

- Fehlerhaft

Der Übertragungsauftrag konnte nicht erfolgreich verarbeitet werden. Die Leistung ist noch nicht in der DATEV-Cloud

- Erfolgreich

Der Übertragungsauftrag wurde erfolgreich verarbeitet und ist in der DATEV-Cloud.

/ ausgeblendet

Der Übertragungsauftrag wird nicht erneut verarbeitet und nicht in die DATEV-Cloud gesendet.

Treten Probleme bei der Benutzung der Online-Leistungen auf, so kann, anhand der Statustexte der Übertragungen, analysiert werden.

Sie finden die Sicht unter:

Organisation | DATEV-Cloud | Basisdaten online | DATEV-Cloud Übertragungsstatus: Basisdaten online

Voraussetzung: Ein zentraler Mandant ist mit MyDATEV Mandantenregistrierung registriert oder der DATEV-Cloud: Bereitstellungs-Assistent wurde verwendet.

Im Standard werden fehlerhafte Aufträge angezeigt.

Sie können auch nach offenen, erfolgreichen oder ausgeblendeten Übertragungsaufträgen filtern. Verwenden Sie einen der weiteren vordefinierten Filter. Sie können auch eigene Filter definieren, um relevante Aufträge zu sehen.

Jeder Übertragsauftrag enthält Informationen über die Daten, die übertragen werden. Blenden Sie sich ggf. weitere relevante Spalten mit wichtigen Informationen in der Übersicht ein, um die für sie anzuzeigen.

3 Kontextbezogene Links

Rechts im Navigationsbereich der Übersicht: DATEV-Cloud Übertragungsstatus: Basisdaten befinden sich die kontextbezogenen Links.

Hier können Sie z. B. einen fehlerhaften Übertragungsauftrag erneut durchführen. Für sie irrelevante Einträge können ausblenden werden.

Ist durch die Änderung des Ordnungsbegriffs, die Übertragung fehlerhaft? Die Funktion „Basisdaten online aktualisieren“ überträgt Stammdaten und Leistungsdaten für einen zentralen Mandanten neu.

Sie kann auch auf der Mandantenübersicht eingeblendet werden.

4 Statustexte und Lösungen

Voraussetzung für DATEV-Cloud Übertragungsstatus: MyDATEV Mandantenregistrierung oder DATEV-Cloud: Bereitstellungs-Assistent durchführen.

Statustext

Lösung

Für die Leistung wurden mehrere Einträge mit unterschiedlichen Ordnungsbegriffen innerhalb der Jahre gefunden.

Legen Sie für die genannten Leistungen einen Ordnungsbegriff fest. Passen Sie den abweichenden Ordnungsbegriff an, oder führen Sie die Leistung anwendungsspezifisch weiter.

Der Ordnungsbegriff ist in der Rechteverwaltung online für das sendende Medium nicht freigegeben.

DATEV DFÜ über Internet freischalten (Dok.-Nr. 1008919)

Geben Sie in der Rechteverwaltung online den Ordnungsbegriff für das sendende Medium frei und wiederholen Sie die Übertragung über den kontextbezogenen Link. Ist der Ordnungsbegriff unter einer mandantengenutzten Beraternummer angelegt, deren Mandant nicht mehr zu Ihrer Kanzlei gehört, kann der Auftrag ausgeblendet werden.

Die Mandantennummer ist in der Rechteverwaltung online für das sendende Medium nicht freigegeben (DATEV DFÜ über Internet).

Geben Sie in der Rechteverwaltung online die Mandantennummer für das sendende Medium frei. Wiederholen Sie die Übertragung über den kontextbezogenen Link.

Die Beraternummer ist in der Rechteverwaltung online für das sendende Medium nicht freigegeben (DATEV DFÜ über Internet).

Geben Sie in der Rechteverwaltung online die Beraternummer für das sendende Medium frei. Wiederholen Sie die Übertragung über den kontextbezogenen Link.

Zu diesem zentralen Mandanten existiert ein anderer Ordnungsbegriff dieses Programms.

„Zu diesem Zentralen Mandanten existiert bereits ein anderer Ordnungsbegriff dieses Programms“ (Dok.-Nr. 1026890)

Passen Sie den vorhandenen Ordnungsbegriff zu diesem Programm für den zentralen Mandanten an oder ordnen Sie die betroffene Leistung neu zu. Der Ordnungsbegriff kann auch aus einer zweiten EO-Datenbank sein. Wiederholen Sie anschließend die Übertragung über den kontextbezogenen Link.

Folgefehler aufgrund vorhergehender Übertragungsfehler mit gleichem Ordnungsbegriff.

Lösen Sie die zuvor in der Übersicht DATEV-Cloud Übertragungsstatus: Basisdaten aufgetretenen Fehler zu diesem Ordnungsbegriff und wiederholen Sie die Übertragung über den kontextbezogenen Link.

Es liegt ein Problem bei der Mandantenperson vor.

Prüfen Sie in den Stammdaten des betroffenen Mandanten die natürliche Person und erfassen Sie notwendige Pflichtfelder.

Es liegt ein Problem beim Mandantenunternehmen vor.

Prüfen Sie in den Stammdaten des betroffenen Mandanten das Unternehmen und erfassen Sie notwendige Pflichtfelder.

Mandantenname aktualisieren.

Eintrag kann ausgeblendet werden.

Die Verknüpfungsinformationen zur Bereitstellung der Basisdaten in der Cloud sind nicht korrekt.

Führen Sie die betroffenen Leistungsinformationen anwendungsspezifisch weiter. Ordnen Sie die Leistungen dem zentralen Mandanten wieder zu.

Die Verarbeitung von mehreren Mandanten wird nicht unterstützt.

Für den zentralen Mandanten wurde für eine oder mehr Leistungen mehr als ein Ordnungsbegriff gefunden. Führen Sie einen der Ordnungsbegriffe anwendungsspezifisch weiter und wiederholen Sie den Übertragungsauftrag.

„too many requests“

Wiederholen Sie den Übertragungsauftrag.

Ordnungsbegriff und zugehörige Dokumente im RZ bereits vorhanden.

„Ordnungsbegriff und zugehörige Dokumente im RZ bereits vorhanden“ (Dok.-Nr. 1027475)

Entweder wurde bereits ein Mandantendatenübertrag durchgeführt oder es handelt sich um eine RZ-Sicherung eines anderen Bestands (mit vorhandenen Dokumenten).

Für die Leistung konnte keine eindeutige Entscheidung getroffen werden.

„Für die Leistung konnte keine eindeutige Entscheidung getroffen werden“ (Dok.-Nr. 1028005)

Im Bereich Kontextbezogene Links: Auf Basisdaten online aktualisieren klicken.

Wenn die Fehlermeldung weiterhin besteht:
Screenshot per Servicekontakt an DATEV senden.

Meldungstext

Lösung

DAT00316: Die erneute Übertragung wurde mit einem unbekannten Fehler abgebrochen.

Blenden Sie die Spalten DATEV-Request-Id und SmartCard-ID ein. Geben Sie die DATEV-Request-Id und SmartCard-ID des betroffenen Übertragungsauftrags im Servicekontakt an.

Meldungstexte i. V. m. Zuständigkeiten

Die Veränderung von Zuständigkeitsbereichen ist in der Rechteverwaltung online für das sendende Medium nicht freigegeben (DATEV DFÜ über Internet). Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument: DATEV DFÜ über Internet freischalten (Dok.-Nr. 1008919)

Verwenden Sie ein Medium, welches zur Kanzlei gehört bzw. falls Sie kanzleiübergreifend arbeiten, geben Sie für das Medium mindestens einen Ordnungsbegriff in der Rechteverwaltung online für das Recht „DATEV DFÜ über Internet“ frei, damit diese Zugehörigkeit technisch überprüft werden kann.

Es existiert kein DATEV-Benutzer, dem dieser Mitarbeiter zugeordnet ist. Ordnen Sie diesen Mitarbeiter in der Benutzerverwaltung zu und wiederholen Sie die Übertragung.

Legen Sie einen DATEV-Benutzer an oder fügen Sie einem bestehenden DATEV-Benutzer das entsprechende Benutzerkonto der Mitarbeiterverwaltung hinzu.

Der Mitarbeiter folgender Zuständigkeiten ist keiner Person im RZ zugeordnet: ...

Prüfen Sie die Zuordnung in der Benutzerverwaltung.

Fügen Sie dem DATEV-Benutzer mit diesem Mitarbeiter das Benutzerkonto Rechenzentrum hinzu, so dass eine Verbindung von Mitarbeiter zur Person im RZ hergestellt werden kann.

Der Mitarbeiter folgender Zuständigkeiten konnte im RZ nicht gefunden werden: ...

Überprüfen Sie die Zuordnung des Mitarbeiters und der Person im RZ zu einem DATEV-Benutzer in der Benutzerverwaltung.

Kontrollieren Sie den angelegten DATEV-Benutzer für den entsprechenden Mitarbeiter. Dem DATEV-Benutzer muss sowohl das Benutzerkonto für die Mitarbeiterverwaltung als auch für das Rechenzentrum zugeordnet sein. Speichern sie ggf. die Zuordnung erneut.

Die Anlage von Zuständigkeiten ist in der Rechteverwaltung online für das sendende Medium nicht freigegeben (DATEV DFÜ über Internet). Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Center DATEV DFÜ über Internet freischalten (Dok.-Nr. 1008919)

Verwenden Sie ein Medium, welches zur Kanzlei gehört bzw. falls Sie kanzleiübergreifend arbeiten, geben Sie für das Medium mindestens einen Ordnungsbegriff in der Rechteverwaltung online für das Recht „DATEV DFÜ über Internet“ frei,, damit diese Zugehörigkeit technisch überprüft werden kann.

Der Mitarbeiter folgender Zuständigkeiten ist in der Rechteverwaltung online für das sendende Medium nicht freigegeben (DATEV DFÜ über Internet). Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Center DATEV DFÜ über Internet freischalten (Dok.-Nr. 1008919)

Ob ein Mitarbeiter zur Kanzlei des sendenden Benutzers gehört, wird über Rechte in der Rechteverwaltung online ermittelt. Das sendende Medium muss in diesem Fall für mindestens einen Ordnungsbegriff dieser Kanzlei für das Recht „DATEV DFÜ über Internet“ freigegeben sein.

Hinweis
Hinweis

Hilfreich ist das Einblenden der Schnellinfo Leistungsübersicht. Damit ist ein Blick auf die Ordnungsbegriffe einfacher.

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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: