Als E-Mail senden
9240205

Wenn die von Ihnen eingegebene Steuernummer vom Programm formal als ungültig erkannt wurde, können Sie der folgenden Liste den Aufbau der Steuernummer im betreffenden Bundesland entnehmen.

Aufbau der Steuernummern in Baden-Württemberg (Dok.-Nr. 9240210)

Aufbau der Steuernummern in Bayern (Dok.-Nr. 9240206)

Aufbau der Steuernummern in Berlin (Dok.-Nr. 9240208)

Aufbau der Steuernummern in Brandenburg (Dok.-Nr. 9240207)

Aufbau der Steuernummern in Bremen (Dok.-Nr. 9240209)

Aufbau der Steuernummern in Hamburg (Dok.-Nr. 9240212)

Aufbau der Steuernummern in Hessen (Dok.-Nr. 9240211)

Aufbau der Steuernummern in Mecklenburg-Vorpommern (Dok.-Nr. 9240213)

Aufbau der Steuernummern in Niedersachsen (Dok.-Nr. 9240214)

Aufbau der Steuernummern in Nordrhein-Westfalen (Dok.-Nr. 9240215)

Aufbau der Steuernummern in Rheinland-Pfalz (Dok.-Nr. 9240216)

Aufbau der Steuernummern im Saarland (Dok.-Nr. 9240217)

Aufbau der Steuernummern in Sachsen (Dok.-Nr. 9240218)

Aufbau der Steuernummern in Sachsen-Anhalt (Dok.-Nr. 9240219)

Aufbau der Steuernummern in Schleswig-Holstein (Dok.-Nr. 9240220)

Aufbau der Steuernummern in Thüringen (Dok.-Nr. 9240221)

Hinweis
Bei negativem Prüfergebnis zentrale Institutionen aktualisieren

Wenn eine neu zugeteilte Steuernummer bei der Prüfung nicht akzeptiert wird, sollten Sie die zentralen Institutionen in der Institutionsverwaltung aktualisieren. Möglicherweise sind veraltete Institutionsdaten die Fehlerursache.

Hinweis
Es liegt noch keine Steuernummer vor

Liegt noch keine Steuernummer vor, gibt es unterschiedliche Vorgehen:

  • Elektronische Datenübermittlung mit leerem Erfassungsfeld

    Lassen Sie in ESt, BESt und GuE (ab VZ 2014) bei der Elektronischen Datenübermittlung das Erfassungsfeld Steuernummer leer. Erfassen Sie nicht "keine" oder "neu".

  • Kontrollkästchen "Zuteilung der Steuernummer durch das Finanzamt"

    Verwenden Sie in folgenden Anwendungen das Kontrollkästchen Zuteilung der Steuernummer durch das Finanzamt:

    • Anlage EÜR

    • UStE

    • GewSt (VZ 20218-2019)

    • KSt (VZ 2018-2019)

  • Keine Übermittlung ohne Steuernummer

    Für nachfolgende Programme ist eine Übermittlung seitens der Finanzverwaltung nicht möglich:

    • GuE (bis VZ 2013)

    • KapSt

    • KSt (ab VZ 2020)

    • GewSt (ab VZ 2020)

  • Fragebögen zur steuerlichen Erfassung

    Als digitale Alternative zum direkten Kontakt mit dem Finanzamt stehen die Fragenbögen zur steuerlichen Erfassung zur Verfügung Informationen zu DATEV Fragebögen zur steuerlichen Erfassung (Dok.-Nr. 1019957).

Service-TAN
Kundensupport
Der Internet Explorer ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt!

Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: