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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie die DEÜV-Versicherungsnummernabfrage im elektronischen Verfahren an die DSRV starten und wie Sie die Versicherungsnummer für einen neuen Mitarbeiter, sowie für einen bereits angelegten Mitarbeiter abfragen.

2 Hintergrund

Arbeitgeber und Zahlstellen (gemäß § 202 Absatz 2 SGB V) müssen die Versicherungsnummer für Arbeitnehmer oder Versorgungsempfänger elektronisch abfragen (gemäß § 28a Absatz 3a SGB IV in Verbindung mit dem 8. SGB IV-ÄndG und dem Pflichtenheft der ITSG).

Die Abfrage der Versicherungsnummer wird im elektronischen Verfahren an die DSRV (Datenstelle der Träger der Rentenversicherung) gestellt. Die DSRV prüft, ob eine eindeutige Zuordnung der Versicherungsnummer vorhanden ist und teilt das Ergebnis per Rückmeldeverfahren mit. Weiterführende Informationen: Elektronisches Rückmeldeverfahren (Dok.-Nr. 1021675).

Wenn keine oder keine eindeutige Zuordnung der Versicherungsnummer möglich ist, wird dies entsprechend zurückgemeldet. Die DEÜV-Anmeldung Grund 10 erfolgt dann bei der Lohnabrechnung ohne Versicherungsnummer.

Ab dem 01.01.2022 ist die Angabe des Geburtslandes für die Abfrage der Versicherungsnummer verpflichtend.

Eine Stornierung der Versicherungsnummernabfrage ist nicht vorgesehen.

3 Übergreifende Einstellungen

3.1 Relevante Auswertungen

Wählen Sie Erfassen | Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen und prüfen Sie, ob folgende Auswertung angelegt ist:

Nr.

Name der Auswertung

446

Übersicht DEÜV-Versicherungsnummernabfrage

Hinweis
Hinweis

Beachten Sie, dass bei der Auswertung 446 keine Terminsteuerung möglich ist. Die Erstellung erfolgt immer mit der Abrechnung.

4 Was möchten Sie tun?

4.1 Versicherungsnummer für einen neuen Mitarbeiter abfragen

Versicherungsnummer für einen neuen Mitarbeiter abfragen
Hinweis
Hinweis

Wurde von der DSRV für den Mitarbeiter bisher noch keine Versicherungsnummer vergeben, wird diese automatisch bei der Abrechnung mit der DEÜV Meldung GDA 10 beantragt. Es muss kein manueller Abruf erfolgen.

Bitte beachten Sie außerdem:

Wird die Versicherungsnummer für den Mitarbeiter bereits über eine Schnittstelle in LODAS eingespielt, ist keine Versicherungsnummernabfrage erforderlich.

Vorgehen:
1

Wählen Sie Mitarbeiter | Mitarbeiter neu.

2

Erfassen Sie die Personalien sowie das Eintrittsdatum des Mitarbeiters:

Element

Vorgehen und Beschreibung

Feld Mitarbeiternummer

Ihnen wird eine Mitarbeiternummer vorgeschlagen.

> Erfassen Sie ggf. eine ein- bis fünfstellige Mitarbeiternummer.

- oder -

> Klicken Sie auf das Symbol Wählt die nächste freie Mitarbeiternummer aus und lassen sich eine Nummer vorschlagen.

Felder Familienname und Vorname

> Erfassen Sie den Familiennamen und Vornamen des neuen Mitarbeiters.

> Bestätigen Sie den Hinweis Familienname als Geburtsname übernehmen mit Ja, wenn bei einer Anmeldung ohne Versicherungsnummer der Familienname als Geburtsname herangezogen werden soll.

Liste Staatsangehörigkeit

> Wählen Sie die Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters.

Feld Eintrittsdatum

> Erfassen Sie das Datum, an dem der Mitarbeiter eingetreten ist. Weitere Informationen finden Sie unter Zeiträume.

Liste Mitarbeitertyp

Die Liste ist standardmäßig mit dem Wert personengruppenübergreifend vorbelegt.

> Wählen Sie ggf., ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder ob der neue Mitarbeiter Werkstudent ist.

Weitere Informationen finden Sie unter Geringfügige Beschäftigung (Minijob).

Kontrollkästchen Versicherungsnummernabfrage

Ist standardmäßig aktiviert [neu ab Version 14.2], da vor jeder DEÜV-Anmeldung eine Abfrage der Versicherungsnummer ausgeführt werden muss.

Gruppe Angaben zur Mitarbeitervariante

> Wählen Sie die entsprechende Mitarbeitervariante aus.

Hinweis: Nur vorhanden, wenn es sich um einen Baulohnmandanten handelt.

Gruppe Elektronische Lohnsteuerkarte

Element

Vorgehen und Beschreibung

Alle Angaben

Wie Sie Daten für den Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) hinterlegen, erfahren Sie unter Mitarbeiter neu anlegen.

Element

Vorgehen und Beschreibung

Kontrollkästchen Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV

Ist standardmäßig aktiviert, wenn unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten das Kontrollkästchen Unternehmen ist zur Abgabe von DEÜV-Sofortmeldungen nach § 28a Abs. 4 SGB IV verpflichtet aktiviert ist und es sich um einen sofortmeldepflichtigen Arbeitnehmer handelt, sowie bei Mandanten, die dem Baulohn zugeordnet sind.

> Bestätigen Sie mit OK.

Das Fenster Meldungen an die Deutsche Rentenversicherung öffnet sich.

  1. Erfassen Sie die zusätzlichen Angaben:

    • Beschäftigungsbetrieb

    • Geburtsangaben

    • Adresse

  2. Wählen Sie die Art der Datenübertragung ans Rechenzentrum.

  3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Meldungen senden.

Hinweis
Hinweis

Wenn es sich um keine deutsche Staatsangehörigkeit handelt, ist die Angabe des Geburtslandes ab 01.01.2022 verpflichtend.

4.2 Versicherungsnummer für einen bereits angelegten Mitarbeiter abfragen

Versicherungsnummer für einen bereits angelegten Mitarbeiter abfragen
Vorgehen:
1

Mitarbeiter öffnen, für den die DEÜV-Versicherungsnummernabfrage gesendet werden soll.

2

Mitarbeiter | DEÜV-Versicherungsnummernabfrage… wählen.

Das Fenster DEÜV-Versicherungsnummernabfrage öffnet sich.

3

Wenn nötig, folgende Angaben ergänzen:

Element

Vorgehen und Beschreibung

Felder Familienname, Vorname, Geschlecht, Beschäftigungsbetrieb

Wenn die Daten bei der Anlage des Mitarbeiters erfasst wurden, werden diese automatisch vorbelegt. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden.

Gruppe Geburtsangaben

Wenn die Daten bei der Anlage des Mitarbeiters erfasst wurden, werden diese automatisch vorbelegt. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden.

Gruppe Adresse

Wenn die Daten bei der Anlage des Mitarbeiters erfasst wurden, werden diese automatisch vorbelegt. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden.

Gruppe Datenübertragung an das Rechenzentrum

> Wählen Sie, wie die Verarbeitung im Rechenzentrum erfolgen soll.

4

Auf Versicherungsnummernabfrage senden klicken.

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