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Aktuelle Änderungen

22.05.2024

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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie in Lohn und Gehalt Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtzuschläge erfassen und berechnen.

Hinweis
Lohnarten

Eine Liste der Lohnarten für Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtzuschläge und die zugehörigen Prozentsätze finden Sie im Dokument Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) (Dok.-Nr. 9219380).

2 Vorgehen

Um Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu erfassen und zu berechnen, haben Sie 2 Möglichkeiten:

Vorgehen gemäß folgender Anleitungen:

Klick-Tutorial

Um zu erfahren, wie Sie die Einrichtung der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN) in Lohn und Gehalt vornehmen, können Sie auch das Klick-Tutorial verwenden.

Das Klick-Tutorial führt Sie Schritt für Schritt mit grafischer Unterstützung zur Lösung.

Klick-Tutorial starten

Hinweis
Wichtiger Hinweis

Beachten Sie, dass das in diesem Dokument erläuterte Vorgehen ein Beispiel zur Umsetzung im Lohnprogramm ist. Für Ihren Fall treffen ggf. abweichende Regelungen aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtlichen Aspekten zu. Prüfen Sie auf jeden Fall die Abrechnung und sprechen Sie ggf. mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde.

2.1 Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN) erfassen und berechnen

Zusätzlich zu den bestehenden SFN-Bedingungen ist auch die Sozialversicherungsfreiheit von SFN-Zuschlägen auf einen Grundstundenlohn von 25,00 Euro begrenzt. SFN-Zuschläge, die mit einem höheren Grundstundenlohn abgerechnet werden, sind danach steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.

Aus der gesetzlichen Änderung ergibt sich folgende Staffel:

  • Grundstundenlohn bis 25,00 Euro: steuerfrei und SV-frei

  • Grundstundenlohn von 25,01 bis 50,00 Euro: steuerfrei aber SV-pflichtig

  • Grundstundenlohn ab 50,01 Euro: steuerpflichtig und SV-pflichtig

Auf der Auswertung SFN-Zuschläge Mandant werden die abgerechneten Zuschläge ausgewiesen.

Hinweis
SFN-Angaben

Um die Grenzen nach § 3b EStG korrekt zu überwachen, müssen alle SFN-Angaben in Lohn und Gehalt hinterlegt werden.

Die Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind in voller Höhe UV-pflichtiges Entgelt. Grund dafür ist das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG).

2.1.1 Steuerfreiheit der Zuschläge bestimmen

Wenn der Stundensatz maximal 50,00 Euro beträgt, sind Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge steuerfrei.

Diese Regelung berücksichtigt Lohn und Gehalt automatisch für Lohnabrechnungen. Wenn der Grundlohn mehr als 50,00 Euro pro Stunde beträgt, wird die Steuerfreiheit der Zuschläge berechnet auf der Basis von 50,00 Euro.

Um die Steuerfreiheit und SV-Freiheit zu berechnen, ist nicht ausschließlich der Grundstundenlohn maßgeblich. Maßgeblich ist auch die Höhe der tatsächlich gezahlten Prozentsätze für die jeweiligen Zuschlagsarten.

Wenn diese Prozentsätze unter dem Prozentsatz der möglichen Steuerfreiheit nach § 3b EStG liegen: Die SFN-Zuschläge können SV-frei bleiben, z. B. trotz eines Stundenlohns über 25,00 Euro.

Für jede einzelne SFN-Lohnart sind mehrere Rechenschritte notwendig.

So wird die SV-Berechnung durchgeführt:

Steuer- und SV-Freiheit der Zuschläge berechnen
Vorgehen:
1

Grundstundenlohn x maximale Lohnveränderung in Prozent x abgerechnete Zuschlagsstunden = maximal SV-freier Betrag

2

Tatsächlicher Stundenlohn x tatsächlicher Prozent-Zuschlag x abgerechnete Zuschlagsstunden = Brutto-Betrag

3

Brutto-Betrag - maximal SV-freier Betrag = SV-pflichtiger Betrag

Daraus ergeben sich für die Lohnarten nach § 3b EStG maximale Stundenlöhne. Bis zu diesen Stundenlöhnen bleiben die SFN-Zuschläge steuer- und SV-frei.

Steuern für die Zuschläge berechnen
Vorgehen:
1

Grundstundenlohn x maximal steuerfreier Prozentsatz x abgerechnete Zuschlagsstunden = maximal steuerfreier Betrag

2

Vereinbarter Stundenlohn x tatsächlicher Prozentsatz x abgerechnete Zuschlagsstunden = Brutto-Betrag

3

Brutto-Betrag - maximal steuerfreier Betrag = steuerpflichtiger Betrag

Daraus ergeben sich für die Lohnarten nach § 3b EStG maximale Stundenlöhne. Bis zu diesen Stundenlöhnen bleiben die SFN-Zuschläge steuer- und SV-frei.

2.1.2 Steuerfreie Zuschläge erfassen

Angaben erfassen in den Mandantendaten für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Vorgehen:

Mandantendaten | Steuer | Berechnung wählen.

In der Gruppe Sonn-/Feiertags- und Nachtzuschläge folgendes erfassen:

Kontrollkästchen / Feld

Eingabe / Beschreibung

Auszahlung der SFN-Zuschläge für Vormonat

SFN-Zuschläge können um einen Monat versetzt ausgezahlt werden. Der Vormonat wird herangezogen als Grundlage für die Berechnung. Um die SFN-Zuschläge für den Vormonat auszuzahlen:

Dieses Kontrollkästchen aktivieren.

In diesem Fall werden die SFN-Zuschläge erst im nächsten Abrechnungsmonat abgerechnet. Die Steuerfreiheit wird auf der Basis des Monats errechnet, in dem die Zuschläge angefallen sind.

Beispiel: Im Monat Januar fallen Nachtzuschläge an. Diese Nachtzuschläge werden erst mit der Lohnabrechnung des Folgemonats, im Februar, ausbezahlt.

Bildung des Basisgrundlohns

Eine Berechnungsgrundlage für den Basisgrundlohn aus der Liste auswählen.

Im Feld Gültig ab:

Monat (MMJJJJ) erfassen, ab dem die Angabe zum Basislohn berücksichtigt wird.

Wenn auf Mitarbeiterebene keine Angabe hierzu hinterlegt wird:

Schlüsselung auf Mandantenebene wird herangezogen zur Berechnung des Basisgrundlohns.

Individuelle Angaben erfassen zur Behandlung von SFN-Zuschlägen beim Mitarbeiter
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene: Stammdaten | Steuer | SFN-Zuschläge wählen.

In der Gruppe Individuelle Schlüsselung SFN-Zuschläge folgende Angaben erfassen:

Aus der Liste Auszahlung der SFN-Zuschläge für Vormonat einen der folgenden Listeneinträge wählen.

Hier wird festgelegt, ob als Grundlage für die Berechnung des SFN-Zuschlags der Vormonat herangezogen wird. Festgelegt wird auch, ob die Zuschläge um einen Monat versetzt ausgezahlt werden.

Die SFN-Zuschläge werden dann erst im nächsten Abrechnungsmonat berechnet. Die Steuerfreiheit wird auf der Basis des Monats errechnet, in dem die Zuschläge angefallen sind.

Beispiel: Im Monat Januar fallen Nachtzuschläge an. Diese Nachtzuschläge werden erst mit der Lohnabrechnung des Folgemonats, im Februar, ausbezahlt.

  • Wie Mandanteneinstellung

    Die beim Mandanten im Fenster Berechnung hinterlegte Einstellung für die Berechnung der SFN-Zuschläge wird herangezogen. Auf Mandantenebene Mandantendaten | Steuer | Berechnung wählen.

    - Oder –

  • Ja

    Der Vormonat wird als Grundlage für die Berechnung des Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlags herangezogen.

    - Oder –

  • Nein

    Der aktuelle Monat wird als Grundlage für die Berechnung des Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlags herangezogen

2

In der Gruppe Angaben zum Basislohn folgende Angaben erfassen:

  • Im Feld Bildung des Basisgrundlohns:

    Gewünschte Berechnungsgrundlage für den Basisgrundlohn wählen.

    Im Feld Gültig ab den Monat MM/JJJJ erfassen, ab dem die Angabe zum Basislohn berücksichtigt wird. Eine Eingabe auf Mitarbeiterebene hat Vorrang vor der Auswahl auf der Mandantenebene. Für einzelne Mitarbeiter können also verschiedene Berechnungsgrundlagen gewählt werden.

    • Beispiel für Stundenlohnempfänger:

      Wenn der normale Stundenlohn des Mitarbeiters gespeichert ist unter Stammdaten | Entlohnung | Stunden-/Tagelöhne im Feld ST01: Stundenlohn 1 wählen.

    • Beispiel für Festbezugsempfänger/Gehaltsempfänger:

      Wenn der Festbezug oder das Gehalt des Mitarbeiters gespeichert ist unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge: Festbezüge wählen.

  • Im Feld Abweichender Basisgrundlohn:

    Wenn ein fester Betrag verwendet wird als Grundlage für die Berechnung der SFN-Zuschläge: Betrag und im Feld Gültig ab den Monat MM/JJJJ erfassen.

Hinweis
Abweichenden Basisgrundlohn erfassen

In das Feld Abweichender Basisgrundlohn einen festen Betrag als Basisgrundlohn erfassen. Dieser Basisgrundlohn ist kein abweichender Stundenlohn.

Wenn hier ein Betrag erfasst ist:

Dieser Betrag wird vorrangig zur Auswahl in der Liste Bildung des Basisgrundlohns für die Berechnung der SFN-Zuschläge herangezogen.

Berechnungsgrundlage für die Bildung des Basisgrundlohns

Sie können aus folgenden Möglichkeiten wählen:

Basisgrundlohn

Berechnung des Basisgrundlohns

Stundenlohn 1-5

Stundenlohn x Wochenarbeitszeit x 4,35

Festbezüge

Summe der Festbezüge in den Mitarbeiterdaten

Abgerechnete Lohnarten

Summe aller abgerechneten Lohnarten, für die beim Mandanten in der Registerkarte Lohnartenbesonderheiten für SFN Basisgrundlohn hinterlegt ist.

Abgerechnete Lohnarten mit geleisteten Stunden

Summe aller abgerechneten Lohnarten, für die beim Mandanten in der Registerkarte Lohnartenbesonderheiten für SFN Basisgrundlohn hinterlegt ist. Zur Bildung des Grundlohns je Stunde werden die geleisteten Stunden herangezogen. Als geleistete Stunden werden alle Stunden gezählt, die mit Lohnarten erfasst werden (Bewegungsdaten | Kalender), die beim Mandanten Fenster Lohnartenbesonderheiten als Basislohn (=B) für SFN hinterlegt sind.

Um die Registerkarte Lohnartenbesonderheiten zu öffnen:

Auf Mandantenebene Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten, Registerkarte Lohnartenbesonderheiten wählen.

Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitsstunden erfassen
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene: Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen.

2

Registerkarte wählen, die den Monat bezeichnet, für den SFN-Stunden erfasst werden.

3

Folgende Angaben erfassen:

LA

Wert

Abw. Faktor

Abw. Lohnv.

Lohnart für den SFN-Zuschlag 1500-1543

Anzahl der geleisteten Stunden

Um die Steuerfreiheit eines Zuschlags zu ermitteln:

Der gezahlte Zuschlag muss verglichen werden mit dem höchstens steuerfreien Betrag. Wenn der zu zahlende Zuschlag höher ist als der höchstens steuerfreie Betrag, wird der übersteigende Teil steuerpflichtig.

Lohn und Gehalt ermittelt auf der Basis Ihrer Angaben folgende Posten:

  • Grundlohn pro Stunde

  • Steuerfreien oder steuerpflichtigen Betrag

  • SV-freien oder SV-pflichtigen Betrag

Zur Kontrolle der Berechnung der SFN-Zuschläge können Sie die Auswertung SFN-Zuschläge Mandant ausgeben.

Auswertung SFN-Zuschläge Mandant ausgeben
Vorgehen:
1

Auf Mandantenebene im Menü: Mandant | Ausgeben wählen.

2

In der Liste Auswertungspaket: Alle Auswertungen wählen.

3

Kontrollkästchen Nur aktuelle Auswertungen deaktivieren.

4

In der Liste Mögliche Auswertungen in der Spalte Auswertung:

SFN-Zuschläge Mandant wählen.

5

Auf Seitenansicht klicken.

Die Auswertung wird angezeigt.

Die Auswertung SFN-Zuschläge Mandant steht nur nach einer Lohnabrechnung zur Verfügung. Diese Auswertung steht nicht zur Verfügung nach einer Probeabrechnung. Mit der Auswertung kann der Rechenweg nachvollzogen werden vom steuerlichen Grundlohn bis zum steuerfreien Zuschlag.

2.1.3 Beispiel: Höherer Nachtzuschlag und Erschwerniszuschlag beim Mitarbeiter erfassen

Beispiel:

Ein Stundenlohnempfänger hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Der Stundenlohn beträgt 15,00 Euro. Dieser Mitarbeiter leistet eine Stunde Nachtarbeit. Der Mitarbeiter erhält dafür folgende Zuschläge:

  • Einen Zuschlag von 75 Prozent

  • Einen Erschwerniszuschlag für 1,2 Stunden (Grundlohnzusatz)

Folgende Eingaben müssen in den Personaldaten erfasst sein
Personaldaten erfassen
Vorgehen:
1

Auf Mitarbeiterebene: Stammdaten | Entlohnung | Stunden-/Tagelöhne wählen.

Stundenlohn erfassen.

2

Stammdaten | Steuer | SFN-Zuschläge wählen.

In der Gruppe Angaben zur Bildung des Basislohns im Feld Bildung des Basislohns: Entsprechenden Eintrag wählen.

3

Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten wählen.

Wöchentliche Arbeitszeit erfassen.

Nachtarbeitsstunde und den Erschwerniszuschlag erfassen
Vorgehen:
1

Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen.

2

Registerkarte wählen, die den Monat bezeichnet, für den Zuschläge erfasst werden.

3

Folgende Angaben erfassen:

LA

Wert

Abw. Faktor

Abw. Lohnv.

1500 - Nachtzuschlag, 25%

1,00

75,00

1040 - Erschwerniszuschlag

1,20

4

Standard-Lohnarten prüfen

Die Standard-Lohnarten für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind vorbelegt mit Kürzeln für die Lohnveränderung (LV03 - LV13).

Prüfen Sie, ob die hinterlegten Zuschlagsprozentsätze in diesem Fall zutreffen.

Ändern Sie diese Zuschlagsprozentsätze gegebenenfalls auf Kanzlei-, Mandanten- oder Mitarbeiterebene. Alternativ: Für die jeweilige Erfassung eine abweichende Lohnveränderung erfassen.

5

Die Standard-Lohnarten sind mit dem Faktorschlüssel ST01 vorbelegt.

Wenn mit einem anderen Faktorschlüssel gearbeitet wird:

  • Eine individuelle Lohnart anlegen.

  • Faktorschlüssel ändern in den Standard-Lohnarten.

    - Oder -

  • Für die jeweilige Erfassung einen abweichenden Faktorschlüssel erfassen.

6

Wenn im Feld LA folgende unveränderte Standard-Lohnart erfasst wurde, in das Feld Abw. Lohnv. den Prozentsatz der Lohnveränderung 7500 (= 75,00%) erfassen:

1500 Nachtzuschlag, 25% frei mit der unveränderten Lohnveränderung LV03 (= 25%)

Diese Eingabe ist erforderlich. Grund dafür ist:

Die Standard-Lohnart 1500 - Nachtzuschlag, 25% frei rechnet mit einem Zuschlag in Höhe von 25% (LV03).

In diesem Beispiel erhält der Arbeitnehmer aber einen Zuschlag in Höhe von 75%.

Manuelle Berechnung

Gezahlten Nachtzuschlag ermitteln

15,00 EUR x 75% x 1 Stunde

= 11,25 EUR

Grundlohn pro Stunde ermitteln

Basisgrundlohn

15,00 EUR x 35,00 Std./Woche x 4,35

= 2.283,75 EUR

+ Grundlohnzusatz

1,2 Stunden x 15,00 EUR

= 18,00 EUR

Grundlohn

= 2.301,75 EUR

Grundlohn pro Stunde

2.301,75 EUR / (35,00 Std./Woche x 4,35)

=15,12 EUR

Steuerpflichtigen Betrag ermitteln

Ermittlung des maximal steuerfreien Betrags

15,12 EUR x 25% x 1 Stunde

= 3,78 EUR

Steuerpflichtiger Betrag

11,25 EUR - 3,78 EUR

= 7,47 EUR

2.2 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge erfassen und berechnen:

3 Weitere Informationen

Weitere Informationen zum rechtlichen Hintergrund: Themenlexikon Lohn und Personal Sonn-/Feiertags-/Nachtzuschlag (Dok.-Nr. 5300574) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)

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