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Aktuelle Änderungen

25.07.2024

Dokument vollständig überarbeitet.

1 Über dieses Dokument

Bei der Bearbeitung der Buchführung mit Ist-Versteuerung sind besondere Regeln zu beachten.

Der Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) erfolgt bei steuerpflichtigen und steuerfreien inländischen Umsätzen erst bei der Zahlungseingangsbuchung (Geldfluss).

In diesem Dokument erhalten Sie Informationen zu:

  • Gesetzlicher Hintergrund

  • Programmlogik der DATEV-Rechnungswesen-Programme beim Ist-Versteuerer

  • Buchen von steuerpflichtigen und steuerfreien inländischen Umsätzen

  • Besonderheiten bei anderen Steuersachverhalten

  • Buchung des Zielverkaufs (Rechnungsausgang) - Umsatzsteuer nicht fällig

  • Buchung des Zahlungseingangs (mit und ohne Skonto) mit Steuerschlüssel - Umsatzsteuer fällig

    • Zahlungseingang über „Zahlungen buchen“ erfassen - BU-Schlüssel wird automatisch gesetzt

    • Zahlungseingang über „Standardbuchen“ erfassen - manuelle Erfassung des BU-Schlüssels erforderlich

    • Import von Zahlungseingangsbuchungen

2 Gesetzlicher Hintergrund

Gemäß § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG kann eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) - anstelle nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung) - beantragt werden.

Dabei darf der antragstellende Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr keinen Gesamtumsatz über 800.000,00 EUR (ab 2024) erzielt haben - oder er ist von der Buchführungs- und Abschlussverpflichtung nach § 148 AO befreit - oder er ist Freiberufler im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung:

Gültigkeit

Umsatzgrenze

2009 - 2019

500.000,00 EUR

2020 - 2023

600.000,00 EUR

Ab 2024

800.000,00 EUR

3 Programmlogik der DATEV-Rechnungswesen-Programme beim Ist-Versteuerer

Bei der Ist-Versteuerung werden bestimmte Buchungen auf Automatik-Konten oder mit Steuerschlüssel (BU-Schlüssel) programmseitig anders behandelt als bei der Soll-Versteuerung.

Bei der Ist-Versteuerung erfolgt der Ausweis von steuerpflichtigen und steuerfreien inländischen Umsätzen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) erst bei der Zahlungseingangsbuchung (Geldfluss).

  • Bei der Rechnungsausgangsbuchung (Umsatzerlös) wird die Umsatzsteuer von steuerpflichtigen inländischen Umsätzen errechnet und automatisch auf Umsatzsteuer nicht fällig gebucht. Bei steuerfreien Erlösen wird keine Umsatzsteuer errechnet. In der UStVA erfolgt kein Ausweis.

  • Bei der Zahlungseingangsbuchung (Geldfluss) erfolgt automatisch eine abgeleitete Umbuchung von „Umsatzsteuer nicht fällig“ auf „Umsatzsteuer fällig“. Bemessungsgrundlage und Umsatzsteuer (bei steuerfreien Umsätzen nur die Bemessungsgrundlage) werden in der UStVA ausgewiesen.

Alle anderen Steuersachverhalte werden unabhängig vom Zuflussprinzip (Ist-Versteuerung) gebucht.

  • Bereits bei der Rechnungseingangsbuchung von Erlösen anderer Steuersachverhalte (z. B. EG-Erlöse, Erlöse gemäß § 13b UStG etc.) erfolgt der Ausweis in der UStVA.

  • Die Zahlungseingangsbuchung muss ohne Steuerautomatik mit Buchungsschlüssel 40 (Aufhebung der Automatik) erfolgen. In der UStVA erfolgt kein Ausweis. Wenn die Zahlung mit Skonto erfolgt, muss ein passender Steuerschlüssel für den Skonto erfasst werden.

  • Aufwandsbuchungen (Vorsteuer) werden ebenfalls sofort bei der Rechnungseingangsbuchung in der UStVA ausgewiesen.

Ist-Versteuerung

Steuerpflichtige und steuerfreie inländische Umsätze

Alle anderen Steuersachverhalte

Umsätze

Steuerpflichtige und steuerfreie inländische Umsätze

Beispiele für abweichende Sachverhalte:

Rechnungsausgang

Debitor an Erlös

Erfassung:

  • Erfassung der Ausgangsrechnung auf ein AM-Erlöskonto oder Erlöskonto mit Steuerschlüssel

  • Bei steuerpflichtigen inländischen Umsätzen wird Umsatzsteuer auf „Umsatzsteuer nicht fällig“ gebucht.

  • Bei steuerfreien inländischen Umsätzen wird keine Steuer errechnet.

UStVA:

  • Kein Ausweis in UStVA.

Weitere Informationen:

Erfassung:

  • Erfassung der Ausgangsrechnung auf ein AM-Erlöskonto oder Erlöskonto mit Steuerschlüssel

UStVA:

  • Ausweis in der UStVA erfolgt trotz Ist-Versteuerung.

Zahlungseingang

Bank an Debitor

Erfassung:

  • Zahlungseingang ohne Skonto wird mit Steuerschlüssel (z. B. 3, 2, 181) für die Ist-Versteuerung erfasst.

  • Zahlungseingang mit Skonto wird mit Steuerschlüssel für die Ist-Versteuerung und für den Skonto erfasst.

  • Bei steuerpflichtigen inländischen Umsätzen wird automatisch von „Umsatzsteuer nicht fällig“ auf „Umsatzsteuer fällig“ umgebucht.

UStVA:

  • Ausweis in der UStVA erfolgt.

Weitere Informationen:

Erfassung:

  • Zahlungseingang ohne Skonto wird mit Steuerschlüssel 40 (Aufhebung der Automatik) erfasst.

  • Zahlungseingang mit Skonto wird mit Steuerschlüssel für den Skonto erfasst.

UStVA:

  • Zahlung ohne Skonto: Kein Ausweis in UStVA.

  • Zahlung mit Skonto: Ausweis des Skontos in UStVA.

Buchungsmodus „Zahlungen buchen“:

Buchungsmodus „Standardbuchen“:

  • Wenn die Zahlungseingangsbuchung im Buchungsmodus Standardbuchen erfolgt, wird für die Umbuchung der nicht fälligen Umsatzsteuer automatisch der aktuelle volle Steuersatz unterstellt. Das Programm setzt den BU-Schlüssel 3 / 101 (19% USt) automatisch im Hintergrund.

  • Handelt es sich um den Zahlungseingang eines Erlöses mit nicht 19% USt, ist der passende BU-Schlüssel (z. B. 2, 184, 40) manuell zu erfassen.

  • Siehe Kapitel: Zahlungseingang über „Standardbuchen“ erfassen - manuelle Erfassung des BU-Schlüssels erforderlich

Import von Zahlungseingangsbuchungen:

  • Wenn Sie Zahlungseingangsbuchungen importieren, kann bei der Verarbeitung nicht auf den zu Grunde liegenden Steuersachverhalt zurückgegriffen werden.

  • Prüfen und korrigieren Sie alle Buchungen und ergänzen ggf. einen Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel.

  • Siehe Kapitel: Import von Zahlungseingangsbuchungen

3.1 Buchung des Zielverkaufs (Rechnungsausgang)

Ein Zielverkauf (Rechnungsausgangsbuchung) liegt für das Programm vor, wenn im Buchungssatz:

  • ein Debitoren-Konto des Kontokorrents enthalten ist (z. B. die Konten 10000 - 69999 oder Konten mit der Funktion 11000)

    und

  • aus dem Erlöskonto die Umsatzsteuer errechnet wird (Automatik-Konto oder BU-Schlüssel)

    oder

  • ein steuerfreier Erlös (Automatik-Konto oder BU-Schlüssel) gebucht wird.

Bei inländischen steuerpflichtigen Umsätzen wird die Umsatzsteuer errechnet und automatisch auf folgende Umsatzsteuer-Sammelkonten gebucht:

  • 1766 (SKR03) / 3816 (SKR04) „Umsatzsteuer nicht fällig 19%“

  • 1761 (SKR03) / 3811 (SKR04) „Umsatzsteuer nicht fällig 7%“

Bei steuerfreien inländischen Erlösen wird keine Umsatzsteuer errechnet.

3.2 Buchung des Zahlungseingangs

Eine Zahlungseingangsbuchung (Geldfluss) liegt für das Programm vor, wenn im Buchungssatz:

  • ein Debitoren-Konto (Kontokorrent oder ein Konto mit der Funktion 11000)

    und

  • ein Geldkonto (Konto mit der Funktion 10000) enthalten ist.

Bei der Verarbeitung der Buchung wird eine Umbuchung der Konten „Umsatzsteuer nicht fällig“ auf die Konten „Umsatzsteuer fällig“ durchgeführt.

Je nachdem, mit welchem steuerlichen Sachverhalt der Zielverkauf gebucht wurde, muss bei der Zahlungseingangsbuchung ein entsprechender Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel ergänzt werden, damit die richtige Umbuchung der „Umsatzsteuer nicht fällig“ auf die „Umsatzsteuer fällig“ erfolgen kann.

Wenn keine Steuer aus der Zahlungseingangsbuchung berechnet werden soll, verwenden Sie den Buchungsschlüssel 40 (Aufhebung der Automatik). Wenn Sie zusätzlich einen Betrag in der Skontospalte eingegeben haben, wird die Steuerrechnung bei der Verwendung des Buchungsschlüssels 40 auch für die Skontobuchung aufgehoben.

Empfehlung: Die Zahlungseingangsbuchung sollte beim Ist-Versteuerer über den Buchungsmodus Zahlungen buchen erfolgen.

Wenn Sie keine OPOS-Nutzung in den Stammdaten hinterlegt haben und buchen trotzdem über Personenkonten, können Sie die Zahlungseingangsbuchung nur im Buchungsmodus Standardbuchen erfassen. Erfassen Sie je nach Steuersachverhalt manuell den korrekten Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel.

3.2.1 Zahlungseingang über „Zahlungen buchen“ erfassen - BU-Schlüssel wird automatisch gesetzt

Wenn die Zahlungseingangsbuchung im Buchungsmodus Zahlungen buchen erfolgt, wird unter Erfüllung aller Voraussetzungen der zur Erlösbuchung passende Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel vom Programm automatisch gesetzt.

Unter folgenden Voraussetzungen schlägt Ihnen Ihr DATEV-Rechnungswesen-Programm bei der Zahlungseingangsbuchung automatisch den richtigen Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel vor oder teilt die Zahlung auf unterschiedliche Steuersachverhalte auf:

  • Die Offene-Posten-Buchführung ist in den Mandanten-Stammdaten aktiviert.

  • Die Erfassungsreihenfolge wurde beachtet. Erfassen Sie zuerst Ausgangsrechnungen (Pflicht), ggf. Eingangsrechnungen (optional) und erst im Anschluss die Bankbuchungen.

  • Sie erfassen die Zahlungseingangsbuchung im Buchungsmodus Zahlungen buchen mit Nutzung der Funktion OPOS-Suche oder Sie erzeugen Buchungssatzvorschläge aus elektronischen Bankkontoumsätzen.

  • Liegen für eine Ausgangsrechnung unterschiedliche Steuersachverhalte vor, muss die Zahlungseingangsbuchung den offenen Posten vollständig ausgleichen (ggf. mit Skonto). Ist der Zahlbetrag kleiner als der Rechnungsbetrag, erhalten Sie die Programm-Meldung #REW02792 und es erfolgt keine automatische Ermittlung des Steuerschlüssels.

Weitere Informationen zum Buchungsmodus Zahlungen buchen im Rahmen der Offene-Posten-Buchführung finden Sie in folgenden Dokumenten:

Hinweis
Zahlungseingangsbuchungen mit Skonto - Differenz Konto „Umsatzsteuer nicht fällig“

Wenn Sie bei Ist-Versteuerung den Buchungsmodus Zahlungen buchen und die Skontoprüfung nutzen, können auf dem Konto „Umsatzsteuer nicht fällig“ minimale Differenzen entstehen.

  • Durch die Buchung des Skontobetrags werden zwei Buchungen auf dem Umsatzsteuerkonto ausgelöst. Dadurch wird jeweils aus dem Zahlbetrag und der Skontobuchung ein separater Steuerbetrag errechnet.

  • Durch die Berechnung kann es aufgrund der kaufmännischen Rundung zu Differenzen kommen.

  • Die Rundungsdifferenz kann entweder als sonstiger betrieblicher Aufwand oder Ertrag ausgebucht werden.

3.2.2 Zahlungseingang über „Standardbuchen“ erfassen - manuelle Erfassung des BU-Schlüssels erforderlich

Wenn die Zahlungseingangsbuchung im Buchungsmodus Standardbuchen erfolgt, wird für die Umbuchung der nicht fälligen Umsatzsteuer automatisch der aktuelle volle Steuersatz unterstellt.

Das Programm setzt den BU-Schlüssel 3 / 101 (19% USt) automatisch im Hintergrund.

Handelt es sich um den Zahlungseingang eines Erlöses mit abweichendem Steuersachverhalt, ist der passende BU-Schlüssel manuell zu erfassen.

Der vom Programm automatisch verwendete Steuerschlüssel wird im Belege buchen in der jeweiligen Buchen-Ansicht (Primanota und FIBU-Konto) und auf den Auswertungen in der Spalte BU ausgegeben; auch wenn er nicht explizit erfasst wurde. Somit können Sie genau nachvollziehen, welcher steuerliche Sachverhalt der Zahlungseingangsbuchung zu Grunde liegt.

Beispiel:

Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel beim Buchen des Zahlungseingangs OHNE SKONTO in Abhängigkeit des Erlöskontos der Ausgangsrechnung

Beispiele für häufige Sachverhalte:

Sachverhalt

Buchung der Rechnung:

Beispielkonto

Funktion

Standard-Steuerschlüssel

Buchung der Zahlung:

ein- und zweistelliger BU-Schlüssel bei der Buchung des Zahlungseingangs OHNE Skonto

Buchung der Zahlung:

drei- und vierstelliger BU-Schlüssel bei der Buchung des Zahlungseingangs OHNE Skonto

Steuerpflichtige Umsätze 19% USt

8400 (SKR03) / 4400 (SKR04)

AM 80001

3 / 101

3

101

Steuerpflichtige Umsätze 7% USt

8300 (SKR03) / 4300 (SKR04)

AM 80002

2 / 102

2

102

Steuerpflichtige Umsätze 0% USt

8290 (SKR03) / 4290 (SKR04)

AM 80900

100 mit Steuersatzwahl 0%

-

100 mit Steuersatzwahl 0%

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG

8100 (SKR03) / 4100 (SKR04)

AM 83000

181

-

181

Steuerfreie Umsätze V+V § 4 Nr. 12 UStG

8105 (SKR03) / 4105 (SKR04)

AM 83512

184

-

184

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG

8120 (SKR03) / 4120 (SKR04)

AM 82511

173

-

173

Erlöse EU-Lieferungen 19% USt

8315 (SKR03) / 4315 (SKR04)

AM 60001

221

13

221

Erlöse EU-Lieferungen 7% USt

8310 (SKR03) / 4310 (SKR04)

AM 60002

222

12

222

Steuerfreie EU-Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG

8125 (SKR03) / 4125 (SKR04)

AM 74000

11 / 231

40

40

Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG

8337 (SKR03) / 4337 (SKR04)

AM 72000

40

40

Nicht steuerbare Umsätze Drittland, Nettobetrag

8338 (SKR03) / 4338 (SKR04)

AM 62000

191

40

40

Nicht steuerbare Umsätze EU-Land, Nettobetrag

8339 (SKR03) / 4339 (SKR04)

AM 64000

260

40

40

Nicht steuerbare sonstige Leistungen § 18b UStG

8336 (SKR03) / 4336 (SKR04)

AM 34000

47 / 270

40

40

Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung

AM 62xxx

10 / 240

40

40

Im anderen EU-Land steuerpflichtige sonstige Leistung

AM 64xxx

250

40

40

Elektronische Dienstleistungen (MOSS / OSS)

AM 50xxx

44 / 280

40

40

Im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland

AM 262xxx

241

40

40

Im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, § 3c Abs. 4 UStG

AM 260xxx

242

40

40

Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, nur OSS

AM 160xxx

AM 160001

AM 160002

285 / 286

40

40

Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, nicht OSS

AM 162xxx

AM 162001

290 / 291

-

290 / 291

Im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland

AM 264xxx

251

40

40

Im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland, § 3a Abs. 5 S.3 UStG

AM 268xxx

252

40

40

Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistung

AM 166xxx

AM 166001

295 / 296

-

295 / 296

Beispiel:

Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel beim Buchen des Zahlungseingangs MIT SKONTO in Abhängigkeit des Erlöskontos der Ausgangsrechnung

Sachverhalt

Buchung der Rechnung:

Beispielkonto

Funktion

Standard-Steuerschlüssel

Buchung der Zahlung:

ein- und zweistelliger BU-Schlüssel bei der Buchung des Zahlungseingangs MIT Skonto

Buchung der Zahlung:

drei- und vierstelliger BU-Schlüssel bei der Buchung des Zahlungseingangs MIT Skonto

Steuerpflichtige Umsätze 19% USt

8400 (SKR03) / 4400 (SKR04)

AM 80001

3

101

Steuerpflichtige Umsätze 7% USt

8300 (SKR03) / 4300 (SKR04)

AM 80002

2

102

Steuerpflichtige Umsätze 0% USt

8290 (SKR03) / 4290 (SKR04)

AM 80900

100 mit Steuersatzwahl 0%

-

100 mit Steuersatzwahl 0%

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG

8100 (SKR03) / 4100 (SKR04)

AM 83000

-

181

Steuerfreie Umsätze V+V § 4 Nr. 12 UStG

8105 (SKR03) / 4105 (SKR04)

AM 83512

-

184

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG

8120 (SKR03) / 4120 (SKR04)

AM 82511

-

173

Erlöse EU-Lieferungen 19% USt

8315 (SKR03) / 4315 (SKR04)

AM 60001

13

221

Erlöse EU-Lieferungen 7% USt

8310 (SKR03) / 4310 (SKR04)

AM 60002

12

222

Steuerfreie EU-Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG

8125 (SKR03) / 4125 (SKR04)

AM 74000

11

231

Erlöse aus Leistungen nach § 13b UStG

8337 (SKR03) / 4337 (SKR04)

AM 72000

46

201 / 202

Nicht steuerbare Umsätze Drittland

8338 (SKR03) / 4338 (SKR04)

AM 62000

-

191

Nicht steuerbare Umsätze EU-Land

8339 (SKR03) / 4339 (SKR04)

AM 64000

-

260

Nicht steuerbare sonstige Leistungen § 18b UStG

8336 (SKR03) / 4336 (SKR04)

AM 34000

47

270

Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung

AM 62xxx

10 / 240

10

240

Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung sonstige Leistung

AM 64xxx

250

-

250

Elektronische Dienstleistungen (MOSS / OSS)

AM 50xxx

44 / 280

44

280

Im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland

AM 262xxx

241

-

241

Im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtige Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, § 3c Abs. 4 UStG

AM 260xxx

242

-

242

Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, nur OSS

AM 160xxx

AM 160001

AM 160002

285 / 286

-

286

Im Inland steuerpflichtige EU-Lieferung, Ursprungsland nicht Inland, nicht OSS

AM 162xxx

AM 162001

290 / 291

-

291

Im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland

AM 264xxx

251

-

251

Im anderen EU-Mitgliedstaat steuerpflichtige sonstige Leistung, Ursprungsland nicht Inland, § 3a Abs. 5 S.3 UStG

AM 268xxx

252

-

252

Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistung

AM 166xxx

AM 166001

295 / 296

-

296

3.2.3 Import von Zahlungseingangsbuchungen

Wenn Sie Zahlungseingangsbuchungen importieren, kann bei der Verarbeitung nicht auf den zu Grunde liegenden Steuersachverhalt zurückgegriffen werden.

Prüfen und korrigieren Sie alle Buchungen und ergänzen ggf. einen Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel.

Beim Import von Zahlungseingangsbuchungen mit unterschiedlichen Steuersätzen ist es notwendig, dass je Steuersatz eine eigene Teil-Zahlungsbuchung mit dem korrekten Steuerschlüssel / Buchungsschlüssel für den Import vom Exportsystem bereitgestellt wird. Eine automatische Aufteilung auf die Steuersätze beim Import (analog „Zahlungen buchen“) ist nicht möglich.

4 Weitere Informationen

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