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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument lesen Sie, wie Sie Aufträge zur Übertragung von kanzleigenutzten und mandantengenutzten Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern erteilen.

2 Hintergrund

Für die Übertragung von Beraternummern gibt es 3 Möglichkeiten:

  1. Übertragung kanzleigenutzter Beraternummern

  2. Übertragung mandantengenutzter Beraternummern

  3. Übertragung kanzleigenutzter und mandantengenutzter Beraternummern

3 Formalitäten und Auftragserteilung

3.1 Übertragung von kanzleigenutzten Beraternummern

Für die Übertragung kanzleigenutzter Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern stellt DATEV vorausgefüllte Formulare zur Verfügung. Für die Anforderung senden Sie einen textförmlichen Auftrag per Servicekontakt an das Team Mitgliedschaften.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Alle zu übertragenen Beraternummern,

  • Name / Firma und Anschrift des Abgebenden,

  • Name / Firma und Anschrift des Übernehmenden.

Alternativ ist die Anforderung per Post möglich: DATEV eG, Mitgliedschaften, 90329 Nürnberg.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf DATEV die erforderlichen, vorausgefüllten Formulare grundsätzlich nur dem Abgebenden überlassen.

Weitere Informationen zum Thema: Übertragung von Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern – Umfang und Folgen (Dok.-Nr. 1009384)

3.2 Übertragung von mandantengenutzten Beraternummern

Hilfe-Bot

Der Hilfe-Bot Datenübertrag oder Übertrag einer mandantengenutzten Beraternummer führt durch vorgegebene Fragen und Antworten zum richtigen Auftrag.

Hilfe-Bot starten

Der Auftrag zur Übertragung einer mandantengenutzten Beraternummer wird über das Online-Formular erteilt. Weitere Informationen zum Thema: DATEV Beraternummernübertrag online beauftragen (Dok.-Nr. 1025531)

Alternativ ist der Auftrag zur Übertragung mandantengenutzter Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern über das PDF-Formular möglich: Erklärung zur Übertragung einer mandantengenutzten Beraternummer (pdf) (Stand: 01.02.2023).

Hinweis zum Ausfüllen

Für mandantengenutzte Beraternummer ohne Leistungen im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft.

Nur Seite 1 ausfüllen.

Für mandantengenutzte Beraternummer mit Leistungen im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft.

Alle 3 Seiten des Formulars ausfüllen.

Senden Sie das Formular als Servicekontakt an das Logistik-Center oder per Post an DATEV eG, Logistik-Center, 90329 Nürnberg.

3.3 Übertragung von kanzlei- und mandantengenutzten Beraternummern

Für die Übertragung kanzleigenutzter und mandantengenutzter Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern stellt DATEV vorausgefüllte Formulare zur Verfügung. Für die Anforderung senden Sie einen textförmlichen Auftrag per Servicekontakt an das Team Mitgliedschaften.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Alle zu übertragenen Beraternummern

  • Name/Firma und Anschrift des Abgebenden,

  • Name/Firma und Anschrift des Übernehmenden.

Alternativ ist die Anforderung per Post möglich: DATEV eG, Mitgliedschaften, 90329 Nürnberg.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf DATEV die erforderlichen, vorausgefüllten Formulare grundsätzlich nur dem Abgebenden überlassen.

Weitere Informationen zum Thema: Übertragung von Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern – Umfang und Folgen (Dok.-Nr. 1009384)

4 Wirksamkeit der Erklärungen

Eine Übertragung ist erst möglich, wenn alle zugehörigen Erklärungen vorliegen:

  • Erforderliche Formulare sind vollständig ausgefüllt.

  • PDF-Formulare sind an den vorgesehenen Stellen unterzeichnet.

4.1 Kosten der Übertragung

Die Übertragung von kanzlei- und/oder mandantengenutzten Beraternummern ist kostenpflichtig. Sie wird nach aktueller DATEV-Preisliste dem übernehmenden Mitglied berechnet.

5 Weitere Informationen

DATEV Beraternummernübertrag online beauftragen (Dok.-Nr. 1025531)

Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum mit der Mandantenverwaltung RZ anzeigen (Dok.-Nr. 1002513)

DATEV Mandantendatenübertrag online (Dok.-Nr. 1007877)

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