Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern übertragen - Formalitäten und Auftragserteilung
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument lesen Sie, wie Sie Aufträge zur Übertragung von kanzleigenutzten und mandantengenutzten Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern erteilen.
2 Hintergrund
Für die Übertragung von Beraternummern gibt es 3 Möglichkeiten:
3 Formalitäten und Auftragserteilung
3.1 Übertragung von kanzleigenutzten Beraternummern
Für die Übertragung kanzleigenutzter Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern stellt DATEV vorausgefüllte Formulare zur Verfügung. Für die Anforderung senden Sie einen textförmlichen Auftrag per Servicekontakt an das Team Mitgliedschaften.
Folgende Angaben sind erforderlich:
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Alle zu übertragenen Beraternummern,
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Name / Firma und Anschrift des Abgebenden,
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Name / Firma und Anschrift des Übernehmenden.
Alternativ ist die Anforderung per Post möglich: DATEV eG, Mitgliedschaften, 90329 Nürnberg.
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf DATEV die erforderlichen, vorausgefüllten Formulare grundsätzlich nur dem Abgebenden überlassen.
Weitere Informationen zum Thema: Übertragung von Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern – Umfang und Folgen (Dok.-Nr. 1009384)
3.2 Übertragung von mandantengenutzten Beraternummern
Hilfe-Bot |
Der Hilfe-Bot Datenübertrag oder Übertrag einer mandantengenutzten Beraternummer führt durch vorgegebene Fragen und Antworten zum richtigen Auftrag. |
Der Auftrag zur Übertragung einer mandantengenutzten Beraternummer wird über das Online-Formular erteilt. Weitere Informationen zum Thema: DATEV Beraternummernübertrag online beauftragen (Dok.-Nr. 1025531)
Alternativ ist der Auftrag zur Übertragung mandantengenutzter Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern über das PDF-Formular möglich: Erklärung zur Übertragung einer mandantengenutzten Beraternummer (pdf) (Stand: 01.02.2023).
Hinweis zum Ausfüllen
Für mandantengenutzte Beraternummer ohne Leistungen im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft. |
Nur Seite 1 ausfüllen. |
Für mandantengenutzte Beraternummer mit Leistungen im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft. |
Alle 3 Seiten des Formulars ausfüllen. |
Senden Sie das Formular als Servicekontakt an das Logistik-Center oder per Post an DATEV eG, Logistik-Center, 90329 Nürnberg.
3.3 Übertragung von kanzlei- und mandantengenutzten Beraternummern
Für die Übertragung kanzleigenutzter und mandantengenutzter Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern stellt DATEV vorausgefüllte Formulare zur Verfügung. Für die Anforderung senden Sie einen textförmlichen Auftrag per Servicekontakt an das Team Mitgliedschaften.
Folgende Angaben sind erforderlich:
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Alle zu übertragenen Beraternummern
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Name/Firma und Anschrift des Abgebenden,
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Name/Firma und Anschrift des Übernehmenden.
Alternativ ist die Anforderung per Post möglich: DATEV eG, Mitgliedschaften, 90329 Nürnberg.
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf DATEV die erforderlichen, vorausgefüllten Formulare grundsätzlich nur dem Abgebenden überlassen.
Weitere Informationen zum Thema: Übertragung von Beraternummern zwischen DATEV-Mitgliedern – Umfang und Folgen (Dok.-Nr. 1009384)
4 Wirksamkeit der Erklärungen
Eine Übertragung ist erst möglich, wenn alle zugehörigen Erklärungen vorliegen:
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Erforderliche Formulare sind vollständig ausgefüllt.
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PDF-Formulare sind an den vorgesehenen Stellen unterzeichnet.
4.1 Kosten der Übertragung
Die Übertragung von kanzlei- und/oder mandantengenutzten Beraternummern ist kostenpflichtig. Sie wird nach aktueller DATEV-Preisliste dem übernehmenden Mitglied berechnet.
5 Weitere Informationen
DATEV Beraternummernübertrag online beauftragen (Dok.-Nr. 1025531)
Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum mit der Mandantenverwaltung RZ anzeigen (Dok.-Nr. 1002513)