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Aktuelle Änderungen

06.03.2025

Kapitel 3.1.10.2: Beispiel Sonstiger Bezug nach Austritt überarbeitet.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen wegen Systemwechsel bei Teilnahme am Verfahren elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM in LODAS erfassen.

2 Hintergrund

Durch das elektronische Verfahren ELStAM werden folgende Daten in einer Datenbank bei der Finanzbehörde zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt:

  • Steuerklasse

  • Kinderfreibeträge

  • Freibeträge und Hinzurechnungsbeträge

  • Kirchensteuerabzugsmerkmale

Diese Daten werden als Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale bezeichnet.

Im laufenden Verfahren muss Folgendes beachtet werden:

  • Neueintritte von Mitarbeitern angemeldet werden

  • Bei Austritten von Mitarbeitern Abmeldungen erstellt werden

  • Beim Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses (Haupt-/Nebenbeschäftigung) zuerst Abmeldungen und anschließend Anmeldungen mit der geänderten Kennzeichnung des Arbeitgebers erstellt werden

  • Monatlich die Änderungslisten von der Finanzbehörde abgerufen werden

  • Beim Wechsel des Entgeltabrechnungssystems Systemwechselanmeldungen / Ummeldungen erstellt werden (Abmeldungen sind nicht erforderlich)

3 Was möchten Sie tun?

Um Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen wegen Systemwechsel bei Teilnahme am Verfahren elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM in LODAS zu erfassen, haben Sie 2 Möglichkeiten:

-Oder-

3.1 Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Klick-Tutorial

Um zu erfahren, wie Sie Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen wegen Systemwechsel bei Teilnahme am Verfahren elektronische Lohnsteuerkarte ELStAM in LODAS erfassen, können Sie auch das Klick-Tutorial verwenden.

Das Klick-Tutorial führt Sie Schritt für Schritt mit grafischer Unterstützung zur Lösung.

Klick-Tutorial starten

Hilfe-Bot

Sie können zu diesem Thema auch den Hilfe-Bot verwenden. Der Hilfe-Bot führt Sie durch vorgegebene Fragen und Antworten zur Lösung.

Hilfe-Bot starten

Damit der Abruf der ELStAM durchgeführt werden kann, sind folgende Angaben notwendig:

  • Steuernummer des Arbeitgebers

  • Identifikationsnummer des Arbeitnehmers

  • Geburtsdatum des Arbeitnehmers

  • Angabe des Beschäftigungsverhältnisses: Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber

Für die Datenübermittlung an die Finanzbehörde sind diese Auswertungen erforderlich:

  • Nr. 460 DÜ elektr. Lohnsteuerkarte mit DÜ an Institutionen (In der Spalte Datenübermittlung)

  • Nr. 461 DÜ-Protokoll elektr. Lohnsteuerkarte mit Papier in der Spalte Datenübermittlung

Folgende Auswertung ist optional über den temporären Auswertungsabruf anforderbar-

  • Nr. 462 Meldeverlauf

Weitere Informationen zu Auswertungen: Kapitel Auswertungen

Die Auswertungen sind automatisch in den Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen angelegt.

Die von den Finanzbehörden angeforderten und rückgemeldeten ELStAM stehen bei Erstanmeldungen noch am gleichen Tag zur Verfügung. Bei Änderungsmeldungen im laufenden Verfahren stehen die ELStAM in der Regel ab dem 5. Werktag des Folgemonats mit der Monatsliste zur Verfügung. Z. B. bei einem Steuerklassenwechsel. Wenn Sie das automatische Rückmeldeverfahren nutzen, werden die ELStAM direkt in die Personaldaten des jeweiligen Arbeitnehmers importiert. Die ELStAM werden bei der nächsten Lohnabrechnung berücksichtigt.

Voraussetzung für das elektronische Rückmeldeverfahren ist die Abo-Einrichtung bei geschlossenen Mandanten unter Extras | Abo-Aufträge einrichten | Autom. Rückmeldungen….

Weitere Informationen zum elektronischen Rückmeldeverfahren: Elektronisches Rückmeldeverfahren einrichten (Dok.-Nr. 1021675)

3.1.1 Neueintritt - Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers

Neuen Arbeitnehmer anmelden

Ein neuer Arbeitnehmer tritt ein.

Wenn der Arbeitnehmer nach Steuermerkmalen abzurechnen ist:

  • Muss er für das ELStAM-Verfahren angemeldet werden

  • Die Anmeldung ist erst mit Beschäftigungsbeginn möglich

  • Wenn die Anmeldung und / oder die Abrechnung vor dem Eintritt durchgeführt wird, wird die Anmeldung im Rechenzentrum gespeichert und zum Termin des Eintritts übermittelt

  • Die Anmeldung kann vor oder mit der Lohnabrechnung erfolgen

Die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen in der Regel noch am gleichen Werktag in den Personaldaten des Mitarbeiters bereit. Sie sind in LODAS grün gekennzeichnet und werden bei der nächsten Lohnabrechnung berücksichtigt.

Hinweis
Hinweise
3.1.1.1 Anmeldung vor der Abrechnung

Um die Anmeldung vor der Abrechnung auszulösen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Alle (noch nicht angemeldeten) Arbeitnehmer anmelden
Vorgehen:

Mandant | Anmeldung Eintritte (ELStAM) wählen.

Oder

Einzelne neue Arbeitnehmer anmelden
Vorgehen:
1

Im Fenster Mitarbeiter neu in der Gruppe Elektronische Lohnsteuerkarte das Kontrollkästchen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auslösen aktivieren.

2

Auf OK klicken.

Hinweis
Hinweise
  • ELStAM-Anmeldung und Monatsabrechnung: Eine ELStAM-Anmeldung vor der Abrechnung darf nicht zusammen mit einer Monatsabrechnung in einen Vorlauf gesendet werden.

  • Eintrittsdatum und Abrechnungsmonat: Für die Anmeldung darf das Eintrittsdatum nicht älter als der erste Abrechnungsmonat des Mandanten sein.

3.1.1.2 Anmeldung mit der Lohnabrechnung

Wenn die ELStAM-Anmeldung nicht vor der Abrechnung aktiviert wurde, wird der neue Arbeitnehmer mit der Lohnabrechnung angemeldet. Die Anmeldung erfolgt automatisch, wenn alle erforderlichen Angaben dazu vorliegen.

Hinweis
Lohnsteuerabzugsmerkmale in den Personaldaten manuell erfassen

Die Rückmeldungen der ELStAM können erst nach der Lohnabrechnung vorliegen. Lassen Sie sich in diesem Fall die Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Arbeitnehmer bestätigen. Erfassen Sie die ELStAM in den Personaldaten manuell. Wenn zu den manuell erfassten Daten abweichende ELStAM rückgemeldet werden, wird mit der nächsten Lohnabrechnung eine automatische Nachberechnung durchgeführt.

Anmeldungen für das Vorjahr nur bis 01. März möglich

Anmeldungen für das Vorjahr, die ab dem 01.03. des Folgejahrs erstellt werden, werden von der Finanzbehörde nicht mehr verarbeitet. Dies gilt sowohl für fehlende als auch für fehlerhafte Anmeldungen, die nicht mehr rechtzeitig korrigiert wurden.

Beispiel:

Fehlende Anmeldung: Arbeitnehmer ist im Vorjahr eingetreten. Der Arbeitnehmer wird erst ab dem 01. März des Folgejahrs angemeldet.

In diesem Fall wird folgender Hinweistext ausgegeben:

Meldezeitraum ########

Elektronische Lohnsteuerkarte: Anmeldungen für das Vorjahr sind nur bis zum letzten Werktag im Februar des Folgejahrs möglich. Die Anmeldung wurde deshalb nicht übermittelt. Prüfen und erfassen Sie die Lohnsteuerabzugsmerkmale ggf. für die Monate bis Dezember manuell.

Manuelle Anmeldung
Vorgehen:
1

Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte wählen und die manuelle Anmeldung zum 01.01. des Kalenderjahrs erfassen.

2

Personaldaten | Steuer | Steuerkarte, Registerkarte Allgemeine Daten wählen. Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Monate des Vorjahrs können hier manuell erfasst werden

.

3.1.1.3 Anmeldung aller Arbeitnehmer eines neuen Mandanten

Bei der Übernahme eines neuen Mandats muss unterschieden werden, ob:

  • Es sich um eine Neugründung handelt,

  • Mandant das Abrechnungssystem gewechselt hat oder

  • Ein Beraternummernübertrag vorliegt.

3.1.1.4 Anmeldung bei Neugründung eines Unternehmens
Alle meldepflichtigen Arbeitnehmer bei Neugründung anmelden
Vorgehen:

Mandant | Anmeldung Eintritte (ELStAM) wählen.

Die Anmeldung wird sofort übermittelt.

Hinweis
Hinweis

Für die Anmeldung darf das Eintrittsdatum nicht älter als der erste Abrechnungsmonat des Mandanten sein.

3.1.2 Systemwechsel auf Mandantenebene

Ein Systemwechsel oder eine Ummeldung für ELStAM ist erforderlich, wenn Sie einen Mandanten von einem anderen Abrechnungssystem oder aus Lohn und Gehalt nach LODAS übernehmen.

Hinweis
Hinweis

Wenn der Mandant von LODAS auf ein anderes Abrechnungssystem übertragen wird, muss der Systemwechsel oder die Ummeldung im nachfolgenden Abrechnungssystem erfasst werden. Eine Eingabe in LODAS ist nicht notwendig.

System auf Mandantenebene wechseln
Voraussetzung:

Die Anmeldungen zum ELStAM-Verfahren wurden für den neuen Mandanten im vorherigen Abrechnungssystem durchgeführt.

Vorgehen:
1

Mandant | Wechsel Entgeltabrechnungssystem wählen und das Datum des Systemwechsels erfassen.

Hinweis
Hinweis

Das Datum des Systemwechsels darf nicht vor dem aktuellen Kalendermonat liegen. Der Systemwechsel für die elektronische Lohnsteuerkarte kann nicht rückwirkend erfolgen.

2

Wenn die Systemwechselmeldung mit einer Abrechnung durchgeführt wird: Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten wählen und in der Gruppe elektronische Lohnsteuerkarte das Kontrollkästchen Systemwechsel für die elektronische Lohnsteuerkarte mit der Abrechnung durchführen aktivieren.

Mit der Abrechnung wird automatisch eine Meldung Systemwechsel für die Arbeitnehmer zum aktuellen Kalendermonat erstellt.

Hinweis
Systemwechsel mit Abrechnung durchführen

Der Systemwechsel mit Abrechnung kann ausschließlich im 1. Abrechnungsmonat über DATEV passieren. Danach kann der Systemwechsel unter Mandant | Wechsel Entgeltabrechnungssystem durchgeführt werden.

Die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden gültig ab dem aktuellen Kalendermonat rückgemeldet.

3.1.3 Systemwechsel auf Mitarbeiterebene

Personalnummer für einen späteren Kalendertag ummelden
Voraussetzung:

Wenn der Systemwechsel auf Mandantenebene für einzelne Personalnummern nicht funktioniert hat, kann diese Personalnummer für einen späteren Kalendertag umgemeldet werden.

Vorgehen:
1

Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte wählen.

Im Bereich Angaben für den Systemwechsel (Ummeldung) das Datum des Systemwechsels erfassen.

2

Auf die Schaltfläche Ummeldung klicken.

Systemwechsel auf Mandantenebene zum 01. des Monats war nicht erfolgreich, dann kann die Personalnummer zum 02. des Monats umgemeldet werden.

Hinweis
Systemwechsel kann nicht rückwirkend erfolgen

Das Datum des Systemwechsels darf nicht vor dem aktuellen Kalendermonat liegen. Der Systemwechsel für die elektronische Lohnsteuerkarte kann nicht rückwirkend erfolgen.

Die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden ab dem aktuellen Kalendermonat rückgemeldet.

Wenn die ELStAM im vorherigen Abrechnungssystem noch nicht abgerufen wurden, gehen Sie wie in Kapitel Erstabruf der ELStAM beschrieben vor. Auch bei einem Wechsel von Lohn und Gehalt nach LODAS oder LODAS nach Lohn und Gehalt muss der Systemwechsel erfasst werden. Für den abgebenden Mandanten besteht kein Handlungsbedarf.

Auflistung der unterschiedlichen Konstellationen und deren Auswirkungen: ELStAM - Systemwechsel: Was ist zu tun (pdf) (PDF-Datei, Stand: 13.07.2018)

3.1.4 Beraternummernübertrag

Die Rückmeldungen erfolgen automatisch durch die Zuordnung der Steuernummer AG und Identifikationsnummer AN auf die neue, übernehmende Beraternummer.

3.1.5 Nachträgliche Erfassung oder Änderung der Steuernummer in zurückliegenden Monaten

Wenn die Steuernummer in zurückliegenden Monaten geändert wird, greift diese Steuernummer für die zurückliegenden Monate erst mit einer Abrechnung. Bis zu dieser Abrechnung mit der neuen Steuernummer wird die alte oder die letzte erfasste und abgerechnete Steuernummer verwendet.

Für den aktuellen Abrechnungsmonat und zukünftige Monate wird die neue Steuernummer auch ohne Abrechnung verwendet. Die zu erstellenden Meldungen müssen für den aktuellen oder für zukünftige Monate sein.

3.1.6 Arbeitnehmer - Änderungen der ELStAM während der Beschäftigung

Wenn sich bei einem Arbeitnehmer die Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern, werden sie automatisch im Folgemonat (ab dem 5. Werktag) zum Abruf bereitgestellt. Mit dem automatischen Rückmeldeverfahren werden die Daten in die Personaldaten eingespielt und bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt. Wenn sich in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen Änderungen in die Vergangenheit ergeben, wird für die betroffenen Vormonate eine automatische Nachberechnung angestoßen.

Hinweis
Monatliche Änderungen

Die monatlichen Änderungen müssen vom Arbeitgeber zwingend abgerufen werden. Nutzen Sie hierfür das automatische Rückmeldeverfahren: Elektronisches Rückmeldeverfahren einrichten (Dok.-Nr. 1021675)

Automatische Abrechnung

Wenn der Mandant jeden Monat automatisch abgerechnet wird, werden die zurückgemeldeten ELStAM automatisch in der nächsten Lohnabrechnung berücksichtigt und in die Personaldaten übernommen.

Kinderfreibetrag

Wenn ein Kinderfreibetrag zurückgemeldet wird, wird automatisch das Kontrollkästchen kein PV-Zuschlag (unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten) aktiviert.

Hinweis
Irrtümliche Meldung des Kinderfreibetrags

Wenn irrtümlich ein Kinderfreibetrag zurückgemeldet wurde, muss das Kontrollkästchen manuell deaktiviert werden.

Rückmeldung von ELStAM für das Vorjahr

Für einen Arbeitnehmer können Monatslisten mit geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmalen für das Vorjahr von der Finanzbehörde bereitgestellt werden. Die Änderungen werden hauptsächlich von den Meldebehörden verursacht, z. B. rückwirkende Eingaben von Trennung etc.

In diesem Fall wird folgender Hinweis ausgegeben:

Elektronische Lohnsteuerkarte: Für den Arbeitnehmer wurden ELStAM für das Vorjahr zurückgemeldet. Prüfen Sie vor der Abrechnung, ob eine Nachberechnung in das Vorjahr mit Entstehungsprinzip durchgeführt wird. Die abweichende Angabe zur steuerlichen Behandlung des Mitarbeiters kann unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg, in der Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben erfasst werden.

Beachten Sie, dass eine Änderung der steuerlichen Behandlung nach erfolgter Nachberechnung nicht mehr möglich ist. Prüfen Sie, ob für den Mitarbeiter eine Nachberechnung in das Vorjahr nach dem Entstehungsprinzip durchgeführt wird. Für das Vorjahr wird dann nach den neu zurückgemeldeten Lohnsteuerabzugsmerkmalen korrigiert. Die ELStAM werden auf dem Übernahmeprotokoll auch ausgewiesen, wenn sie gleich bleiben.

Hinweis
Hinweis

Lohnsteuer-Richtlinie

Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig.

In LODAS kann das Entstehungsprinzip nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abgerechnet werden.

Die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr kann nach der Abrechnung Februar manuell über ELSTER.de erstellt oder storniert werden.

Weitere Informationen: Nachberechnung Vorjahre – Grundlagen (Dok.-Nr. 1034430)

3.1.7 Änderung der Steuernummer des Arbeitgebers

Um die ELStAM abrufen zu können, ist unter anderem die Steuernummer des Arbeitgebers notwendig.

Wenn Sie eine neue Finanzamtsnummer und Steuernummer erfassen und direkt eine ELStAM-Meldung durchführen möchten, senden Sie die Finanzamtsnummer und Steuernummer separat.

Änderungen der Finanzamtsnummer und Steuernummer
Vorgehen:
1

Mandant | Daten senden wählen.

2

Das Kontrollkästchen Bewegungsdaten/Monatsabrechnung deaktivieren.

Die An-, Ab- oder Ummeldung können direkt gesendet werden. Ändern Sie nur die Steuernummer, die Finanzamtsnummer bleibt gleich. Die geänderte Steuernummer kann direkt mit Ihrer An-, Ab- oder Ummeldung gesendet werden.

3.1.7.1 Änderung der Steuernummer zwischen Erstabruf der ELStAM und erstmaliger Rückmeldung

Wenn ein Arbeitnehmer mit einer veralteten Arbeitgebersteuernummer angemeldet wurde, wird mit der neuen Steuernummer rückgemeldet.

Sie erhalten in diesem Fall folgenden Hinweis:

Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten, Register Lohnsteuer-Anmeldung

Im Verfahren elektronische Lohnsteuerkarte wurde folgende Steuernummer zurückgemeldet ####. Prüfen Sie die Steuernummer und pflegen diese ggf. in die Stammdaten ein.

Steuernummer prüfen
Vorgehen:

Die angegebene Steuernummer prüfen und in den Mandantendaten erfassen.

Dies löst für alle Arbeitnehmer, die noch auf der veralteten Steuernummer angemeldet sind, eine Abmeldung von dieser Steuernummer und eine Anmeldung für die neue Steuernummer aus.

Bei Fragen direkt an das zuständige Finanzamt wenden.

3.1.7.2 Änderung der Steuernummer im laufenden Verfahren
Neue Steuernummer erfassen
Voraussetzung:

Wenn dem Arbeitgeber von den Finanzbehörden eine neue Steuernummer zugeteilt wird, muss die neue Steuernummer in den Mandantendaten erfasst werden.

Ein Wechsel der Steuernummer löst eine Abmeldung von der alten und eine Anmeldung bei der neuen Steuernummer aus. Wenn Sie beispielsweise eine neue Steuernummer im Bearbeitungsmonat Mai erfassen, erhalten Sie

  • Eine Abmeldung von der alten Steuernummer mit Meldeende 30.04. und

  • Eine Anmeldung bei der neuen Steuernummer mit Meldebeginn 01.05. .

Wenn die Arbeitnehmer irrtümlich unter einer falschen Steuernummer angemeldet wurden (z. B. bei einem Stammdatenabgleich), können sie unter der falschen Steuernummer abgemeldet und unter der richtigen Steuernummer angemeldet werden.

Vorgehen:
1

Im Bearbeitungsmonat, in dem die Steuernummer des Arbeitgebers geändert wurde, unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten im Bereich Elektronische Lohnsteuerkarte das Kontrollkästchen Wechsel der Arbeitgeber-Steuernummer an die Finanzbehörde melden aktivieren.

Wenn neue und alte Steuernummern bei der Finanzbehörde nicht verknüpft (Teilabgabe) sind, müssen die Arbeitnehmer ebenfalls unter der alten Steuernummer abgemeldet und unter der neuen Steuernummer wieder angemeldet werden.

2

An- und Abmeldung wie zuvor beschrieben vom System durchführen lassen.

Bei der Erfassung einer neuen Steuernummer unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten wird bei der nächsten Lohnabrechnung zum Monatsletzten des Vormonats eine Abmeldung zur alten Steuernummer automatisch erzeugt und eine Anmeldung zum Monatsersten des erfassten Monats der neuen Steuernummer.

Somit ist sichergestellt, dass die Rückmeldungen für die Mitarbeiter auch nach einem Steuernummernwechsel richtig zugeordnet werden.

3.1.7.3 Umzug des Mandanten in ein anderes Bundesland

Wenn ein Unternehmen in ein anderes Bundesland zieht, wird durch die Anmeldung eines Arbeitnehmers mit der neuen Steuernummer das Umspeichern automatisch von der Finanzbehörde durchgeführt.

Durch Abrechnung mit der neuerfassten Steuernummer wird im Rechenzentrum eine Abmeldung von der alten Steuernummer und eine Anmeldung auf der neuen Steuernummer für alle Arbeitnehmer automatisch ausgelöst.

3.1.7.4 Änderung der Steuernummer bei Abrechnung in Gruppen
Achtung
Achtung
Bei Abrechnung in Gruppen und Vorwegabrechnung

Erfassen Sie eine neue Steuernummer immer vor der Vorwegabrechnung, der Erstabrechnung komplett oder der Erstabrechnung 1. Gruppe. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmer korrekt ab- und angemeldet werden.

Wurde die Steuernummer zwischen den Gruppenabrechnungen (Gruppe 1 wurde abgerechnet) geändert und danach rückwirkend eine neue Personalnummer für die 1. Gruppe angelegt, wird diese Personalnummer nicht angemeldet.

Personalnummer manuell über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte anmelden.

3.1.8 Austritt - Abmeldung eines Arbeitnehmers

Wenn ein Arbeitnehmer austritt, muss eine Abmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Die Abmeldung erfolgt automatisch durch Eingabe des Austrittsdatums mit der Abrechnung des Austrittsmonats.

Wenn die Abrechnung vor dem Austrittstag durchgeführt wird, wird die Abmeldung im Rechenzentrum gespeichert und am Austrittstag automatisch übermittelt.

3.1.9 Anmeldung eines Arbeitnehmers mit falscher Arbeitgeber-Kennzeichnung (Haupt- oder Nebenarbeitgeber)

Wie Sie die Kennzeichnung des Arbeitnehmers mit falscher ELStAM-Anmeldung korrigieren: LODAS: ELStAM-Anmeldung mit falschem Arbeitgeber korrigieren (Dok.-Nr. 1026022)

3.1.10 An- und Abmeldung bei Zahlung nach Austritt

3.1.10.1 Laufender Arbeitslohn nach Austritt

Beispiel:

Der Arbeitnehmer tritt zum 31.01. aus. Mit der März-Abrechnung wird über Nachberechnung noch laufender Arbeitslohn abgerechnet.

Eine erneute An- und Abmeldung für ELStAM ist in diesem Fall nicht notwendig.

Führen Sie die Nachberechnung über die Bewegungsdaten I Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard durch.

Mit der Abrechnung März wird die Nachberechnung auf den Monat Januar mit den zu dem Zeitpunkt gültigen Steuermerkmalen erstellt.

3.1.10.2 Sonstiger Bezug nach Austritt

Beispiel:

Der Arbeitnehmer tritt zum 31.12. aus. Mit dem aktuellen Monat März (Folgejahr) erhält der Arbeitnehmer eine Sonderzahlung / Einmalbezug.

In Absprache mit dem Mandanten und dem Mitarbeiter muss geklärt werden, um welches Beschäftigungsverhältnis (Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber) es sich im Abrechnungsmonat handelt.

In dem Beispiel ist die Arbeitgeber-Kennzeichnung Hauptarbeitgeber zu wählen.

Meldungen elektronische Lohnsteuerkarte
Vorgehen:
1

Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte wählen.

2

In der Gruppe Angaben für die Anmeldung folgende Werte erfassen:

Beschäftigungsbeginn:

01.03.JJJJ

Meldebeginn:

01.03.JJJJ

Kennzeichnung Arbeitgeber:

Hauptarbeitgeber

3

Auf Anmeldung klicken.

4

Nach Erhalt der ELStAM und der Abrechnung muss der Arbeitnehmer wieder abgemeldet werden.

Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte wählen.

5

In der Gruppe Angaben für die Abmeldung folgende Werte erfassen:

Meldebeginn:

01.03.JJJJ

Meldeende:

01.03.JJJJ

6

Auf Abmeldung klicken.

Weitere Informationen zu Lohnzahlungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses: BMF-Schreiben Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, Rn. 60 ff.

3.1.11 Besonderheiten bei Austritt mit abweichender Steuernummer

Bei der Abmeldung eines Arbeitnehmers erhalten Sie folgende Rückmeldung:

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020300): Die Abmeldung oder Systemwechselanmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet ist. Daher kann der Mitarbeiter nicht ab- oder umgemeldet werden kann.

Abmeldung oder Systemwechselanmeldung eines Mitarbeiters
Voraussetzung:

Im Meldeverlauf der betroffenen Personalnummer ist dokumentiert, dass die Personalnummer angemeldet ist.

Vorgehen:
1

Abmeldung über An- und Abmeldungen elektronische Lohnsteuerkarte erneut senden.

2

Wurde der Arbeitnehmer mit einer anderen Steuernummer des Arbeitgebers angemeldet als die Steuernummer, die aktuell in den Mandantendaten erfasst ist, Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte wählen und das Kontrollkästchen Abweichende Finanzamts- und Steuernummer verwenden aktivieren.

Nach Aktivierung des Kontrollkästchens können Sie eine abweichende Finanzamts- und / oder Steuernummer erfassen, die einmalig für diesen Mitarbeiter für die Abmeldung gültig ist.

Die abweichend erfassten Finanzamtsnummern und Steuernummern werden nicht in die Mandantendaten übernommen. Das Feld Finanzamt und Steuernummer muss erfasst werden, auch wenn sich nur die Steuernummer geändert hat und das Finanzamt im Vergleich zur Anmeldung gleich geblieben ist. Klicken Sie danach auf die Schaltfläche Abmeldung.

3.1.12 Besonderheiten bei Ein- und Austritt eines Arbeitnehmers

Wenn unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume Ein- oder Austrittsdatum geändert wird, wird mit der nächsten Lohnabrechnung in den meisten Fällen eine automatische Meldung erzeugt. Z. B.:

  • Änderung des ursprünglichen Eintrittsdatums in die Zukunft

    Automatische Abmeldung zum ursprünglichen Eintrittsdatum und Anmeldung zum neuen Eintrittsdatum

  • Änderung des ursprünglichen Eintrittsdatums in die Vergangenheit

    Im Verfahren meldetechnisch nicht möglich. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale müssen für den Zeitraum "neuer" Eintrittsmonat bis Rückmeldemonat ELStAM manuell über Personaldaten | Steuerkarte erfasst werden.

  • Änderung des ursprünglichen Austrittsdatums des Mitarbeiters in die Zukunft

    Automatische Anmeldung ab dem Tag nach dem ursprünglichen Austritt und Abmeldung zum neuen Austrittsdatum

  • Änderung des ursprünglichen Austrittsdatums des Mitarbeiters in die Vergangenheit

    Im Verfahren ist für diesen Fall derzeit keine zusätzliche Meldung vorgesehen.

  • Löschung des Austrittsdatums bei Weiterbeschäftigung

    Automatische Anmeldung ab dem Tag nach dem ursprünglichen Austrittsdatum

  • Löschung des Beschäftigungszeitraums bei Nichtantritt mit bereits abgerechnetem Beschäftigungszeitraum

    Automatische Abmeldung zum ursprünglichen Eintrittsdatum, wenn der Beschäftigungszeitraum einmal abgerechnet wurde.

  • Löschung des Beschäftigungszeitraums bei Nichtantritt ohne abgerechneten Beschäftigungszeitraum

    Keine automatische Abmeldung, wenn der Beschäftigungszeitraum noch nicht abgerechnet wurde. Hier muss die Abmeldung manuell durchgeführt werden:

Abmeldung manuell durchführen
Voraussetzung:

Eintrittsdatum ist erfasst.

Vorgehen:
1

Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte öffnen.

2

Im Bereich Angaben für die Abmeldung als Meldeende das Datum erfassen, zu dem angemeldet wurde. Das Meldeende ist in dieser Konstellation identisch mit dem Meldebeginn.

3

Schaltfläche Abmelden klicken.

4

Nach Schließen des Fensters den Beschäftigungszeitraum löschen.

In einigen anderen Fällen ist es ebenfalls notwendig, Korrekturen unabhängig von der Lohnabrechnung durchzuführen. Korrekturen unter Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte erfassen.

3.2 Auswertungen

  • DÜ-Protokoll (Auswertung 461)

    Alle Arbeitnehmer, für die Daten übermittelt wurden, werden in der Auswertung Übersicht DÜ elektronische Lohnsteuerkarte aufgeführt. Das DÜ-Protokoll wird automatisch erstellt.

  • Meldeverlauf elektronische Lohnsteuerkarte (Auswertung 462)

    Bei Bedarf kann für einzelne Arbeitnehmer der Meldeverlauf zur elektronischen Lohnsteuerkarte über Mandantendaten | Temp. Auswertungssteuerung angefordert werden.

    Beispiel: Wird die Auswertung 462 im Juni abgerufen, werden die Meldeverläufe der Vormonate mit ausgewiesen.

    Die Auswertung 462 (Meldeverlauf elektronische Lohnsteuerkarte) kann nicht in den Standardauswertungen angelegt werden.

Wenn sich Änderungen in den Personaldaten ergeben, die durch ELStAM-Rückmeldungen ausgelöst werden, werden die Änderungen protokolliert.

  • Übernahmeprotokoll

    Wenn der Mandanten-Datensatzes geöffnet wird, wird das Protokoll über die zurückgemeldeten Daten angezeigt. Sie finden das Protokoll auch unter Datenübernahme | Rückmeldedaten.

3.3 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an.

Als weiteres Unterstützungsangebot bei Einzelanfragen können Sie einen telefonischen Kontakt über unseren DATEV-Terminservice buchen.

Wählen Sie aus einem Angebot an Terminen den für Sie passenden Termin und unsere Service-Experten rufen Sie an.

Einzelanfragen: Der Umfang der Anfrage ist vergleichbar mit einem Servicekontakt oder Anruf im telefonischen Kundensupport (keine Ersteinrichtung oder Schulung).

4 Weitere Informationen

Service-TAN
Kundensupport
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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: