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Aktuelle Änderungen

11.01.2025

Kapitel 2: Informationen zur Fehlerbehebung aktualisiert.

09.01.2025

Kapitel 1: Verwendete Version von Lohn und Gehalt ergänzt.

08.01.2025

Kapitel 2: Fehlerbehebung hinzugefügt.

1 Situationsbeschreibung

Sie verwenden Lohn und Gehalt 14.5 (Service-Release vom 30.12.2024) oder Lohn und Gehalt 14.51 (Hotfix vom 03.01.2025). Sie möchten für einen Mitarbeiter zum Beispiel

  • nach einer unwiderruflich bezahlten Freistellung (Ausfallschlüssel UB) oder

  • nach dem Krankengeldende (Ausfallschlüssel KE) oder

  • nach dem Ende des Bezugs von Krankengeld / Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld (Ausfallschlüssel KA)

  • nach einer unwiderruflichen unbezahlten Freistellung (UF)

eine Arbeitsbescheinigung (BEA) erstellen.

Bei der Erstellung der Arbeitsbescheinigung erhalten Sie die Programm-Meldung:

LN20048

Das Ende des Meldemonats für den Monat MM ist ungültig. Das Ende des Meldezeitraums darf nicht nach dem Ende Arbeitsverhältnisses liegen.

Die Arbeitsbescheinigung wird weder mit der Probeabrechnung noch mit der Lohnabrechnung erstellt. Auch auf Mitarbeiterebene unter Abrechnung | DÜ Arbeitsbescheinigungen… können Sie die Arbeitsbescheinigung nicht erstellen.

2 Fehlerbehebung

Der Fehler ist ab folgender Programmversion behoben:

  • DATEV Lohn und Gehalt 14.52

    Alle Informationen zu dieser Version: DATEV MyUpdates

Wenn Sie vor Installation des Hotfix die Abrechnung bereits durchgeführt haben, können Sie die Arbeitsbescheinigung nach Installation des Hotfix auf Mitarbeiterebene unter Abrechnung | DÜ Arbeitsbescheinigungen… erneut erstellen.

Nach Installation des Hotfix wird die oben genannte Programm-Meldung auch bei der Probeabrechnung und Lohnabrechnung nicht mehr ausgegeben.

Installieren Sie den Hotfix. Anleitung: Benutzerdefinierte Hotfix-Installation (Dok.-Nr. 1071225)

Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, wird diese Version ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert. Den Termin finden Sie in Ihrem DATEVasp-Serviceportal / DATEV-SmartIT-Serviceportal.

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