EBICS Zahlungsauftrag kommt nach Schlüsseländerung nicht im Bankportal an
Aktuelle Änderungen |
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11.09.2024 |
Kapitel Fehlerbehebung angepasst. |
1 Situationsbeschreibung
Sie verwenden DATEV Zahlungsverkehr 10.1 oder DATEV Zahlungsverkehr 10.12. Sie haben sonst immer im DATEV Zahlungsverkehr die 1. Unterschrift gesetzt. Die 2. Unterschrift soll nicht im DATEV Zahlungsverkehr, sondern im Online-Portal des Kreditinstituts ausgeführt werden. Der Zahlungsauftrag erscheint im Online-Portal nicht, oder Sie erhalten eine Programm-Meldung im Online-Portal.
2 Abhilfe
2.1 Fehlerbehebung
Der Fehler wurde im DATEV-Rechenzentrum behoben. Der Fehler darf somit nach Zurückholen des Zahlungsauftrags in die Registerkarte Offen und erneutem Senden, wie im Folgenden beschrieben nicht mehr auftreten.
2.2 Zahlungsauftrag in die Registerkarte Offen holen
2.2.1 Zahlungsauftrag stornieren
Zahlungsauftrag stornieren | |
Voraussetzung:
Das Programm DATEV Zahlungsverkehr ist geöffnet. Der Zahlungsauftrag befindet sich in der Registerkarte DATEV-RZ. |
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Vorgehen: | |
1 |
Zahlungsaufträge | SEPA oder Ausland klicken. |
2 |
In die Registerkarte DATEV-RZ wechseln. |
3 |
Auftrag markieren und auf die Schaltfläche Verarbeitung stornieren klicken. |
4 |
In die Registerkarte Offen wechseln und den Zahlungsauftrag erneut an die Bank senden, wenn der Zahlungsauftrag nicht über ein anderes Verfahren ausgeführt wurde. Wenn der Zahlungsauftrag nicht mehr ausgeführt werden soll, löschen Sie diesen. |
2.2.2 Zahlungsauftrag ändern
Zahlungsauftrag ändern | |
Voraussetzung:
Das Programm DATEV Zahlungsverkehr ist mandantenbezogen geöffnet. Der Zahlungsauftrag befindet sich in der Registerkarte SEPA (DATEV-RZ). |
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Vorgehen: | |
1 |
Zahlungsaufträge | SEPA (DATEV-RZ) oder Ausland (DATEV-RZ) klicken |
2 |
Wenn der Zahlungsauftrag nicht an die Bank übermittelt wurde, den Zahlungsauftrag markieren und auf die Schaltfläche Ändern klicken. |
3 |
Meldung #ZK13849 mit Ja bestätigen. |
4 |
Meldung #ZK13834 mit OK bestätigen. |
In die Registerkarte Offen wechseln und den Zahlungsauftrag erneut an die Bank senden, wenn der Zahlungsauftrag nicht über ein anderes Verfahren ausgeführt wurde. Wenn der Zahlungsauftrag nicht mehr ausgeführt werden soll, diesen löschen. |