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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, welche Angaben für die Datenübermittlung zum Arbeitgeberkonto an die Krankenkassen relevant sind und in LODAS erfasst werden müssen.

2 Hintergrund

Das Arbeitgeberkonto ist die Grundlage dafür, dass Sozialversicherungsbeiträge von den jeweiligen Krankenkassen eingezogen werden. Der Datenaustausch zwischen Unternehmen und Krankenkassen zur Einrichtung und Verwaltung von Arbeitgeberkonten fand bisher in Papierform statt. Durch das neue DÜ-Verfahren werden die notwendigen Angaben elektronisch übermittelt.

2.1 Relevante Angaben für die DÜ Arbeitgeberkonto

Ab 01.07.2023 sind folgende Angaben für die Datenübermittlung Arbeitgeberkonto relevant:

  • Auswahl der lohnabrechnenden Stelle

  • Anschrift des Betriebes

  • Rechtsform des Betriebes [neu ab 01.01.2024]

  • Name, Telefonnummer und Email des Ansprechpartners

    Vorrangig werden hier die Kontaktdaten aus Ansprechpartner Lohnabrechnung unter Mandantendaten | Adresse, Registerkarte Ansprechpartner herangezogen wenn unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Beschäftigungsbetriebe das Kontrollkästchen Angaben zu Adresse und Ansprechpartner aus Mandantendaten übernehmen aktiviert ist. Ist das Kontrollkästchen zur Übernahme der Daten im Beschäftigungsbetrieb nicht aktiviert, sind die Kontaktdaten zum Ansprechpartner Beschäftigungsbetrieb für Lohnabrechnung im Beschäftigungsbetrieb relevant.

    Falls die o. g. Kontaktdaten nicht gefüllt sind, wird hier auf die Kontaktdaten aus Ansprechpartner Mandant unter Mandantendaten | Adresse, Registerkarte Ansprechpartner, bzw. aus Ansprechpartner Beschäftigungsbetrieb unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Beschäftigungsbetriebe, Registerkarte Ansprechpartner zurückgegriffen.

  • Ggf. eine abweichende Postanschrift des Betriebes

  • Anschrift der Steuerkanzlei (wenn die Lohnabrechnung von der Steuerkanzlei durchgeführt wird)

  • Angaben zur Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1 und dem gewählten Erstattungssatz

  • Erteilen/Ändern eines SEPA-Lastschriftmandats

Hinweis
Hinweis

Das DÜ-Verfahren startet für LODAS ab 01.07.2023. Erfassen Sie die notwendigen Daten zur lohnabrechnenden Stelle und zum Ansprechpartner.

Hinweis
Hinweis

Die Auswertungen 434 DÜ-Satz Arbeitgeberkonto Krankenkassen und 435 DÜ-Prot. Arbeitgeberkonto Krankenkassen sind zwingend erforderlich. Mit der Installation von LODAS werden die Auswertungen automatisch angelegt. Dabei wird die Auswertung 434 DÜ-Satz Arbeitgeberkonto mit der Voreinstellung Rückübertragung aus RZ und DÜ an Institutionen hinterlegt. Die Auswertung 435 DÜ-Prot. Arbeitgeberkonto Krankenkassen wird mit der Voreinstellung Rückübertragung aus RZ und Papier hinterlegt.

Die Auswertung 435 DÜ-Prot. Arbeitgeberkonto Krankenkassen wird nur mit einer Erstabrechnung erstellt.

2.2 Auslöser für die DÜ Arbeitgeberkonto

Die Datenübermittlung Arbeitgeberkonto an die Krankenkassen wird ab 01.07.2023 durchgeführt und kann aus folgenden Gründen erfolgen:

  • Die Krankenkasse fordert die Daten zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos an.

    Dies ist der Fall, wenn bei der Krankenkasse ein Beitragsnachweis oder eine DEÜV-Meldung eingeht mit einer Arbeitgeber-Betriebsnummer oder Arbeitgeber-Hauptbetriebsnummer, die bei der Krankenkasse keinem bestehenden Arbeitgeberkonto zugeordnet werden kann.

Hinweis
Neue und noch nicht abgerechnete Krankenkasse

Die Daten werden im Rahmen des Arbeitgeberkonto-Verfahrens angefordert, wenn erstmalig ein Beitragsnachweis an die entsprechende Krankenkasse übermittelt wurde.

Damit die Zuordnung für die Krankenkasse erfolgreich wird, senden Sie keine DEÜV-Anmeldung vor der Abrechnung ins Rechenzentrum.

Weitere Infos zur DEÜV-Anmeldung: Anmeldung des Mitarbeiters vor der Abrechnung (Dok.-Nr. 9271774)

  • Änderung in den o. g. Relevante Angaben für die DÜ Arbeitgeberkonto.

  • Es findet ein Wechsel des Entgeltabrechnungssystems statt.

    Die Erfassung eines Datums im Feld Abrechnung über DATEV: Beginn unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV löst mit der nächsten Abrechnung automatisch eine Meldung der aktuell fürs Arbeitgeberkonto relevanten Daten aus.

    Die Erfassung eines Datums im Feld Abrechnung über DATEV: Ende unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV löst mit der nächsten Abrechnung automatisch eine Löschung der Daten zur Steuerkanzlei aus (wenn die Lohnabrechnung von der Steuerkanzlei durchgeführt wird).

    Erteilen/Ändern eines SEPA-Lastschriftmandats unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen, Registerkarte Zahlungsweise.

Hinweis
Hinweis

Änderungsmeldungen werden auch für bereits bestehende Arbeitgeberkonten erstellt.

3 Was möchten Sie tun?

Um in LODAS Daten zum Arbeitgeberkonto für die Datenübermittlung an die Krankenkassen korrekt zu erfassen, haben Sie 2 Möglichkeiten.

Vorgehen gemäß den folgenden Anleitungen:

3.1 Angaben zur lohnabrechnenden Stelle erfassen

Angaben zur lohnabrechnenden Stelle erfassen
Vorgehen:
1

Erfassen | Mandantendaten | Adresse, Registerkarte Lohnabrechnungsstelle wählen.

2

Liste Die lohnabrechnende Stelle ist: wählen, ob die Lohnabrechnung durch die Steuerkanzlei (Dienstleister) oder durch das Unternehmen selbst durchgeführt wird.

Hinweis
Hinweis

Wenn Sie das Unternehmen ausgewählt haben, ist hier nichts weiter tun.

Hinweis
Hinweis

Bei der Auswahl die Steuerkanzlei wird, zusätzlich zu den Angaben zum Arbeitgeber, die Anschrift der Steuerkanzlei an die Krankenkassen übermittelt.

Als Anschrift der Steuerkanzlei wird die Anschrift herangezogen, die bei DATEV eG zur Beraternummer hinterlegt ist. Diese ist im DATEV Arbeitsplatz unter Wissen und Service | Service-Anwendungen | Verwaltung | Beraternummer verwalten, einsehbar.

Ausschlaggebend ist immer die Beraternummer, unter der die Lohnabrechnung durchgeführt wird. Bei Abrechnung über eine mandantengenutzte Beraternummer wird die Anschrift der zugehörigen Hauptberaternummer herangezogen.

Weitere Informationen zum Verwalten von Beraternummern: Beraternummer anzeigen (Service-Anwendungen) (Dok.-Nr. 1000427)

3

Kontrollkästchen Abweichende Daten für die Datenübermittlung Arbeitgeberkonto heranziehen aktivieren und abweichende Anschrift der Steuerkanzlei erfassen, wenn beim Arbeitgeberkonto für die Steuerkanzlei eine andere Anschrift gelten soll.

4

Schaltfläche Lohnabrechnende Stelle und abweichende Adressdaten aus einem anderen Mandanten übernehmen klicken, wenn Sie die Felder Die lohnabrechnende Stelle ist, Abweichende Daten für die Datenübermittlung Arbeitgeberkonto heranziehen sowie die Angaben zur Adresse aus einem anderen Mandanten kopieren möchten.

3.2 Angaben zum Ansprechpartner prüfen

Angaben zum Ansprechpartner prüfen
Vorgehen:
1

Erfassen | Mandantendaten | Adresse, Registerkarte Ansprechpartner oder

Erfassen | Mandantendaten | Sozialversicherung | Beschäftigungsbetriebe, Registerkarte Ansprechpartner wählen.

2

Prüfen Sie, ob die Felder Name, E-Mail und Telefon für den Ansprechpartner Lohnabrechnung oder Ansprechpartner Beschäftigungsbetrieb für Lohnabrechnung im Beschäftigungsbetrieb zur Hauptbetriebsnummer vollständig und korrekt gefüllt sind und ergänzen Sie ggf. fehlende Angaben.

3.3 Elektronisches SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge erteilen/ändern

3.3.1 SEPA-Lastschriftmandat neu erteilen

Elektronisches SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Vorgehen:
1

Erfassen | Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen, Registerkarte Zahlungsweise wählen.

2

In der Gruppe Elektronisches Lastschriftverfahren die Schaltfläche SEPA-Lastschriftmandat erteilen/ändern klicken.

Der Dialog Elektronisches SEPA-Lastschriftmandat öffnet sich.

3

Im Dialog Elektronisches SEPA-Lastschriftmandat die erforderlichen Angaben prüfen und ggf. ergänzen:

  • Betriebsnummer, Bezeichnung und Gläubiger-ID der Krankenkasse, für die das SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden soll.

  • Betriebsnummer Arbeitgeber, für die die Krankenkasse berechtigt werden soll Sozialversicherungsbeiträge einzuziehen.

    HINWEIS: Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats muss als Betriebsnummer Arbeitgeber eine Hauptbetriebsnummer ausgewählt werden.

  • IBAN für das Konto, von dem die Krankenkasse die Beiträge einziehen soll.

    Das Feld ist mit der Bankverbindung vorbelegt für die unter Erfassen | Mandantendaten | Bankverbindungen | Allgemeine Daten, Registerkarte Zuordnung die Zuordnung Krankenkasse getroffen wurde.

    Über das Symbol Bankverbindung auswählen kann bei Bedarf eine andere Bankverbindung gewählt werden. Diese muss zuvor unter Erfassen | Mandantendaten | Bankverbindungen | Allgemeine Daten angelegt worden sein.

  • Name und Adresse des Kontoinhabers

    Wenn das Unternehmen nicht der Kontoinhaber des Kontos ist, für das Sie ein Lastschriftmandat erteilen möchten, erfassen Sie in der Gruppe Abweichender Kontoinhaber (für SEPA-Lastschriftmandat Krankenkassen) unter Erfassen | Mandantendaten | Bankverbindungen | Allgemeine Daten, Registerkarte Bankverbindungen die Angaben zu Name und Adresse des Kontoinhabers.

4

Im Feld Der Einzug gilt ab (im Format TT.MM.JJJJ) das Datum erfassen, ab dem die Krankenkasse die Beiträge einziehen soll.

5

Angaben durch Aktivieren der Kontrollkästchen

Hiermit ermächtige ich die ausgewählte Krankenkasse, Zahlungen von der ausgewählten Mandantenbankverbindung einzuziehen.

und

Hiermit bestätige ich, dass ich die rechtliche Legitimation besitze, ein SEPA-Lastschriftmandat für diese Bankverbindung zu erteilen.

bestätigen.

6

Durch Klick auf die Schaltfläche SEPA-Lastschriftmandat erteilen die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats an das Rechenzentrum senden.

Hinweis
Hinweis

Um ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, benötigen Sie die rechtliche Legitimation für die Mandanten-Bankverbindung.

Die rechtliche Legitimation liegt vor, wenn Sie eine Verfügungsberechtigung über das Konto haben. Lassen Sie sich die Verfügungsberechtigung ggf. von der Bank bestätigen.

Hinweis
Hinweis

Nach erfolgreicher Prüfung im Rechenzentrum wird das SEPA-Lastschriftmandat an die Krankenkasse übermittelt.

Statusmeldungen können Sie dem Fehlerprotokoll entnehmen, die Datenübermittlung an die Krankenkasse wird auf der Auswertung 435 protokolliert.

Wenn von einer in LODAS neu angelegten Krankenkasse noch keine Anforderung der Arbeitgeberdaten vorliegt, kann keine Übermittlung des SEPA-Lastschriftmandats erfolgen. In diesem Fall wird das von Ihnen gesendete Lastschriftmandat im Rechenzentrum gespeichert und automatisch mit dem nächsten Senden der Stammdaten übermittelt, wenn die Krankenkasse Daten im Rahmen des Arbeitgeberkonto-Verfahrens anfordert und wenn erstmalig ein Beitragsnachweis an die entsprechende Krankenkasse übermittelt wurde.

7

Angaben zur hinterlegten Zahlungsweise der Krankenkasse unter Erfassen | Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen, Registerkarte Zahlungsweise, Gruppe Angaben zur Zahlungsweise prüfen und im entsprechenden Bearbeitungsmonat das Kontrollkästchen Lastschrifteinzug (es werden keine Zahlungsträger erstellt) aktivieren.

Achtung
Achtung

Halten Sie mit der Krankenkasse Rücksprache, ab wann das SEPA-Lastschriftmandat seitens der Krankenkasse berücksichtigt wird.

3.3.2 SEPA-Lastschriftmandat ändern

SEPA-Lastschriftmandat ändern
Voraussetzung:

Daten, die das SEPA-Lastschriftmandat betreffen, haben sich geändert.

Beispiele hierfür sind die Änderung der Bankverbindung, eine Adressänderung des Kontoinhabers oder die Änderung des Datums, ab dem die Krankenkasse die Beiträge einziehen soll.

Vorgehen:

Gehen Sie analog SEPA-Lastschriftmandat neu erteilen vor.

3.4 SEPA-Lastschriftmandat elektronisch widerrufen [neu ab Version 14.5]

Hinweis
Hinweise zum elektronischen Widerruf

Der elektronische Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats ist erst ab dem 01.01.2025 möglich.

Um bei den Einzugsstellen Überschneidungen im Beitragseinzug zu vermeiden, ist ein Widerruf frühestens ab dem vierten Arbeitstag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats möglich.

SEPA-Lastschriftmandat elektronisch widerrufen [neu ab Version 14.5]
Voraussetzung:

In der Vergangenheit wurde ein elektronisches SEPA-Lastschriftmandat über LODAS erteilt oder geändert.

Vorgehen:
1

Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen, Registerkarte Zahlungsweise wählen.

2

Elektronisches Lastschriftverfahren: in der Übersicht der Sendevorgänge die Zeile mit dem SEPA-Lastschriftmandat wählen, das widerrufen werden soll.

3

Gruppe Elektronisches Lastschriftverfahren: Schaltfläche SEPA-Lastschriftmandat widerrufen klicken.

Das Fenster Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats öffnet sich.

4

Die angezeigten Informationen zur Betriebsnummer der Krankenkasse und des Arbeitgebers sowie die Informationen zum Kontoinhaber prüfen.

5

Feld Der Widerruf gilt ab: Datum erfassen, zu dem der Widerruf wirksam werden soll.

Beachten Sie folgende Vorgaben für das Gültigkeitsdatum:

  • Das erfasste Datum muss mindestens 4 Arbeitstage nach dem aktuellen Tagesdatum liegen.

  • Das erfasste Datum darf nicht weiter als 6 Monate in der Zukunft liegen.

6

Kontrollkästchen Hiermit bestätige ich, …: Aktivieren, um die rechtliche Legitimation zu bestätigen, das SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen.

7

Schaltfläche SEPA-Lastschriftmandat widerrufen: Klicken, um den Widerruf zu übermitteln.

Hinweis
Verarbeitung und Übermittlung des Widerrufs

Der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats wird im Rechenzentrum verarbeitet und geprüft.

Statusmeldungen sind im Fehler- und Hinweisprotokoll aufgeführt. Die Datenübermittlung wird auf der Auswertung 435 protokolliert.

Prüfen Sie im Fehler- und Hinweisprotokoll, ob der Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats erfolgreich übermittelt werden konnte und dokumentieren Sie die Information bei Bedarf in der Spalte Bemerkung.

Beachten Sie, dass die Übermittlung eines neu erteilten SEPA-Lastschriftmandats bei neu angelegten Krankenkassen in LODAS erst nach der Anforderung der Arbeitgeberdaten durch die Krankenkasse erfolgen kann. Ein Widerruf kann nur für bereits erfolgreich übermittelte SEPA-Lastschriftmandate erfolgen.

Stimmen Sie im Bedarfsfall mit der Krankenkasse den Zeitpunkt ab, zu dem der Widerruf gilt.

3.5 SEPA-Lastschriftmandat schriftlich widerrufen [bis Version 14.5A]

Hinweis
Hinweis

Der Aufruf eines Widerrufsformulars ist nur bis Version 14.5A möglich.

Ab LODAS Version 14.5 haben Sie die Möglichkeit, ein in der Vergangenheit über LODAS erteiltes SEPA-Lastschriftmandat elektronisch zu widerrufen.

Weitere Informationen: SEPA-Lastschriftmandat elektronisch widerrufen [neu ab Version 14.5]

Elektronisches SEPA-Lastschriftmandat schriftlich widerrufen
Voraussetzung:

Es wurde in der Vergangenheit ein elektronisches SEPA-Lastschriftmandat über LODAS erteilt oder geändert.

Vorgehen:
1

Erfassen | Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen, Registerkarte Zahlungsweise wählen.

2

In der Gruppe Elektronisches Lastschriftverfahren in der Übersicht der Sendevorgänge die Zeile mit dem SEPA-Lastschriftmandat wählen, das widerrufen werden soll.

3

In der Gruppe Elektronisches Lastschriftverfahren die Schaltfläche SEPA-Lastschriftmandat Widerrufsformular klicken.

Das Formular zum Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats öffnet sich. Ergänzen Sie die fehlenden Angaben, nachdem Sie es ausgedruckt haben.

Hinweis
Hinweis

Um die Anschrift der Bank im Widerrufsformular direkt mit anzudrucken, muss die Adresse der Bank unter Erfassen | Mandantendaten | Bankverbindungen | Allgemeine Daten, Registerkarte Bankverbindungen erfasst sein.

Als Anschrift der Krankenkasse wird die Adresse aus den Institutionsdaten im DATEV Arbeitsplatz verwendet.

3.6 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an:

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