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1024023

Aktuelle Änderungen

20.08.2024

Kapitel 2.1.2: Begriffe Erst- oder Wiederabrechnung ergänzt.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument finden Sie Beispiele

  • Zum Ablauf einer elektronischen Anforderung einer gesonderten Meldung

  • Zur manuellen Erstellung einer gesonderten Meldung

  • Besonderheiten im Zusammenhang mit anderen Meldetatbeständen

Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist für Arbeitgeber verpflichtend. Wenn eine Aufforderung der Rentenversicherung zur Abgabe der gesonderten Meldung dennoch auf dem Postweg dem Arbeitgeber oder seiner Abrechnungsstelle zugestellt wird, muss die gesonderte Meldung manuell im Programm hinterlegt werden.

2 Was möchten Sie tun?

Um in LODAS eine gesonderte Meldung erstellen zu können, haben Sie 2 Möglichkeiten:

-Oder-

2.1 Gesonderte Meldung erstellen

2.1.1 Anforderung zur Abgabe einer gesonderten Meldung wird elektronisch übermittelt

Beispiel:

Der Arbeitnehmer stellt einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung fordert die gesonderte Meldung bis zum Meldezeitraum 09/JJJJ elektronisch an.

Gesonderte Meldung übermitteln
Voraussetzung:
  • Die letzte DEÜV-Meldung war die Jahresmeldung bis einschließlich 31.12.JJJJ.

  • Die letzte Abrechnung wurde bisher für den aktuellen Monat 08/JJJJ durchgeführt. Der Bearbeitungsstand in LODAS ist 09/JJJJ.

  • Die Abrechnung für September ist folglich nicht erstellt.

Vorgehen:
1

Die elektronische Anforderung wird über das Rückmeldeverfahren an das DATEV-Rechenzentrum übermittelt.

2

Der Meldezeitraum wird im entsprechenden Bearbeitungsmonat unter Personaldaten | Sozialversicherung | DEÜV eingespielt.

Mit der Erstabrechnung im September wird automatisch die DEÜV-Meldung mit dem Grund der Abgabe 57 erstellt und übermittelt.

Die DEÜV-Meldung wird auf den Auswertungen 65 Meldebescheinigung SV, 63 DEÜV-An-Abmeldungen und 445 Meldeverlauf gesonderte Meldung (rvBEA) dokumentiert.

Die DEÜV-Meldung aus der elektronischen Anforderung wird nicht erstellt. Die Hinderungsgründe werden auf der Auswertung 445 Meldeverlauf gesonderte Meldung (rvBEA) dokumentiert.

Hinderungsgrund

Handlungsempfehlung

Datenbestand fehlerhaft

Details siehe Fehler- und Hinweisprotokoll

DEÜV-Meldung mit Grund der Abgabe 57 wurde schon übermittelt

Eine gesonderte Meldung wurde schon erstellt und übermittelt

Keine Beschäftigung im Anforderungsmonat

Der Arbeitnehmer ist im Bearbeitungsmonat der Anforderung nicht beschäftigt. Das Ein- und Austrittsdatum unter Personaldaten| Beschäftigung | Zeiträume prüfen

Zeitraum schon gemeldet

Der Zeitraum der angeforderten gesonderten Meldung wurde schon mit einem anderen DEÜV-Meldegrund erstellt und übermittelt

Sonstige Fehler

Weitere Fehler die in den oben genannten Kategorien nicht enthalten sind

2.1.2 Anforderung einer gesonderten Meldung manuell erstellen

Der Arbeitnehmer stellt einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung fordert die gesonderte Meldung auf dem Postweg an. Der angeforderte Meldezeitraum umfasst den Zeitraum bis einschließlich 09/JJJJ.

Gesonderte Meldung übermitteln
Voraussetzung:
  • Die letzte DEÜV-Meldung war die Jahresmeldung bis einschließlich 31.12.JJJJ.

  • Die letzte Abrechnung wurde bisher für den aktuellen Monat 08/JJJJ durchgeführt. Der Bearbeitungsstand in LODAS ist 09/JJJJ.

  • Die Abrechnung für September ist folglich nicht erstellt.

Vorgehen:
1

Personaldaten | Sozialversicherung | DEÜV wählen.

2

Im Eingabefeld Meldezeitraum bis 09/JJJJ erfassen.

Mit der Abrechnung September wird die DEÜV-Meldung mit dem Grund der Abgabe 57 erstellt. Das RV-Brutto wird für den Zeitraum vom 01.01.JJJJ - 30.09.JJJJ gemeldet.

Meldungen, die durch eine manuelle Eingabe erstellt wurden, sind ausschließlich auf der Auswertung 63 DEÜV An-Abmeldungen dokumentiert.

Achtung
Achtung

Die gesonderte Meldung kann nicht mit einer Probeabrechnung erstellt und eingesehen werden. Für die Erstellung ist zwingend eine Echtabrechnung (Erst- oder Wiederabrechnung) notwendig.

Für Meldezeiträume, die in der Zukunft liegen, ist die Auswahl des Bearbeitungsmonats nicht relevant. Wenn der Meldezeitraum in der Vergangenheit liegt: für die Erfassung den Bearbeitungsmonat des Meldezeitraums wählen.

Beispiel:

Die gesonderte Meldung wird für den Zeitraum bis einschließlich 09/JJJJ angefordert. Sie darf frühestens mit der Entgeltabrechnung des genannten Monats erstellt werden.

  • Der September ist abgerechnet. Der Bearbeitungsmonat in LODAS steht auf 10/JJJJ. Für die Erfassung der gesonderten Meldung muss der Bearbeitungsmonat 09/JJJJ gewählt werden. Mit der nächsten Lohnabrechnung wird die gesonderte Meldung erstellt.

  • Der September ist noch nicht abgerechnet und der Bearbeitungsmonat steht auf 08/JJJJ. Im Bearbeitungsmonat 08/JJJJ kann der Meldezeitraum 09/JJJJ erfasst werden. LODAS erkennt den Monat automatisch und erstellt frühestens mit der September-Abrechnung eine gesonderte Meldung.

2.2 Besonderheiten im Zusammenhang mit anderen Meldetatbeständen

Wenn bei der Meldungserstellung mehrere Meldetatbestände aufeinandertreffen, müssen die entsprechenden Meldungen mit dem jeweils niedrigsten Grund der Abgabe erstattet werden. Zur korrekten Ermittlung des Grunds der Abgabe ist dabei die korrekte Schlüsselung der Personengruppe Voraussetzung. ​

Achtung
Achtung

Die gesonderte Meldung kann nicht mit einer Probeabrechnung erstellt und eingesehen werden. Für die Erstellung ist zwingend eine Echtabrechnung notwendig.

2.2.1 Gesonderte Meldungen zusammen mit Austrittsmeldung

Wenn der Mitarbeiter im Anforderungsmonat austritt, wird keine gesonderte Meldung erstellt. In diesem Fall wird eine Abmeldung mit Grund der Abgabe 30 erstellt.

In der Abmeldung wird das RV-Brutto bescheinigt.

Beispiel:

Für einen Arbeitnehmer wird eine Meldung für den Zeitraum bis 09/2022 angefordert. Der Arbeitnehmer tritt zum 30.09.2022 aus. Die letzte DEÜV-Meldung war die Jahresmeldung 2021. Für den Arbeitnehmer wird eine DEÜV-Meldung mit dem Grund der Abgabe 30 erstellt. Die Meldung umfasst den Zeitraum 01.01.2022 – 30.09.2022.

Eine gesonderte Meldung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.

2.2.2 Gesonderte Meldungen zusammen mit der Jahresmeldung

Die Jahresmeldung trifft mit der gesonderten Meldung zusammen. Es gibt folgende Besonderheiten zu beachten:

Beispiel:

Für einen Arbeitnehmer wird die gesonderte Meldung bis 12/2022 angefordert. Die Meldung darf frühestens mit der Entgeltabrechnung 12/2022 erstellt werden. Im Programm LODAS ist eingestellt, dass die Jahresmeldung mit der Dezember-Abrechnung ausgelöst wird. Die letzte DEÜV-Meldung für den Arbeitnehmer war die Jahresmeldung 2021.

Mit der Dezember-Abrechnung wird die gesonderte Meldung erstellt, die den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 umfasst. Eine Jahresmeldung wird nicht mehr erstellt. Die gesonderte Meldung ersetzt die Jahresmeldung.

Beispiel:

Für einen Arbeitnehmer wird die gesonderte Meldung bis 12/2022 angefordert. Die Meldung darf frühestens mit der Entgeltabrechnung 12/2022 erstellt werden. Im Programm LODAS ist eingestellt, dass die Jahresmeldung mit der Januar-Abrechnung ausgelöst wird.

Die letzte DEÜV-Meldung für den Arbeitnehmer war die Jahresmeldung 2021.

Mit der Dezember-Abrechnung wird die gesonderte Meldung erstellt, die den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 umfasst. Eine Jahresmeldung wird nicht mehr erstellt. Die gesonderte Meldung ersetzt die Jahresmeldung.

Hinweis
Folgemeldungen

Die Zeiträume der DEÜV-Folgemeldung (Abmeldungen, Jahresmeldungen usw.) beginnen immer nach dem Zeitraum der gesonderten Meldung.

2.3 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an.

3 Weitere Informationen

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