Als E-Mail senden
1004020

Aktuelle Änderungen

05.11.2024

Kapitel 3: aktualisiert.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, mit welchen Konten sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten bei einer Einnahmenüberschussrechnung erfasst werden können und wie diese in der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und der Einnahmen-Ausgaben-BWA berücksichtigt werden

2 Hintergrund

Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine Auswertung, der das reine Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG) zu Grunde liegt. Sonstige Einnahmen und sonstige Ausgaben sind erst ergebniswirksam, sobald der Geldfluss erfolgt. Das Buchen von sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten ist vom Gesetzgeber bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht vorgesehen und führt unter Umständen zu einer nicht korrekten Gewinnermittlung.

Um sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie ergebnisunwirksame Sachverhalte dennoch buchhalterisch erfassen zu können, bietet DATEV ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die DV-programmtechnischen Möglichkeiten. Die rechtliche Zulässigkeit ist im Einzelfall tatbestandsmäßig durch den Berufsangehörigen zu prüfen (die Rechtsprechung des BFH).

3 Konten

Ab dem Buchungsjahr 2019 stehen für Einnahmenüberschussrechner die folgenden Konten zur Verfügung:

SKR03

SKR04

Position in BWA E/A Form 43

4/3-Posten

1391

1491

Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

-Zugang Forderungen

Sonstige Erlöse

1692

3612

Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

-Zugang Verbindlichkeiten

Verschiedene Kosten

1693

3613

Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

+/-Sonstige Posten

Sonstige Konten (nicht ergebniswirksam)

Das Konto 1391 (SKR03) / 1491 (SKR04) Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG ist für Sonstige Erlöse vorgesehen, die bereits vor Zahlung buchhalterisch erfasst werden. Das Konto 1391 (SKR03) / 1491 (SKR04) wird anstelle des Kontos Sonstige Vermögensgegenstände verwendet.

Das Konto 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG ist für Kosten vorgesehen, die vor Zahlung buchhalterisch erfasst werden. Das Konto 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) wird anstelle des Kontos Sonstige Verbindlichkeiten verwendet.

Das Konto 1693 (SKR03) / 3613 (SKR04) Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG kann für Zahlungen oder andere nicht erfolgswirksame Sachverhalte verwendet werden. Das Konto 1693 (SKR03) / 3613 (SKR04) wird auch anstelle des Kontos Sonstige Verbindlichkeiten verwendet.

Mit den Konten ist eine konkrete Trennung zwischen erfolgswirksam und erfolgsneutral möglich.

Hinweis
Hinweis

Aufwendungen für Praxisbedarf oder die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren können wie bisher kreditorisch gebucht werden.

Umsatzerlöse können weiterhin debitorisch gebucht werden. Der Ausweis erfolgt im Posten Einnahmen oder Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit.

Weitere Informationen:

Sonstige Verbindlichkeiten, Sonstige Verrechnungskonten und Sonstige Vermögensgegenstände nicht mehr buchen

Konten mit den folgenden Kontenzwecken haben ab dem Wirtschaftsjahr 2019 keine Kennung mehr für Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie werden in der Kontenzweckprüfung als fehlerhaft angezeigt und dürfen nicht mehr bebucht werden:

Kontenzweck / Kontenbeschriftung

SKR03

SKR04

Sonstige Verbindlichkeiten (inkl. RLZ-Konten)

1700 - 1703

3500 - 3508

Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonto)

1792

3630 - 3633

Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. RLZ-Konten)

1500 - 1502

1300 - 1306

Beachten Sie, dass beim Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken eine Programmverbindung zu den Steuerprogrammen nur dann möglich ist, wenn keine Kontenzweckfehler vorliegen.

4 Buchungsbeispiele

4.1 Ergebniswirksame Sonstige Erlöse

Die Rechnung in Höhe von 1.000 EUR für eine Lizenz an einem selbstentwickelten Verfahren wird am 20.12. buchhalterisch erfasst. Die Zahlung erfolgt im folgenden Wirtschaftsjahr. Aus Vereinfachungsgründen wird die Umsatzsteuer in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

Altes Buchungsjahr

Buchungssatz

1391 (SKR03) / 1491 (SKR04)

Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

an

8576 (SKR03) / 4579 (SKR04)

Sonstige Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten, 19 % USt

1.000

Der Ertrag fließt in die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in den Posten Sonstige Erlöse ein und wird durch das Konto 1391/1491 Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG an der Stelle wieder neutralisiert. Der Sachverhalt ist daher im Geschäftsjahr ergebnisneutral.

Ausweis im Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Kontonummer

Bezeichnung

Euro

Saldo

Betriebseinnahmen

Sonstige Erlöse

8576/4579

Sonstige Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten, 19 % USt

1.000

H

1391/1491

Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG

1.000

S

Summe Betriebseinnahmen

0

Neues Buchungsjahr

Der EB-Wert der Kontos 1391/1491 Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG wird zum Wirtschaftsjahresbeginn vorgetragen.

Buchungssatz 1

1391 (SKR03) / 1491 (SKR04)

Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG

an

9000 (SKR03) / 9000 (SKR04)

Saldenvorträge, Sachkonten

1.000

Die Zahlung erfolgt über das Konto 1391 (SKR03) /1491 (SKR04) Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG

Buchungssatz 2

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04)

Bank

an

1391 (SKR03) / 1491 (SKR04)

Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG

1.000

Der Ertrag fließt in die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in den Posten Sonstige Erlöse ein. Der Ertrag wird durch die Jahresverkehrszahlen (JVZ) des Kontos 1391 (SKR03) / 1491 (SKR04) Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG erfolgswirksam.

Ausweis im Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Kontonummer

Bezeichnung

Euro

Saldo

Betriebseinnahmen

Sonstige Erlöse

1391/1491

Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG

1.000

H

Summe Betriebseinnahmen

1.000

4.2 Ergebniswirksame Kosten

Eine Reparaturrechnung in Höhe von 100,- Euro wird am 27. Dezember buchhalterisch erfasst, aber erst am 20. Januar des Folgejahres bezahlt. Aus Vereinfachungsgründen wird die USt in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

Altes Buchungsjahr

Buchungssatz

4809 (SKR03) / 6490 (SKR04)

Sonstige Reparaturen und Instandhaltungen

an

1692 (SKR03) / 3612 (SKR04)

Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

100

Der Aufwand fließt in die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in die Position Instandhaltung und Werkzeuge ein. Der Aufwand wird durch das Konto 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG im Posten Verschiedene Kosten wieder neutralisiert. Der Sachverhalt ist daher im Geschäftsjahr ergebnisneutral.

Ausweis im Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Kontonummer

Bezeichnung

Euro

Saldo

Betriebsausgaben

Instandhaltung und Werkzeuge

4809/6490

Sonstige Reparaturen und Instandhaltungen

100

S

Verschiedene Kosten

1692/3612

Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

100

H

Summe Betriebsausgaben

0

Neues Buchungsjahr

Der EB-Wert der Kontos 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG wird zum Wirtschaftsjahresbeginn vorgetragen.

Buchungssatz 1

9000 (SKR03) / 9000 (SKR04)

Saldenvorträge, Sachkonten

an

1692 (SKR03) / 3612 (SKR04)

Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

100

Die Zahlung erfolgt über das Konto 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG.

Buchungssatz 2

1692 (SKR03) / 3612 (SKR04)

Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

an

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04)

Bank

100

Der Aufwand fließt in die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in den Posten Verschiedene Kosten ein und wird durch die Jahresverkehrszahlen (JVZ) des Kontos 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG ergebniswirksam.

Ausweis im Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Kontonummer

Bezeichnung

Euro

Saldo

Betriebsausgaben

Verschiedene Kosten

1692/3612

Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

100

S

Summe Betriebsausgaben

100

4.3 Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

Auf dem Bankkonto wird ein Geldeingang verzeichnet, der nicht erfolgswirksam ist, für den aber kein anderes Konto zur Verfügung steht.

Buchungssatz

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04)

Bank

an

1693 (SKR03) / 3613 (SKR04)

Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

500

In der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt kein Ausweis. Das Konto wird mit allen anderen nicht ergebniswirksamen Konten unter „Sonstige Konten“ ausgewiesen.

Neues Buchungsjahr

Der EB-Wert der Kontos 1693 (SKR03) / 3613 (SKR04) Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG wird zum Wirtschaftsjahresbeginn vorgetragen.

Buchungssatz

9000 (SKR03) / 9000 (SKR04)

Bezeichnung

an

1693 (SKR03) / 3613 (SKR04)

Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG

500

Alle weiteren Buchungen auf dem Konto sind erfolgsneutral. In der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt keine Berücksichtigung.

Service-TAN
Kundensupport
Der Internet Explorer ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt!

Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: