Konten für ergebniswirksame/ nicht ergebniswirksame sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen
Aktuelle Änderungen |
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05.11.2024 |
Kapitel 3: aktualisiert. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, mit welchen Konten sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten bei einer Einnahmenüberschussrechnung erfasst werden können und wie diese in der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und der Einnahmen-Ausgaben-BWA berücksichtigt werden
2 Hintergrund
Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine Auswertung, der das reine Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG) zu Grunde liegt. Sonstige Einnahmen und sonstige Ausgaben sind erst ergebniswirksam, sobald der Geldfluss erfolgt. Das Buchen von sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten ist vom Gesetzgeber bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht vorgesehen und führt unter Umständen zu einer nicht korrekten Gewinnermittlung.
Um sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie ergebnisunwirksame Sachverhalte dennoch buchhalterisch erfassen zu können, bietet DATEV ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die DV-programmtechnischen Möglichkeiten. Die rechtliche Zulässigkeit ist im Einzelfall tatbestandsmäßig durch den Berufsangehörigen zu prüfen (die Rechtsprechung des BFH).
3 Konten
Ab dem Buchungsjahr 2019 stehen für Einnahmenüberschussrechner die folgenden Konten zur Verfügung:
SKR03 |
SKR04 |
|
Position in BWA E/A Form 43 |
4/3-Posten |
1391 |
1491 |
Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG |
-Zugang Forderungen |
Sonstige Erlöse |
1692 |
3612 |
Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG |
-Zugang Verbindlichkeiten |
Verschiedene Kosten |
1693 |
3613 |
Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG |
+/-Sonstige Posten |
Sonstige Konten (nicht ergebniswirksam) |
Das Konto 1391 (SKR03) / 1491 (SKR04) Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG ist für Sonstige Erlöse vorgesehen, die bereits vor Zahlung buchhalterisch erfasst werden. Das Konto 1391 (SKR03) / 1491 (SKR04) wird anstelle des Kontos Sonstige Vermögensgegenstände verwendet.
Das Konto 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG ist für Kosten vorgesehen, die vor Zahlung buchhalterisch erfasst werden. Das Konto 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) wird anstelle des Kontos Sonstige Verbindlichkeiten verwendet.
Das Konto 1693 (SKR03) / 3613 (SKR04) Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG kann für Zahlungen oder andere nicht erfolgswirksame Sachverhalte verwendet werden. Das Konto 1693 (SKR03) / 3613 (SKR04) wird auch anstelle des Kontos Sonstige Verbindlichkeiten verwendet.
Mit den Konten ist eine konkrete Trennung zwischen erfolgswirksam und erfolgsneutral möglich.
Hinweis
Aufwendungen für Praxisbedarf oder die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren können wie bisher kreditorisch gebucht werden. Umsatzerlöse können weiterhin debitorisch gebucht werden. Der Ausweis erfolgt im Posten Einnahmen oder Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit. Weitere Informationen: |
Sonstige Verbindlichkeiten, Sonstige Verrechnungskonten und Sonstige Vermögensgegenstände nicht mehr buchen
Konten mit den folgenden Kontenzwecken haben ab dem Wirtschaftsjahr 2019 keine Kennung mehr für Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie werden in der Kontenzweckprüfung als fehlerhaft angezeigt und dürfen nicht mehr bebucht werden:
Kontenzweck / Kontenbeschriftung |
SKR03 |
SKR04 |
Sonstige Verbindlichkeiten (inkl. RLZ-Konten) |
1700 - 1703 |
3500 - 3508 |
Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonto) |
1792 |
3630 - 3633 |
Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. RLZ-Konten) |
1500 - 1502 |
1300 - 1306 |
Beachten Sie, dass beim Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken eine Programmverbindung zu den Steuerprogrammen nur dann möglich ist, wenn keine Kontenzweckfehler vorliegen.
4 Buchungsbeispiele
4.1 Ergebniswirksame Sonstige Erlöse
Die Rechnung in Höhe von 1.000 EUR für eine Lizenz an einem selbstentwickelten Verfahren wird am 20.12. buchhalterisch erfasst. Die Zahlung erfolgt im folgenden Wirtschaftsjahr. Aus Vereinfachungsgründen wird die Umsatzsteuer in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Buchungssatz
1391 (SKR03) / 1491 (SKR04) Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG |
an |
8576 (SKR03) / 4579 (SKR04) Sonstige Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten, 19 % USt |
1.000 |
Der Ertrag fließt in die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in den Posten Sonstige Erlöse ein und wird durch das Konto 1391/1491 Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG an der Stelle wieder neutralisiert. Der Sachverhalt ist daher im Geschäftsjahr ergebnisneutral.
Ausweis im Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Kontonummer |
Bezeichnung |
Euro |
Saldo |
|
Betriebseinnahmen |
|
|
|
Sonstige Erlöse |
|
|
8576/4579 |
Sonstige Erträge aus Provisionen, Lizenzen und Patenten, 19 % USt |
1.000 |
H |
1391/1491 |
Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG |
1.000 |
S |
|
Summe Betriebseinnahmen |
0 |
|
Der EB-Wert der Kontos 1391/1491 Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG wird zum Wirtschaftsjahresbeginn vorgetragen.
Buchungssatz 1
1391 (SKR03) / 1491 (SKR04) Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG |
an |
9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvorträge, Sachkonten |
1.000 |
Die Zahlung erfolgt über das Konto 1391 (SKR03) /1491 (SKR04) Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG
Buchungssatz 2
1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank |
an |
1391 (SKR03) / 1491 (SKR04) Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG |
1.000 |
Der Ertrag fließt in die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in den Posten Sonstige Erlöse ein. Der Ertrag wird durch die Jahresverkehrszahlen (JVZ) des Kontos 1391 (SKR03) / 1491 (SKR04) Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG erfolgswirksam.
Ausweis im Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Kontonummer |
Bezeichnung |
Euro |
Saldo |
|
Betriebseinnahmen |
|
|
|
Sonstige Erlöse |
|
|
1391/1491 |
Neutralisierung ertragswirksamer Sachverhalte § 4 Abs. 3 EStG |
1.000 |
H |
|
Summe Betriebseinnahmen |
1.000 |
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4.2 Ergebniswirksame Kosten
Eine Reparaturrechnung in Höhe von 100,- Euro wird am 27. Dezember buchhalterisch erfasst, aber erst am 20. Januar des Folgejahres bezahlt. Aus Vereinfachungsgründen wird die USt in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Buchungssatz
4809 (SKR03) / 6490 (SKR04) Sonstige Reparaturen und Instandhaltungen |
an |
1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG |
100 |
Der Aufwand fließt in die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in die Position Instandhaltung und Werkzeuge ein. Der Aufwand wird durch das Konto 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG im Posten Verschiedene Kosten wieder neutralisiert. Der Sachverhalt ist daher im Geschäftsjahr ergebnisneutral.
Ausweis im Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Kontonummer |
Bezeichnung |
Euro |
Saldo |
|
Betriebsausgaben |
|
|
|
Instandhaltung und Werkzeuge |
|
|
4809/6490 |
Sonstige Reparaturen und Instandhaltungen |
100 |
S |
|
Verschiedene Kosten |
|
|
1692/3612 |
Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG |
100 |
H |
|
Summe Betriebsausgaben |
0 |
|
Der EB-Wert der Kontos 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG wird zum Wirtschaftsjahresbeginn vorgetragen.
Buchungssatz 1
9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Saldenvorträge, Sachkonten |
an |
1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG |
100 |
Die Zahlung erfolgt über das Konto 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG.
Buchungssatz 2
1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG |
an |
1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank |
100 |
Der Aufwand fließt in die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in den Posten Verschiedene Kosten ein und wird durch die Jahresverkehrszahlen (JVZ) des Kontos 1692 (SKR03) / 3612 (SKR04) Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG ergebniswirksam.
Ausweis im Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Kontonummer |
Bezeichnung |
Euro |
Saldo |
|
Betriebsausgaben |
|
|
|
Verschiedene Kosten |
|
|
1692/3612 |
Neutralisierung aufwandswirksamer Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG |
100 |
S |
|
Summe Betriebsausgaben |
100 |
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4.3 Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG
Auf dem Bankkonto wird ein Geldeingang verzeichnet, der nicht erfolgswirksam ist, für den aber kein anderes Konto zur Verfügung steht.
Buchungssatz
1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank |
an |
1693 (SKR03) / 3613 (SKR04) Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG |
500 |
In der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt kein Ausweis. Das Konto wird mit allen anderen nicht ergebniswirksamen Konten unter „Sonstige Konten“ ausgewiesen.
Der EB-Wert der Kontos 1693 (SKR03) / 3613 (SKR04) Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG wird zum Wirtschaftsjahresbeginn vorgetragen.
Buchungssatz
9000 (SKR03) / 9000 (SKR04) Bezeichnung |
an |
1693 (SKR03) / 3613 (SKR04) Ergebnisneutrale Sachverhalte für § 4 Abs. 3 EStG |
500 |
Alle weiteren Buchungen auf dem Konto sind erfolgsneutral. In der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt keine Berücksichtigung.