Mandantendaten löschen in Rechnungsschreibung - Umsetzung DS-GVO
Aktuelle Änderungen |
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21.12.2024 |
Ab Eigenorganisation compact 15.4 und Eigenorganisation classic 15.4 können Daten älter als 8 Jahre gelöscht werden. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Mandantendaten löschen in folgenden Programmen:
DATEV Eigenorganisation compact |
DATEV Eigenorganisation classic |
Zeiten und Kosten, Stoppuhr und Gegenstandswerte |
Zeiten und Kosten, Stoppuhr und Gegenstandswerte |
Rechnungsschreibung |
Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle |
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Auftragsmanagement |
2 Voraussetzungen
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Vorhaltefrist ist abgelaufen.
Das Jahr ist entscheidend. Eine Prüfung auf Monat und Tag wird nicht durchgeführt.
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Bis Version 15.3x: 10 Jahre
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Ab Version 15.4: 8 Jahre
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Uneingeschränkter Zugriff auf die Daten: Für Mandanten und Unternehmen dürfen keine Sperren hinterlegt sein.
Rechteverwaltung: PC-Anwendungen | Globalrechte | Zentrale Stammdaten | Mandanten und Unternehmen.
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Daten aus Rechnungsschreibung (classic/compact) löschen gemäß DS-GVO ist freigegeben.
Löschfunktion gem. DS-GVO freigeben für Rechnungsschreibung (Dok.-Nr. 1003169)
3 Vorgehen
Um Mandantendaten zu löschen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
3.1 Mandantendaten löschen
Löschen in lastarmen Zeiten
Wir empfehlen Daten in lastarmen Zeiten zu löschen. |
Mandantendaten löschen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
In der Programmsuche im DATEV Arbeitsplatz: |
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2 |
In der Übersicht: Mandant wählen. |
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3 |
Löschumfang festlegen:
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4 |
In der Liste Mandant: Mandanten wählen oder Mandantennummer / Mandantenname erfassen. |
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5 |
Auf die Schaltfläche Löschen klicken. |
Alternativen zum Löschen
Alternativen, wenn die Vorhaltefrist noch nicht abgelaufen ist: |
3.2 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung