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Aktuelle Änderungen

28.01.2025

Dokument wegen Ergänzung von Informationen zu LAKRV überarbeitet.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument finden Sie einen Überblick zum Hintergrund von rvBEA und Informationen zur gesonderten Meldung (GdA 57). Sie erhalten Informationen zu den neuen Anwendungsfällen ZUZA, BEEG und LAKRV.

2 Hintergrund

Auf Verlangen des Rentenantragstellers müssen Arbeitgeber eine gesonderte Meldung über die beitragspflichtigen Einnahmen abgeben. Die DEÜV-Meldung wird mit dem Abgabegrund 57 übermittelt.

Eine gesonderte Meldung wird ebenfalls bei einem Auskunftsersuchen des Familiengerichts angefordert. Das ist im Versorgungsausgleichsverfahren bei einer Scheidung der Fall.

Hinweis
Rückwirkende Erfassung

Die Eingaben zum Versorgungsausgleichsverfahren können in LODAS auch rückwirkend erfasst werden.

Die Teilnahme am Verfahren zur elektronischen Anforderung einer gesonderten Meldung ist für Arbeitgeber verpflichtend. Eine Registrierung ist dafür nicht mehr erforderlich.

Darüber hinaus beinhaltet das Verfahren folgende Anwendungsfälle:

  • Die Bescheinigung zum Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung (ZUZA):

    Für die Prüfung der Zuzahlungsbefreiung bei Rehabilitationsmaßnahmen kann die Rentenversicherung abgerechnete Entgeltwerte elektronisch beim Arbeitgeber anfordern. Die angeforderten Werte werden in LODAS elektronisch zurückgemeldet.

  • Die Bescheinigung zum Antrag auf Elterngeld (BEEG):

    Die Elterngeldstelle kann die benötigten Entgeltwerte beim Arbeitgeber elektronisch anfordern. Der Arbeitgeber kann auch hier die Werte elektronisch zurückmelden.

  • Entgeltbescheinigungen Landwirtschaftliche Alterskasse (LAKRV):

    Die Entgeltbescheinigungsabfrage der Landwirtschaftlichen Alterskasse (SVLFG) dient folgenden Sachverhalten:

    • Der Abfrage von Einkommen für die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten

    • Der Hinzuverdienstprüfung bei Renten wegen Erwerbsminderung.

    Die Anforderung kann ab 01.01.2025 ausschließlich für Rentenbeziehende der Landwirtschaftlichen Alterskasse erfolgen.

3 Verfahrensablauf: Anforderung einer Bescheinigung für ZUZA / BEEG / LAKRV

Die Anforderung von Daten für

  • den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen (ZUZA)

  • Antrag auf Elterngeld (BEEG)

  • Entgeltbescheinigungen Landwirtschaftliche Alterskasse (LAKRV)

wird über das Rückmeldeverfahren bereitgestellt und auf dem Übernahmeprotokoll ausgewiesen.

Die angeforderten Werte werden mit der nächsten Lohnabrechnung automatisch bescheinigt. Die elektronische Übermittlung der Werte wird bereitgestellt.

Auf der Auswertung 445 Meldeverlauf rvBEA werden diese Meldungen dokumentiert. Eine detaillierte Aufstellung enthält die Auswertung 444 DÜ-Protokoll rvBEA.

Eine Korrektur von übermittelten Bescheinigungen ist nicht möglich. Wenn sich Werte z. B. durch eine Nachberechnung rückwirkend ändern, wird keine neue Bescheinigung erstellt. Bescheinigungen ZUZA, BEEG und LAKRV können nur auf Anforderung der Rentenversicherung erstellt werden.

Hinweis
Hinweis: keine Stornomeldung

Das Meldeverfahren sieht keine Stornomeldungen für übermittelte Daten vor.

Wenn ein Monat erneut abgefragt wird: Die neu angeforderten Daten werden mit der nächsten Lohnabrechnung erneut elektronisch übermittelt.

4 Gesonderte Meldung (Grund der Abgabe 57) erstellen

Informationen zur Erstellung einer gesonderten Meldung umfassen:

  • Ablauf einer elektronischen Anforderung einer gesonderten Meldung

  • Manuelle Erstellung einer gesonderten Meldung

  • Besonderheiten im Zusammenhang mit anderen Meldetatbeständen

Informationen zur Erstellung einer gesonderten Meldung finden Sie im Dokument: Gesonderte Meldung (Grund der Abgabe 57) erstellen in LODAS (Dok.-Nr. 1024023)

5 Auswertungen und Hinderungsgründe

Die Meldungen aus der Anforderung der DRV werden auf der Auswertung 445 Meldeverlauf gesonderte Meldung (rvBEA) dokumentiert. Die Auswertung beinhaltet ausschließlich Meldungen aus einer elektronischen Anforderung der DRV.

Zusätzlich wird die gesonderte Meldung (GdA 57) auch auf der Auswertung 63 DEÜV/An-Abmeldungen ausgewiesen. Die Auswertung enthält auch die manuell ausgelösten Meldungen.

Eine detaillierte Aufstellung aller bescheinigten Werte (außer gesonderte Meldung GdA 57) oder ggf. Hinderungsgründe enthält die Auswertung 444 DÜ-Protokoll rvBEA:

Hinderungsgrund

Verfahren

Beschreibung

11 = SV-Nummer nicht bekannt

Gesonderte Meldung / ZUZA / BEEG / LAKRV

Die SV-Nummer in der Anforderung entspricht nicht der SV-Nummer des Mitarbeiters. Eine Aktion ist nicht erforderlich.

13 = GdA 57 bereits übermittelt

Gesonderte Meldung

Eine gesonderte Meldung wurde schon für den angeforderten Zeitraum erstellt und übermittelt. Eine Aktion ist nicht erforderlich.

14 = Keine Beschäftigung im Anforderungsmonat

Gesonderte Meldung

Der Arbeitnehmer ist im Bearbeitungsmonat der Anforderung nicht beschäftigt.

15 = kein zu meldendes Arbeitsentgelt

ZUZA / BEEG / LAKRV

Der Mitarbeiter erhält für den zu bescheinigenden Zeitraum kein Arbeitsentgelt. Eine Aktion ist nicht erforderlich.

16 = Zeitraum bereits gemeldet

Gesonderte Meldung

Der angeforderte Zeitraum wurde schon mit einem anderen DEÜV-Meldegrund übermittelt. Eine Aktion ist nicht erforderlich.

18 = Zeitraum nicht übermittelbar

Gesonderte Meldung / ZUZA / BEEG / LAKRV

Der angeforderte Monat kann wegen eines Systemwechsels nicht mit Lohn und Gehalt übermittelt werden. Der Monat liegt außerhalb des mit Lohn und Gehalt abgerechneten Zeitraums.

Für gesonderte Meldung:

Erstellen Sie die Meldung ggf. im Vorsystem oder Nachfolgesystem.

52 = BBNRVU nicht im Bestand

Gesonderte Meldung / ZUZA / LAKRV

Die in der Anforderung genannte Betriebsnummer des Arbeitgebers ist beim Mandanten nicht vorhanden.

99 = Sonstiger Fehler

Gesonderte Meldung / ZUZA / BEEG / LAKRV

Die Anforderung konnte wegen eines anderen nicht aufgeführten Fehlers nicht beantwortet werden.

6 Weitere Informationen

Hintergrundinformationen zu den DEÜV-Meldepflichten finden Sie im Dokument DEÜV: Übersicht Datenübermittlung gemäß DEÜV (Dok.-Nr. 1032508)

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