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Aktuelle Änderungen

19.11.2024

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Über dieses Dokument

Sie möchten z. B. Planwerte für Kosten- und Leistungsrechnung im nächsten Wirtschaftsjahr erfassen. Legen Sie dazu das neue Wirtschaftsjahr an.

2 Hintergrund

Wenn die Jahresübernahme der Buchführung noch nicht möglich ist, können Sie die Jahresübernahme der Kostenrechnung auch ohne Buchführung durchführen. So können Sie vorab KOST-Planwerte oder Stammdaten für das Folgejahr erfassen.

Hinweis
Hinweis

Stammdaten, die im aktuellen Wirtschaftsjahr in der Kostenrechnung erfasst oder geändert werden, werden nach der Jahresübernahme nicht in das Folgejahr übernommen. Erfassen Sie diese Änderungen auch im Folgejahr.

3 Vorgehen

Kostenrechnung - Wirtschaftsjahr neu anlegen
Voraussetzung:

Die Jahresübernahme für die Finanzbuchführung ist noch nicht möglich. Die Jahreswechsel-Version vom DATEV-Rechnungswesen-Programm wurde noch nicht installiert.

Vorgehen:
1

Im Menü: Bestand | Jahresübernahme | neues Wirtschaftsjahr anlegen wählen.

2

Im Fenster Neues Wirtschaftsjahr anlegen unter Kosten- und Leistungsrechnung sind folgende Kontrollkästchen aktiviert.

  • Jahresübernahme durchführen

  • Stammdaten übernehmen

Auf OK klicken.

3

Auf Schließen klicken.

Für die Kostenrechnung wurde ein neues Wirtschaftsjahr angelegt.

4 Weitere Informationen

Zeilen-Planwerte in der Kostenrechnung erfassen (Dok.-Nr. 1036415).

Konten-Planwerte in der Kostenrechnung auswerten (Dok.-Nr. 1018710)

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