Kostenrechnung: Jahresübernahme vorzeitig durchführen
Aktuelle Änderungen |
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19.11.2024 |
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1 Über dieses Dokument
Sie möchten z. B. Planwerte für Kosten- und Leistungsrechnung im nächsten Wirtschaftsjahr erfassen. Legen Sie dazu das neue Wirtschaftsjahr an.
2 Hintergrund
Wenn die Jahresübernahme der Buchführung noch nicht möglich ist, können Sie die Jahresübernahme der Kostenrechnung auch ohne Buchführung durchführen. So können Sie vorab KOST-Planwerte oder Stammdaten für das Folgejahr erfassen.
Hinweis Stammdaten, die im aktuellen Wirtschaftsjahr in der Kostenrechnung erfasst oder geändert werden, werden nach der Jahresübernahme nicht in das Folgejahr übernommen. Erfassen Sie diese Änderungen auch im Folgejahr. |
3 Vorgehen
Kostenrechnung - Wirtschaftsjahr neu anlegen | |
Voraussetzung:
Die Jahresübernahme für die Finanzbuchführung ist noch nicht möglich. Die Jahreswechsel-Version vom DATEV-Rechnungswesen-Programm wurde noch nicht installiert. |
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Vorgehen: | |
1 |
Im Menü: Bestand | Jahresübernahme | neues Wirtschaftsjahr anlegen wählen. |
2 |
Im Fenster Neues Wirtschaftsjahr anlegen unter Kosten- und Leistungsrechnung sind folgende Kontrollkästchen aktiviert.
Auf OK klicken. |
3 |
Auf Schließen klicken. |
Für die Kostenrechnung wurde ein neues Wirtschaftsjahr angelegt. |
4 Weitere Informationen
Zeilen-Planwerte in der Kostenrechnung erfassen (Dok.-Nr. 1036415).
Konten-Planwerte in der Kostenrechnung auswerten (Dok.-Nr. 1018710)