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1 Vorausgesetzte DATEV-Programme, technische Voraussetzungen

Die nachstehenden Programme sind Voraussetzung für die Nutzung des Programms DATEV E-Rechnung Service, Version 1.1.

Die Leistungsbeschreibungen dieser Programme sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.

Ggf. fällt für diese Programme eine zusätzliche Vergütung gemäß aktueller DATEV-Preisliste an.

Die Funktionen in den Programmen können ggf. abweichen. Siehe hierzu die Beschreibung des Funktionsumfangs in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Programms.

In den folgenden Dokumenten sind die technischen Voraussetzungen für die Programmnutzung detailliert beschrieben:

Weitere Voraussetzungen

  • Internetzugang

Für Kunden der DATEV eG bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV eG. Für Kunden der DATEV.at GmbH bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV.at GmbH. Wenn im weiteren Text der Begriff „DATEV eG“ verwendet wird, meint dies ausschließlich DATEV eG.

2 Leistungsumfang

Diese Leistungsbeschreibung für DATEV E-Rechnung Service ab Version 1.1 gilt bis zur Ersetzung durch eine neue Leistungsbeschreibung.

2.1 Programmziel

Der „DATEV E-Rechnung Service“ ist eine Funktion für die Erzeugung und den Versand von E-Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 für elektronische Rechnungen. Damit lassen sich die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 und deren nationale Umsetzung in Deutschland erfüllen. Die Funktion unterstützt den Versand von Rechnungen in den Formaten ab ZUGFeRD 2.0 und XRechnung nicht nur an Rechnungsempfänger im B2G (Business to Gouvernement), sondern auch im B2B- (Business to Business) Umfeld. Der „DATEV E-Rechnung Service“ wird im DATEV-Rechenzentrum betrieben und kann von unterschiedlichen on premise- und online-DATEV-Anwendungen, mit denen Ausgangsrechnungen erstellt werden können, genutzt werden.

Der DATEV E-Rechnung Service ist Teil eines Providernetzwerks mit zentralem Teilnehmerverzeichnis und Schnittstellen zu B2B-Marktplätzen und der öffentlichen Administration.

Der DATEV E-Rechnung Service greift auf Informationen (Rechnungsformat und Zustellkanal) zurück, die der Empfänger im TRAFFIQX®-Netzwerk bzw. bei einem verbundenen Portal (z. B. Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes) durch seine Registrierung hinterlegt hat. Ist ein Rechnungsempfänger nicht im TRAFFIQX®-Netzwerk bzw. bei einem verbundenen Portal/PEPPOL registriert oder befindet sich das Portal des Rechnungsempfängers noch im Aufbau, wird die E-Rechnung automatisch per E-Mail versendet. Durch die Eingabe einer validen Leitweg-ID wird die E-Rechnung im Format XRechnung generiert. Anderenfalls wird automatisch eine E-Rechnung im Format ZUGFeRD (ab Version 2.0) erstellt.

2.2 Programminhalt

Das Programm bietet folgende Funktionen:

(1 = zusätzliche Vergütung gemäß aktueller Preisliste, 2 = DATEV-Cloud-Service)

Leistung

Beschreibung

Grundfunktionen

Die Leistungen bestehen in der Bereitstellung einer Anwendung zur Konvertierung und Formatierung sowie zum Versand elektronischer Rechnungen (gemäß Europäischer Richtlinie 2014/55/EU). Konkret handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um die Überlassung von Software in Form des DATEV E-Rechnung Service. Die Nutzung von DATEV E-Rechnung Service erfolgt über eine der oben genannten Anwendungen.

Die Leistung der DATEV beginnt jeweils mit Erhalt der Datensätze an der Schnittstelle zum DATEV E-Rechnung Service und endet dort mit Bereitstellung der Datensätze. Die Bereitstellung einer Internetverbindung ist nicht von der Leistung der DATEV umfasst.

Die inhaltliche, rechtliche und steuerliche Prüfung von Datensätzen, insbesondere der Einhaltung der Anforderungen des § 14 UStG bei Ausgangsrechnungen, sowie des Vorliegens der Vorsteuerabzugsfähigkeit dieser Rechnungen, sind nicht Inhalt der Leistung des DATEV E-Rechnung Service. DATEV nimmt diese Prüfung nicht vor.

Für eine ggf. erforderliche Registrierung bei Rechnungseingangsplattformen von Rechnungsempfängern der öffentlichen Verwaltung im B2G-Bereich ist der Kunde selbst verantwortlich.

Abweichend hiervon registriert sich DATEV nur an den Rechnungseingangsportalen der öffentlichen Verwaltung, wenn diese es erfordern, um die E-Mail-Adresse der DATEV zum Versand von E-Rechnungen bei den Portalen zu authentifizieren. Statusmeldungen vom Rechnungseingangsportal zu den E-Rechnungen können von DATEV dadurch nicht eingesehen werden.

DATEV hat keine Kenntnis von etwaigen vertraglichen Regelungen zwischen dem Kunden (Rechnungssteller) und dem Rechnungsempfänger zur E-Rechnung. Es obliegt daher dem Kunden sich mit seinem Vertragspartner (Rechnungsempfänger) über seine E-Rechnung (z. B. Inhalt, Status etc.) abzustimmen.

Der Kunde ist für die Prozesse der Rechnungsstellung, Dokumenterstellung und -versendung vollständig selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Autorisierung der Bearbeiter für den Rechnungsversand und die ihnen obliegenden Kontrollpflichten. DATEV erstellt und versendet keine Rechnungen in Vertretung für den Auftraggeber. DATEV stellt diesbezüglich lediglich die technischen Hilfsmittel zur Verfügung. Sie nimmt insbesondere keinen Einfluss auf den Inhalt, den Erstellungsprozess und hat keine Kontrollfunktion. Eine zusätzliche E-Mail-Verschlüsselung ist im DATEV E-Rechnung Service nicht vorgesehen.

Insbesondere ist der Auftraggeber alleine für die Erfüllung der berufsrechtlichen Anforderungen verantwortlich.

Der Auftraggeber muss insbesondere in eigener Verantwortung prüfen, ob seine Rechnungsstellung, seine Buchführung, seine sonstigen Aufzeichnungen und Dokumentenaufbewahrung im Zusammenhang mit der Leistung des DATEV E-Rechnung Service den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entspricht. Die Prüfung ist nicht Inhalt der Leistung von DATEV. Die Erfüllung der Grund(buch)aufzeichnungsfunktion im Sinne der GoBD ist mit der hier dargestellten Anwendung nicht möglich. Für die Einhaltung der aktuellen Ordnungsmäßigkeitsanforderungen sind weitere organisatorische Maßnahmen notwendig.

Ferner ist die Unterstützung bei Prüfungshandlungen, insbesondere bei steuerlichen Außenprüfungen (Datenzugriff von Prüfern z. B. nach § 147 Abs. 6 AO) nicht von der geschuldeten Leistung umfasst.

Auch die Einziehung von Forderungen oder sonstige Inkassodienstleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. DATEV erbringt keine Inkassodienstleistungen.

Temporäre Speicherung der Daten

  • Ihre Sichtkomponenten, strukturierte Daten und Steuerungsdaten werden für die Dauer der Bearbeitung über den DATEV E-Rechnung Service vorgehalten.

  • Nach Erstellung und Versand steht die E-Rechnung 30 Tage zum Download bereit, damit Sie die E-Rechnung archivieren können. Nach Ablauf dieser Zeit werden die E-Rechnungen gelöscht.

DATEV E-Rechnung Service

Geschäftspartnerabgleich im TRAFFIQX®-Netzwerk anhand eindeutiger Identifikationsmerkmale, z. B. der Leitweg-ID, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer zur Bestimmung des vom Rechnungsempfänger gewünschten E-Rechnungsformats und des Zustellungskanals

  • Unterstützte Formate:

    • XRechnung

    • ZUGFeRD (ab Version 2.0)

  • Unterstützte Zustellkanäle:

    • TRAFFIQX®-Connector

    • E-Mail

    • S/FTP

    • AS2

    • Portal direkt

Aufbereitung und Konvertierung der Rechnungsdaten

  • Belegtypen:

    • Rechnungen

    • Gutschriften bzw. Rechnungskorrekturen

  • Rechnungsbegründende Anlagen

    • Anzahl Anlagen max. 200

    • Größe insgesamt max. 10 MB

    • Digitale Anlagen (z. B. Artikellisten, Leistungsnachweise, Quittungen) können der Rechnung als rechnungsbegründende Unterlagen angehängt werden.

  • Zulässige Formate für rechnungsbegründende Anlagen:

    • application/pdf (.pdf)

    • image/png (.png)

    • image/jpeg (.jpg)

    • text/csv (.csv)

    • application/vnd.openxmlformats-officedocument.spreadsheetml.sheet (.xslx)

    • application/vnd.oasis.opendocument.spreadsheet (.ods)

Bereitstellung der E-Rechnung im gewünschten Rechnungsformat.

Beim Versand an Empfänger ist die Bereitstellung zur ordnungsgemäßen Versendung von der Leistung umfasst. Der Empfang ist dagegen von der Leistung nicht umfasst.

Beim Versand an Empfänger können Subunternehmer oder dritte E-Invoicing-Dienstleister zum Einsatz kommen.

2.3 Berechnung

Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.

2.4 Service und Kundensupport

Produktsupport- und Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.

Für Kunden der DATEV eG: DATEV-Preisliste öffnen.

Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV-Preisliste anfordern unter info@datev.at.

2.5 Pflege und Weiterentwicklung

Im Leistungsumfang enthalten ist auch die Überlassung neuer Versionen, z. B. bei gesetzlichen Anpassungen oder Leistungserweiterungen.

2.6 Verfügbarkeit

DATEV-Cloud-Lösungen

Soweit DATEV-Cloud-Lösungen im DATEV-Rechenzentrum ausgeführt werden, gilt Nachfolgendes:

Die Leistungen des DATEV-Rechenzentrums stehen zu den im Dokument Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 0908200) beschriebenen Zeiten zur Verfügung.

Der Einsatz von weiteren Auftragsverarbeitern ist in Ziff. 3.4 genannt. Hierfür können abweichende Verfügbarkeitsregelungen gelten.

Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV eG ist im Rahmen der Auftragsverarbeitung weiterer Auftragsverarbeiter der DATEV.at GmbH im Sinne des Art. 28 Abs. 2 und 4 DS-GVO.

Leistungsübergabepunkt ist für Leistungen des DATEV-Rechenzentrums der Router-Ausgang des von DATEV genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.

Wartungsarbeiten und Störungen

Informationen zu Wartungsarbeiten und Störungen im DATEV-Rechenzentrum finden Sie unter http://www.datev-status.de.

3 Regelungen zur Auftragsverarbeitung der DATEV nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Die in dieser Ziffer 3 getroffenen Regelungen zur Auftragsverarbeitung finden Anwendung für alle Leistungen der DATEV in Bezug auf personenbezogene Daten, die von DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet werden.

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist der Kunde als direkter Vertragspartner der DATEV, im Folgenden "Kunde" genannt.

Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der zwischen DATEV und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Bei Widersprüchen geht diese Leistungsbeschreibung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor.

3.1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand der Verarbeitung: DATEV ist im Rahmen dieser Leistung als Auftragsverarbeiter tätig.

DATEV stellt dem Kunden die Nutzung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Verfügung und verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung sowie für gesondert vereinbarte Service- und Supportleistungen und bei Fernbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.

Dauer der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt zeitlich unbefristet. Die in den Geschäftsbedingungen der DATEV geregelten Kündigungsfristen bleiben unberührt.

3.2 Art und Zweck der Verarbeitung

Programmziel und Programminhalt beschreiben Art und Zweck der Verarbeitung.

3.3 Kategorien betroffener Personen und Art der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten sind alle Arten personenbezogener Daten, die DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet. Hiervon umfasst sind auch besondere Kategorien personenbezogener Daten.

Im Programm werden personenbezogene Daten, die der Kunde im Programm eigenverantwortlich speichert, verarbeitet. Das Programm ermöglicht die Verarbeitung folgender Arten personenbezogener Daten zu Kategorien betroffener Personen im Rahmen der Auftragsverarbeitung:

Programm DATEV E-Rechnung Service

Kategorien betroffener Personen

Art personenbezogener Daten

Mandant / Steuerberater / Kunden / Lieferanten / direkter Geschäftspartner

Stamm- und Bewegungsdaten, auf Dokumenten z. B.

  • Identifikations- und Adressdaten

  • Vertragsstammdaten

  • Vertragsabrechnungsdaten

  • Zahlungsdaten

  • Finanzbuchhaltungsdaten

  • Finanzbuchhaltungsbelege

  • Bestelldaten

  • Vertragsdaten

  • Abrechnungsdaten

  • Zahlungsdaten

  • Bankverbindungsdaten

  • Leistungsnachweise

  • Dokumente, in denen potenziell weitere personenbezogene Daten (auch besondere Kategorien personenbezogener Daten) enthalten sein können

Es werden auch besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet.

Anwender / Nutzer des Programms

Aufzeichnung von Interaktionen des Anwenders bei der Nutzung des Programms und damit zusammenhängende personenbezogene Daten des Anwenders, z. B.

  • Identifikationsdaten

  • Benutzereinstellungen

Es werden auch besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet.

Das Programm bietet weitere nicht spezifizierte Erfassungsfelder an, in denen potenziell weitere personenbezogene Daten jeglicher Art enthalten sein können.

3.4 Weitere Auftragsverarbeiter

Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung weitere Auftragsverarbeiter im Sinne der Art. 28 Abs. 2 und 4 DS-GVO eingesetzt werden, sind diese in der Übersicht der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter zu finden.

3.5 Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland

Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt werden, sind

  • das Drittland,

  • der Empfänger in dem Drittland

  • und die Information, für welche Zwecke dieser Empfänger die Daten erhält,

in der Übersicht Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland zu finden.

3.6 Datenlöschung

Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht DATEV nach Wahl des Kunden entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Kunden zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach (für Kunden der DATEV eG) deutschem bzw. (für Kunden der DATEV.at GmbH) österreichischem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.

DATEV ist berechtigt, den Kunden auf die im Programm vorhandenen Löschmöglichkeiten zur Löschung der personenbezogenen Daten zu verweisen. Weist der Kunde DATEV an, die Daten zu löschen, obwohl der Kunde die personenbezogenen Daten auch selbst löschen kann, so ist DATEV berechtigt, für diese Leistung eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen.

Im Übrigen löscht DATEV personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung auf Weisung der Kunden.

3.7 Anonymisierungsvereinbarung

DATEV hat das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann DATEV alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke, wie statistische Auswertungen, Branchenvergleiche, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke, verarbeiten und nutzen.

Der ursprüngliche Datenbestand ist von der Anonymisierung nicht betroffen.

Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Kunde die vorstehende vertragliche Regelung in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen DATEV und dem Kunden gestrichen hat.

3.8 Vereinbarung weiterer Vertragszwecke

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Fehlerbehebung in dem DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind, zu verarbeiten.

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Qualitätssicherung für das DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind bzw. einer neueren Version des DATEV-Produkts zu verarbeiten.

DATEV ist berechtigt, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zum Zweck der Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender DATEV-Produkte in einer angemessen gesicherten Umgebung zu verarbeiten. DATEV berücksichtigt auch in diesem Verarbeitungsprozess, dass vom Kunden gelöschte oder zur Löschung angewiesene Daten nicht mehr verarbeitet werden.

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten,

  • soweit sie dies für die Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit unbedingt notwendig und verhältnismäßig erachtet,

  • soweit dadurch die Fähigkeit eines Netzes oder Informationssystems gewährleistet wird, mit dem vereinbarten Grad der Zuverlässigkeit Störungen oder widerrechtliche oder mutwillige Eingriffe abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Vollständigkeit und Vertraulichkeit von gespeicherten oder übermittelten personenbezogenen Daten sowie die Sicherheit damit zusammenhängender Dienste, die über diese Netze oder Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigen.

Dies umfasst insbesondere auch, den Zugang Unbefugter zu elektronischen Kommunikationsnetzen und die Verbreitung schädlicher Programmcodes zu verhindern sowie Angriffe in Form der gezielten Überlastung von Servern ("Denial of service"-Angriffe) und Schädigungen von Computer- und elektronischen Kommunikationssystemen abzuwehren.

3.9 Auftragsverarbeitung hinsichtlich gesondert vereinbarter Service- und Supportleistungen

Im Falle von Anfragen an den Kundensupport wird auf die im DATEV-Systemumfeld gehosteten Kundendaten zweck- und weisungsgebunden zugegriffen, sofern dies zur Lösungsfindung zwingend erforderlich ist.

Der Zugriff umfasst:

  • Einsicht auf Kundendaten zur Analyse und Lösungssuche bei konkreten Supportanfragen

  • Beheben von technischen Störungen oder Fehlerfällen (z. B. „Konfigurations-Fehler“ korrigieren)

  • Prüfen relevanter Daten zur Supporterbringung, wie etwa die relevanten Produktparameter und Arbeitsschritte die im Produkt/Programm gesetzt sind.

Weitere Informationen zur Fernbetreuung siehe Ziffer 1 dieser Leistungsbeschreibung.

Die dazu notwendige Autorisierung erfolgt durch den Kunden im Rahmen der Anfrage an den Kundensupport.

Für die Neuanlage, Löschung, Einrichtung oder Bearbeitung/Administration von Daten als Serviceleistung (z. B. Lohn-Dienstleistung) ist darüber hinaus eine gesonderte Beauftragung des Kundensupports notwendig.

3.10 Datenschutzrechtliche Informationen der Steuerverwaltung

Dieser Abschnitt trifft für das vorliegende Produkt nicht zu.

Service-TAN
Kundensupport
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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: