Übergabe von Gegenstandswerten aus LODAS
Aktuelle Änderungen |
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14.01.2025 |
Kapitel 2.1.1: Schritte zu den Einstellungen ergänzt. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Abrechnungen für die Gegenstandswertermittlung heranziehen und mit einer separaten Gebührennummer übergeben. Weiter erfahren Sie für welche Tätigkeiten LODAS Gegenstandswerte zählt. Sie erhalten Informationen, welche Voraussetzungen für die Übergabe der Gegenstandswerte notwendig sind.
Eine Tabelle aller im Programmteil Abrechnung aufgeführten Gebührennummern finden Sie im Kapitel Gebührenarten.
2 Was möchten Sie tun?
Um Abrechnungen für die Gegenstandsermittlung heranzuziehen und an die Programme der Eigenorganisation zu übergeben, haben Sie 2 Möglichkeiten:
-Oder-
2.1 Gegenstandswerte aus der Lohnabrechnung
2.1.1 Mögliche Gegenstandswerte
LODAS kann für folgende Tätigkeiten Gegenstandswerte zählen:
-
Neuanlage eines Mitarbeiters
-
Erstabrechnung - getrennt nach Normallohn / Baulohn
-
Wiederabrechnung - getrennt nach Normallohn / Baulohn
-
Gesendete Datenübermittlungen im EEL-, BEA-, AAG-, KEA- oder A1-Verfahren, Abrufe von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
-
Mitarbeiter mit leeren Lohnkonten – Erstabrechnung
-
Mitarbeiter mit leeren Lohnkonten – Wiederabrechnung
Einstellungen Bearbeiten | |
Voraussetzung:
Um die Einstellungen bearbeiten zu können, müssen zunächst alle Arbeitsmasken über Fenster | Alle schließen geschlossen werden. |
|
Vorgehen: | |
1 |
Extras | Einstellungen Mandant, Registerkarte Eigenorganisation wählen. |
2 |
Auf Schaltfläche Gegenstandswertzuordnung bearbeiten… klicken. |
2.1.2 Voraussetzungen für die Übergabe von Gegenstandswerten
Das Programmpaket zur Eigenorganisation muss installiert sein.
Für die Übergabe der Gegenstandswerte sind folgende Voraussetzungen in der Eigenorganisation comfort notwendig:
-
Auftragsart muss angelegt sein
-
Standard-Auftrag muss angelegt sein
-
Auftrag für den Mandanten muss angelegt sein
-
Leistung für den Mandanten muss angelegt sein
-
Zuordnung der Leistungsart (Lohnabrechnung) zu der oben angelegten Auftragsart muss vorhanden sein
Voraussetzung für die Übergabe von individuellen Gebührennummern aus dem Programm LODAS ist:
Die Gebührennummern müssen angelegt sein im Programm DATEV Eigenorganisation.
Bei fehlenden Voraussetzungen werden entsprechende Programm-Meldungen ausgegeben. Beachten Sie dazu die nachfolgenden Erläuterungen
2.1.3 Fehlende Voraussetzungen / Gegenstandswerte werden nicht übergeben
Wenn Gegenstandswerte nicht übergeben werden, fehlen bestimmte Voraussetzungen.
LODAS gibt in diesem Fall spezifische Programm-Meldungen aus. Mögliche Ursachen können sein:
-
Für einen einzelnen Mandanten fehlt die Gebührenposition. Der Gegenstandswert kann deshalb nicht übergeben werden. Die Programm-Meldungen LO35024 oder LO35013 werden ausgegeben.
Weitere Informationen: LO35024 und LO35013 Die Gegenstandswerte können nicht bzw. nicht vollständig übergeben werden (Dok.-Nr. 1025548)
-
Bei der mandantenübergreifenden Übergabe der Gegenstandswerte hat ein Mandant einen alten Abrechnungsstand. Die Programm-Meldung LO16101 (7) wird ausgegeben.
Der Mandant mit dem alten Abrechnungsstand muss einzeln übergeben werden.
-
Bei der mandantenübergreifenden Übergabe der Gegenstandswerte fehlen Voraussetzungen. Die Programm-Meldung LO16101 wird ausgegeben. Die fehlende Voraussetzung wird anhand einer Nummer in Klammern beschrieben.
Weitere Informationen: Gegenstandswerte mandantenübergreifend erstellen und übergeben (Dok.-Nr. 9244130)
2.2 Gebührenarten
Gesetzliche Grundlage für die Gegenstandswertermittlung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). § 34 regelt für welche Tätigkeiten der Lohnbuchführung der Steuerberater Gebühren erheben kann. Ebenso ist die Höhe der Gebühren geregelt.
Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage sind entsprechende Gebührenarten in den Programmen der Rechnungsschreibung hinterlegt. Die Funktion zur Gegenstandswertübergabe im Programmteil Abrechnung deckt die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Gebührennummern ab:
Art.-Nr. RZ |
Gebühren-Nr. Eigenorganisation classic (4-st.) |
Gebühren-Nr. Eigenorganisation comfort (8-st.) |
Bezeichnung |
Abrechnungsart |
StBVV |
22713 |
3401 |
3401 |
Einrichten Lohn |
Anzahl AN x Betrag/AN |
§ 34 Abs. 1 |
22184 |
3405 |
3401BL |
Einrichten Baulohn |
Anzahl AN x Betrag/AN |
§ 34 Abs. 1 |
22792 |
3410 |
3402 |
Lohnkonto und Abrechnung (leere Lohnkonten) |
Anzahl AN x Betrag/AN |
§ 34 Abs. 2 |
22793 |
3450 |
3402WAL |
Wiederabrechnung Lohn (leere Lohnkonten) |
Anzahl AN x Betrag/AN |
§ 34 Abs. 2 |
22794 |
3415 |
3402BL |
Baulohnkonto und Abrechnung (leere Lohnkonten) |
Anzahl AN x Betrag/AN |
§ 34 Abs. 2 |
22795 |
3455 |
3402WABL |
Wiederabrechnung Baulohn (leere Lohnkonten) |
Anzahl AN x Betrag/AN |
§ 34 Abs. 2 |
22796 |
3410 |
3402 |
Lohnkonto und Abrechnung |
Anzahl AN x Betrag/AN |
§ 34 Abs. 2 |
22798 |
3415 |
3402BL |
Baulohnkto. und Abrechnung |
Anzahl AN x Betrag/AN |
§ 34 Abs. 2 |
22797 |
3450 |
3402WAL |
Wiederabrechnung Lohn |
Anzahl AN x Betrag/AN |
§ 34 Abs. 2 |
22799 |
3455 |
3402WABL |
Wiederabrechnung Baulohn |
Anzahl AN x Betrag/AN |
§ 34 Abs. 2 |
3189 * |
3445 |
LOBE5 |
Erstattung AAG |
Anzahl AN x Betrag/AN |
|
3187 * |
3444 |
LOBE4 |
Bescheinigung EEL |
Anzahl AN x Betrag/AN |
|
3351 * |
3443 |
LOBE3 |
Arbeitsbescheinigung (beinhalten Nebeneinkommensbescheinigung) |
Anzahl AN x Betrag/AN |
|
*Hinweis: Die Artikelnummern sind statische Artikelnummern. Diese Artikelnummern werden bei den Service-Anwendungen nicht angezeigt.
Wenn Sie in LODAS auch Wiederabrechnungen für die Gegenstandswertermittlung heranziehen und mit einer separaten Gebührennummer übergeben wollen:
Wiederabrechnungen für die Gegenstandswertermittlung heranziehen und mit einer separaten Gebührennummer übergeben | |
Vorgehen: | |
1 |
Extras | Einstellungen Mandant, Registerkarte Eigenorganisation wählen. |
2 |
Auf Schaltfläche Gegenstandswertzuordnung bearbeiten… klicken. |
3 |
Registerkarte Lohn wählen. |
4 |
Kontrollkästchen Wiederholung der Abrechnung aktivieren. Gebührennummer zuordnen. |
2.3 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an.
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung
3 Weitere Informationen
Informationen zur Anlage im Programm Eigenorganisation:
Informationen zur Zuordnung, Erstellung und Übergabe von Gegenstandswerten in LODAS: