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Aktuelle Änderungen

14.01.2025

Kapitel 2.1.1: Schritte zu den Einstellungen ergänzt.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Abrechnungen für die Gegenstandswertermittlung heranziehen und mit einer separaten Gebührennummer übergeben. Weiter erfahren Sie für welche Tätigkeiten LODAS Gegenstandswerte zählt. Sie erhalten Informationen, welche Voraussetzungen für die Übergabe der Gegenstandswerte notwendig sind.

Eine Tabelle aller im Programmteil Abrechnung aufgeführten Gebührennummern finden Sie im Kapitel Gebührenarten.

2 Was möchten Sie tun?

Um Abrechnungen für die Gegenstandsermittlung heranzuziehen und an die Programme der Eigenorganisation zu übergeben, haben Sie 2 Möglichkeiten:

-Oder-

2.1 Gegenstandswerte aus der Lohnabrechnung

2.1.1 Mögliche Gegenstandswerte

LODAS kann für folgende Tätigkeiten Gegenstandswerte zählen:

  • Neuanlage eines Mitarbeiters

  • Erstabrechnung - getrennt nach Normallohn / Baulohn

  • Wiederabrechnung - getrennt nach Normallohn / Baulohn

  • Gesendete Datenübermittlungen im EEL-, BEA-, AAG-, KEA- oder A1-Verfahren, Abrufe von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)

  • Mitarbeiter mit leeren Lohnkonten – Erstabrechnung

  • Mitarbeiter mit leeren Lohnkonten – Wiederabrechnung

Einstellungen Bearbeiten
Voraussetzung:

Um die Einstellungen bearbeiten zu können, müssen zunächst alle Arbeitsmasken über Fenster | Alle schließen geschlossen werden.

Vorgehen:
1

Extras | Einstellungen Mandant, Registerkarte Eigenorganisation wählen.

2

Auf Schaltfläche Gegenstandswertzuordnung bearbeiten… klicken.​

2.1.2 Voraussetzungen für die Übergabe von Gegenstandswerten

Das Programmpaket zur Eigenorganisation muss installiert sein.

Für die Übergabe der Gegenstandswerte sind folgende Voraussetzungen in der Eigenorganisation comfort notwendig:

  • Auftragsart muss angelegt sein

  • Standard-Auftrag muss angelegt sein

  • Auftrag für den Mandanten muss angelegt sein

  • Leistung für den Mandanten muss angelegt sein

  • Zuordnung der Leistungsart (Lohnabrechnung) zu der oben angelegten Auftragsart muss vorhanden sein

Voraussetzung für die Übergabe von individuellen Gebührennummern aus dem Programm LODAS ist:

Die Gebührennummern müssen angelegt sein im Programm DATEV Eigenorganisation.

Bei fehlenden Voraussetzungen werden entsprechende Programm-Meldungen ausgegeben. Beachten Sie dazu die nachfolgenden Erläuterungen

2.1.3 Fehlende Voraussetzungen / Gegenstandswerte werden nicht übergeben

Wenn Gegenstandswerte nicht übergeben werden, fehlen bestimmte Voraussetzungen.

LODAS gibt in diesem Fall spezifische Programm-Meldungen aus. Mögliche Ursachen können sein:

2.2 Gebührenarten

Gesetzliche Grundlage für die Gegenstandswertermittlung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). § 34 regelt für welche Tätigkeiten der Lohnbuchführung der Steuerberater Gebühren erheben kann. Ebenso ist die Höhe der Gebühren geregelt.

Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage sind entsprechende Gebührenarten in den Programmen der Rechnungsschreibung hinterlegt. Die Funktion zur Gegenstandswertübergabe im Programmteil Abrechnung deckt die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Gebührennummern ab:

Art.-Nr. RZ

Gebühren-Nr. Eigenorganisation classic (4-st.)

Gebühren-Nr. Eigenorganisation comfort (8-st.)

Bezeichnung

Abrechnungsart

StBVV

22713

3401

3401

Einrichten Lohn

Anzahl AN x Betrag/AN

§ 34 Abs. 1

22184

3405

3401BL

Einrichten Baulohn

Anzahl AN x Betrag/AN

§ 34 Abs. 1

22792

3410

3402

Lohnkonto und Abrechnung (leere Lohnkonten)

Anzahl AN x Betrag/AN

§ 34 Abs. 2

22793

3450

3402WAL

Wiederabrechnung Lohn (leere Lohnkonten)

Anzahl AN x Betrag/AN

§ 34 Abs. 2

22794

3415

3402BL

Baulohnkonto und Abrechnung (leere Lohnkonten)

Anzahl AN x Betrag/AN

§ 34 Abs. 2

22795

3455

3402WABL

Wiederabrechnung Baulohn (leere Lohnkonten)

Anzahl AN x Betrag/AN

§ 34 Abs. 2

22796

3410

3402

Lohnkonto und Abrechnung

Anzahl AN x Betrag/AN

§ 34 Abs. 2

22798

3415

3402BL

Baulohnkto. und Abrechnung

Anzahl AN x Betrag/AN

§ 34 Abs. 2

22797

3450

3402WAL

Wiederabrechnung Lohn

Anzahl AN x Betrag/AN

§ 34 Abs. 2

22799

3455

3402WABL

Wiederabrechnung Baulohn

Anzahl AN x Betrag/AN

§ 34 Abs. 2

3189 *

3445

LOBE5

Erstattung AAG

Anzahl AN x Betrag/AN

3187 *

3444

LOBE4

Bescheinigung EEL

Anzahl AN x Betrag/AN

3351 *

3443

LOBE3

Arbeitsbescheinigung (beinhalten Nebeneinkommensbescheinigung)

Anzahl AN x Betrag/AN

*Hinweis: Die Artikelnummern sind statische Artikelnummern. Diese Artikelnummern werden bei den Service-Anwendungen nicht angezeigt.

Wenn Sie in LODAS auch Wiederabrechnungen für die Gegenstandswertermittlung heranziehen und mit einer separaten Gebührennummer übergeben wollen:

Wiederabrechnungen für die Gegenstandswertermittlung heranziehen und mit einer separaten Gebührennummer übergeben
Vorgehen:
1

Extras | Einstellungen Mandant, Registerkarte Eigenorganisation wählen.

2

Auf Schaltfläche Gegenstandswertzuordnung bearbeiten… klicken.

3

Registerkarte Lohn wählen.

4

Kontrollkästchen Wiederholung der Abrechnung aktivieren.

Gebührennummer zuordnen.

2.3 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an.

3 Weitere Informationen

Informationen zur Anlage im Programm Eigenorganisation:

Informationen zur Zuordnung, Erstellung und Übergabe von Gegenstandswerten in LODAS:

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