Kurzfristige Beschäftigung mit permanentem Lohnsteuer-Jahresausgleich abrechnen - Beispiele in Lohn und Gehalt
Aktuelle Änderungen |
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14.08.2024 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument finden Sie Beispiele, wie Sie kurzfristig Beschäftigte mit permanentem Lohnsteuer-Jahresausgleich mit Vorbeschäftigung oder ohne Vorbeschäftigung abrechnen.
2 Hintergrund
Voraussetzungen für einen permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich für kurzfristig Beschäftigte:
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Kurzfristige Beschäftigung von max. 24 Arbeitstagen
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Nebenbeschäftigung mit Steuer-ID und Steuerklasse 6 ohne Freirechnungsbetrag/Hinzurechnungsbetrag
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Unbeschränkte Steuerpflicht
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Nur für laufende Bezüge, kein Netto-Lohn
Lohnsteuerrechtliche Betrachtung
Der Inhalt des Dokuments bezieht sich auf die lohnsteuerrechtliche Betrachtung. Für die sozialversicherungsrechtliche Betrachtung muss gesondert geprüft werden, ob die Voraussetzung für die kurzfristige Beschäftigung (Personengruppe 110) oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne besondere Merkmale (Personengruppe 101) vorliegt. Weitere Information zur kurzfristigen Beschäftigung:
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3 Was möchten Sie tun?
Wichtiger Hinweis
Beachten Sie, dass das in diesem Dokument erläuterte Vorgehen ein Beispiel zur Umsetzung im Lohnprogramm ist. Für Ihren Fall treffen ggf. abweichende Regelungen aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtlichen Aspekten zu. Prüfen Sie auf jeden Fall die Abrechnung und sprechen Sie ggf. mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde. |
3.1 Kurzfristige Beschäftigung ohne Vorbeschäftigung erfassen
Beispiel: Eine Servierkraft ist vom 01.08.JJJJ bis 31.08.JJJJ von Donnerstag bis Sonntag auf dem Nürnberger Volksfest beschäftigt und verdient in dieser Zeit 4.000,00 EUR. Bisher wurde keine Beschäftigung mit permanentem Lohnsteuer-Jahresausgleich in diesem Jahr ausgeübt. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung hat ergeben, dass eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt. |
Personaldaten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf Mitarbeiterebene Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Status wählen. |
2 |
Im Feld Personengruppenschlüssel: Eintrag 110 Kurzfristig Beschäftigte wählen. |
3 |
Im Feld Arbeitnehmertyp: Eintrag 10 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich für kurzfristig Beschäftigte wählen. |
4 |
Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen. In der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 die Angaben zum Tätigkeitsmerkmal erfassen. |
5 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
6 |
Bereich Beitragsgruppenschlüssel, Felder KV, RV, AV, PV: In jedem Feld Eintrag 0 kein Beitrag (private KV oder freiwillige KV als Selbstzahler) wählen. |
7 |
In der Gruppe Angaben für kurzfristig Beschäftigte im Feld Versicherungsstatus: den Status wählen. |
8 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Umlage / Erstattung wählen. In der Gruppe Grundsätzliche Umlagepflicht zur Umlage 1 und 2 im Feld Mitarbeitereinstellung: Eintrag Umlage 2 wählen. Beachten Sie: Wenn das Beschäftigungsverhältnis auf 4 Wochen begrenzt ist und kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht, sind kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer nicht pflichtig in der Umlage 1. |
9 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenkasse wählen. |
10 |
Im Feld Krankenkasse / KK-Nr.: Auf Symbol |
11 |
In der Gruppe Zusätzliche Angaben für geringfügig Beschäftigte im Feld Krankenkasse des Mitarbeiters die Krankenkasse wählen, bei der der Mitarbeiter krankenversichert ist. |
12 |
Stammdaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Im Feld Identifikationsnummer: Steuer-ID erfassen. Im Feld Kennzeichnung Arbeitgeber: Eintrag Nebenarbeitgeber wählen. |
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen Ihnen durch die Teilnahme am ELStAM-Verfahren elektronisch zur Verfügung. Informationen zum ELStAM-Verfahren: Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren (Dok.-Nr. 1070415) |
Entgelt erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge wählen. |
2 |
Neue Zeile anlegen: Auf die Schaltfläche Neuen Be-/Abzug anlegen klicken. Bereich Historie des oben gewählten Be-/Abzugs: Feld Nr. wird automatisch mit einer eindeutigen, nicht veränderbaren Nummer vorbelegt. |
3 |
In der Spalte Lohnart z. B. die Lohnart 2201 (Aushilfslohn, Betr.) wählen. |
4 |
In der Spalte Betrag (EUR): Betrag erfassen. |
5 |
In der Spalte Abr.interv. Eintrag mtl. monatlich wählen. |
6 |
In der Spalte Kürzung wählen, ob im Falle eines Teilmonats oder im voll unterbrochenen Monat gekürzt wird. |
7 |
In der Spalte Gültig ab den Monat (MMJJJJ) erfassen, ab dem der Bezug zum 1. Mal abgerechnet wird. |
Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungsfrei, jedoch steuerpflichtig gemäß den elektronischen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet. |
3.2 Kurzfristige Beschäftigung mit Vorbeschäftigung erfassen
Beispiel: Eine Servierkraft ist vom 01.08.JJJJ bis 15.08.JJJJ auf dem Nürnberger Volksfest beschäftigt. In diesem Zeitraum sind 5 Tage Urlaub enthalten. Die Entlohnung beträgt 2.000,00 EUR. Eine Vorbeschäftigung vom 01.02.JJJJ bis 14.02.JJJJ liegt vor. Dieser Zeitraum wurde mit permanentem Lohnsteuer-Jahresausgleich abgerechnet. Der Verdienst betrug 3.000,00 EUR. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung hat ergeben, dass eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt. |
Personaldaten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf Mitarbeiterebene Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Status wählen. |
2 |
Im Feld Personengruppenschlüssel: Eintrag 110 Kurzfristig Beschäftigte wählen. |
3 |
Im Feld Arbeitnehmertyp: Eintrag 10 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich für kurzfristig Beschäftigte wählen. |
4 |
Registerkarte Tätigkeitsschlüssel wählen. In der Gruppe Tätigkeitsschlüssel 2010 die Angaben zum Tätigkeitsmerkmal erfassen. |
5 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
6 |
Bereich Beitragsgruppenschlüssel, Felder KV, RV, AV, PV: In jedem Feld Eintrag 0 kein Beitrag (private KV oder freiwillige KV als Selbstzahler) wählen. |
7 |
In der Gruppe Angaben für kurzfristig Beschäftigte im Feld Versicherungsstatus: den Status wählen. |
8 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Umlage / Erstattung wählen. In der Gruppe Grundsätzliche Umlagepflicht zur Umlage 1 und 2 im Feld Mitarbeitereinstellung: Eintrag Umlage 2 wählen. Beachten Sie: Wenn das Beschäftigungsverhältnis auf 4 Wochen begrenzt ist und kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht, sind kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer nicht pflichtig in der Umlage 1. |
9 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenkasse wählen. |
10 |
Im Feld Krankenkasse / KK-Nr.: Auf Symbol |
11 |
Stammdaten | Steuer | Steuerkarte wählen. Im Feld Identifikationsnummer: Steuer-ID erfassen. Im Feld Kennzeichnung Arbeitgeber: Eintrag Nebenarbeitgeber wählen. |
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen Ihnen durch die Teilnahme am ELStAM-Verfahren elektronisch zur Verfügung. Informationen zum ELStAM-Verfahren: Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren (Dok.-Nr. 1070415). |
Entgelt erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge wählen. |
2 |
Neue Zeile anlegen: Auf die Schaltfläche Neuen Be-/Abzug anlegen klicken. Bereich Historie des oben gewählten Be-/Abzugs: Das Feld Nr. wird automatisch mit einer eindeutigen, nicht veränderbaren Nummer vorbelegt. |
3 |
In der Spalte Lohnart z. B. die Lohnart 2201 (Aushilfslohn, Betr.) wählen. |
4 |
In der Spalte Betrag (EUR) Betrag erfassen. |
5 |
In der Spalte Abr.interv. den Eintrag mtl. monatlich wählen. |
6 |
In der Spalte Kürzung wählen, ob im Falle eines Teilmonats oder im voll unterbrochenen Monat gekürzt wird. |
7 |
In der Spalte Gültig ab den Monat (MMJJJJ) erfassen, ab dem der Bezug zum 1. Mal abgerechnet wird. |
Der gespeicherte Wert wird bei der Abrechnung berücksichtigt. |
Vorarbeitgeberwerte lt. Lohnsteuerbescheinigung erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Stammdaten | Steuer | Vorarbeitgeberwerte wählen. |
2 |
Alle Werte von der Lohnsteuerbescheinigung des vorhergehenden Arbeitgebers in den Registerkarten Teil 1 und Teil 2 erfassen. Wenn im laufenden Kalenderjahr mehrere Vorbeschäftigungen zu berücksichtigen sind, die Werte addieren. Nur eine Eingabe ist möglich. |
Das Arbeitsentgelt wird sozialversicherungsfrei, jedoch steuerpflichtig gemäß den elektronischen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet. |
4 Weitere Informationen
Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich bei einer kurzfristigen Beschäftigung (Dok.-Nr. 1005825)